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Österreich: Vorratsdatenspeicherung soll 2012 in Kraft treten

Die österreichische Regierung beschloss vor Kurzem die Einführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die tatsächliche Datenspeicherung wird jedoch erst ab 2012 erfolgen. Bis dahin haben die Provider Zeit, die nötige technische Infrastruktur zu schaffen.

Die österreichische Regierung geht davon aus, dass die nötigen Gesetze und Richtlinien bereits im April oder Mai fertiggestellt sein werden. Um die Vorratsdatenspeicherung - die von der EU vorgegeben wird, in Österreich aber bisher nicht umgesetzt wurde - zu realisieren, müssen das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Strafprozessordnung (StPO) sowie das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geändert werden. Sind diese Änderungen beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet, gilt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als umgesetzt. Österreich hätte dies ja ursprünglich bis März 2009 bewerkstelligen sollen und war bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.

In Kraft treten werden die geänderten Gesetze jedoch erst Anfang 2012. Bis dahin haben Österreichs Telekommunikations-Provider Zeit, die nötige Infrastruktur für die Datenspeicherung zu planen, anzuschaffen und fertigzustellen.

Die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Verbindungsdaten sollen in Österreich sechs Monate lang gespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch die Ermittlungsbehörden erfolgt nur mit Richtervorbehalt im Falle von Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind. Das österreichische Gesetz gilt somit als vergleichsweise minimale Umsetzung der EU-Richtlinie. Allerdings soll die EU-Richtlinie im kommenden März womöglich geändert werden, da verstärkt Kritik an der bisher geltenden Fassung aus dem Jahr 2006 laut wurde. Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen das auf die politischen Vorgänge in Österreich haben wird. 

Text-Quellen: Futurezone

Annika Kremer am Freitag, 25.02.2011 19:44 Uhr

tagsTags: Österreich europäische union vorratsdatenspeicherung überwachung

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29 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • woergi am 13.03.2011 13:18:16

    Ja wenn sie die Daten verwenden, ist dies ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und da kann ich dann Schadenersatzforderungen stellen. :D gruß woergi ...

  • Computerfreak93 am 11.03.2011 21:36:49

    Ich muss wieder einmal ein Update über dieses Thema machen, da ich wieder etwas interessantes heraus gefunden habe. :D Demzufolge ist die Vorratsdatenspeicherung eigentlich gar nicht so schlimm, oder? gruß woergi Wie willst du überprüfen ob die das wirklich e ...

  • woergi am 10.03.2011 21:29:53

    Ich muss wieder einmal ein Update über dieses Thema machen, da ich wieder etwas interessantes heraus gefunden habe. :D RICHTLINIE 2006/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ... Artikel 5 ... (2) Nach dieser Richtlinie dürfen keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt ein ...

  • woergi am 04.03.2011 22:31:15

    Da ich jetzt den richtigen Thread gefunden hab hier noch einmal ein Update zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich :D Kanzleramt "zerlegt" Vorratsdaten ... und hier das Originaldokument ...

  • Sempralon am 27.02.2011 17:15:12

    Watt wird denn alles jespeicht? > klickste mal hier ...

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