
Die österreichische Regierung geht davon aus, dass die nötigen Gesetze und Richtlinien bereits im April oder Mai fertiggestellt sein werden. Um die Vorratsdatenspeicherung - die von der EU vorgegeben wird, in Österreich aber bisher nicht umgesetzt wurde - zu realisieren, müssen das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Strafprozessordnung (StPO) sowie das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geändert werden. Sind diese Änderungen beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet, gilt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als umgesetzt. Österreich hätte dies ja ursprünglich bis März 2009 bewerkstelligen sollen und war bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Säumigkeit verurteilt worden.
In Kraft treten werden die geänderten Gesetze jedoch erst Anfang 2012. Bis dahin haben Österreichs Telekommunikations-Provider Zeit, die nötige Infrastruktur für die Datenspeicherung zu planen, anzuschaffen und fertigzustellen.
Die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Verbindungsdaten sollen in Österreich sechs Monate lang gespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch die Ermittlungsbehörden erfolgt nur mit Richtervorbehalt im Falle von Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind. Das österreichische Gesetz gilt somit als vergleichsweise minimale Umsetzung der EU-Richtlinie. Allerdings soll die EU-Richtlinie im kommenden März womöglich geändert werden, da verstärkt Kritik an der bisher geltenden Fassung aus dem Jahr 2006 laut wurde. Es wird sich zeigen, welche Auswirkungen das auf die politischen Vorgänge in Österreich haben wird.
Text-Quellen: Futurezone
Annika Kremer am Freitag, 25.02.2011 19:44 Uhr
Ja wenn sie die Daten verwenden, ist dies ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und da kann ich dann Schadenersatzforderungen stellen. :D gruß woergi ...
Ich muss wieder einmal ein Update über dieses Thema machen, da ich wieder etwas interessantes heraus gefunden habe. :D Demzufolge ist die Vorratsdatenspeicherung eigentlich gar nicht so schlimm, oder? gruß woergi Wie willst du überprüfen ob die das wirklich e ...
Ich muss wieder einmal ein Update über dieses Thema machen, da ich wieder etwas interessantes heraus gefunden habe. :D RICHTLINIE 2006/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ... Artikel 5 ... (2) Nach dieser Richtlinie dürfen keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt ein ...
Da ich jetzt den richtigen Thread gefunden hab hier noch einmal ein Update zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich :D Kanzleramt "zerlegt" Vorratsdaten ... und hier das Originaldokument ...
Watt wird denn alles jespeicht? > klickste mal hier ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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