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Studie: DRM fördert Piraterie

Die Studie einer Juraprofessorin an der Cambridge University ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Digital Rights Management (DRM) Maßnahmen aus gewöhnlichen Usern Piraten machen.

Kopierschutzmechanismen wie das Digital Rights Management gehören noch immer zum Standard, wenn es um den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke geht. Einige Online-Shops haben sich jedoch aufgrund der zahlreichen Probleme, die diese Schutzmechanismen aufwerfen, inzwischen gegen diese entschieden.

Eine empirische Studie der Juraprofessorin Patricia Akester, welche an der Universität von Cambridge lehrt, ist nun zu einem interessanten Ergebnis gelangt. Nach mehreren Jahren der Analysen, Gesprächen mit Konsumenten, Rechteinhabern, Behörden sowie DRM-Herstellern konnte nun das Endergebnis veröffentlicht werden. Wie im Bericht dargestellt wird, tritt häufig die klassische Situation auf, dass ein gewöhnlicher User seine DVD kopieren will. Sei es nun aus Sicherungszwecken, oder weil er den Film auf einem tragbaren Gerät mit sich führen möchte. Die Privatkopie ist faktisch rechtmäßig, heikel wird es jedoch aufgrund des Kopierschutzes, der in vielen Ländern aufgrund dortiger Gesetze nicht legal umgangen werden darf.

Um also an eine rechtmäßige Kopie des Werkes zu gelangen, dass der Kunde käuflich erworben hat, muss er erst einmal die Kopierschutzmaßnahme "DRM" aushebeln. Diese Technologie würde nach Ansicht von Frau Akester viele Menschen stark einschränken, da sie sich bei der Umgehung des Kopierschutzes in juristisch heikle Gefilde begeben. Gerade behinderte Menschen seien von den DRM-Maßnahmen besonders intensiv benachteiligt. Dabei erwähnte die Professorin ein konkretes Fallbeispiel einer blinden Britin, die sich bei Amazon eine eBook-Variante der Bibel kaufte. Da das eBook via DRM geschützt war, verweigerte die Vorlese-Software des PCs den Dienst. Weder Amazon, noch der Verleger des eBooks konnten der Dame letztendlich Hilfe anbieten, so dass sie zwar rechtmäßig Inhalte erworben hatte, diese jedoch nicht auf legalem Wege benutzen konnte.

Das Fazit von Akester ist deshalb sehr simpel und bereits von zahlreichen Usern in der Vergangenheit so erklärt worden: DRM-Maßnahmen sind für die Hersteller kostspielig, die Konsumenten hingegen können sie günstig wenn nicht sogar kostenlos umgehen. Beim Umgehen des Kopierschutzes verstoßen die Konsumenten jedoch - zumindest in einigen westlichen Ländern - gegen geltende Urheberrechte und begehen somit eigentlich eine illegale Handlung. Und wenn die Konsumenten die Wahl zwischen bezahlten Inhalten haben, die sie bisweilen bei ihrer Anwendung stark einschränken und kostenlosen Werken, die DRM-frei sind, so werden sie sich nicht selten für die freie wenn auch weniger legale Alternative entscheiden. (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

(Bild via MediaFuturist.com, thx!)

News Redaktion am Montag, 01.06.2009 11:36 Uhr

tagsTags: studie piraterie drm universität cambridge akester förderung

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Netsukka am 02.06.2009 14:38:24

    DRM blockte Linux, Linuxuser knackten DRM, DRM-Knacker auf Windows übertragen. War doch so, oder? Steht zumindest so bei DeCSS im Wiki drin. So ist es! Die meisten Leute, die ich kenne (ich eingeschlossen) besitzen keinen DVD-Player sondern schauen ihre Filme am PC. Dan ...

  • Shinichi0815 am 02.06.2009 12:58:19

    Ach ne, is ja klar... Da hätten die sich einfach nur einmal die Entstehung des ersten DVD-Kopierschutzkillers ansehen müssen... Wie war das nochmal? DRM blockte Linux, Linuxuser knackten DRM, DRM-Knacker auf Windows übertragen. War doch so, oder? Steht zumindest so bei DeCSS im Wiki drin. ...

  • MrDraco am 02.06.2009 12:35:34

    ACH ECHT ? möchte wissen wieviel millionen da wieder verballert wurden für eine erkenntnis die jeder gulli user auch gratis erteilt hätte. Das war mein Satz.:T (Soll ich jetzt auch mal auf Uhrheberrechtsvereltzung klagen? Oder bin ich Schuld weil kein DRM drauf war;) ) I ...

  • Schattenspieler am 02.06.2009 08:00:38

    Wobei ich die Betonung vllt. eher noch auf "Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...)" legen würde. Da gibt es je nach Art des Vorgehens sicher Spielraum. Die andere Sache ist der Artikel: Man sollte schon auf eine konsistente Aussage Wert ...

  • docGhandy am 02.06.2009 05:14:34

    ich möchte - wie immer - daran erinnern, das in DE noch keine straftat und weder einen ordnungswiedrigkeit vorliegt wenn technische schutzmaßnahmen für den privaten gebrauch umgangen werden: Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...) wird, ...

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