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Internetsperren: AK Zensur legt Verfassungsbeschwerde ein

Internetsperren: nein danke!

Internetsperren: nein danke!

Am gestrigen 22. Februar hat der AK Zensur die zuvor angekündigte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Anwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten die vier Beschwerdeführer. Sie halten das Zugangserschwerungsgesetz aus formalen wie inhaltlichen Gründen für nicht verfassungskonform.

Vor einem Jahr ist das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Provider dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat sich stets vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewehrt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist.

Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten die vier Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und den Netzaktivisten padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur eine öffentliche Unterstützerliste ins Leben rufen.

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, kommentiert die von ihm begleitete Verfassungsbeschwerde: „Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“ Auf seinem Blog schreibt Stadler aber auch, dass die Frage der Beschwerdebefugnis aufgrund der derzeitigen Nichtanwendung des Gesetzes durchaus kritisch zu bewerten sei. Leider habe sich auch kein größerer Internet-Provider gefunden, der den Gang zum Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführer unterstützen wollte.

Dominik Boecker, der ebenfalls als RA und Fachanwalt für IT-Recht die vier Beschwerdeführer vertritt, erklärt: „Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, kommentiert die Verfassungsbeschwerde mit den Worten: „Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

Bild-Quellen: mchenry.deviantart.com

Text-Quellen: ak-zensur.de

Lars Sobiraj (g+) am Mittwoch, 23.02.2011 12:09 Uhr

Tags: informationsfreiheit bundesverfassungsgericht netzsperre arbeitskreis zensur

vgwort
 
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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Keule44 am 23.02.2011 16:55:42

    Achja... das dieses Gesetz tatsächlich in Kraft getreten ist hatte ich schon fast verdrängt. Auch wenn es nicht angewendet wird muss es dringend weg. Es ist zum heulen, wenn ich über die "Netz"politik unserer Regierung nachdenke. Meines Wissens nach haben wir das Gesetz nicht Zensursula, sondern "D ...

  • shirasaya am 23.02.2011 16:10:38

    Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen. Dem kann ich mich nur anschließen, eine schallende Ohrfeige für die Opfer. Wo sind die Zeiten hin wo ein Politiker noch ein Mindestmaß an Anstand, Verantwortung und klaren Menschenverstand haben mußte um ein ...

  • bigtuerke1 am 23.02.2011 16:06:38

    ich hab nur die Überschrift gelesen und JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA ENDLICH!!!! mein Respekt vor den Anwälten die das durch ziehen wollen.YES!:yippi: ...

  • Chronoton am 23.02.2011 12:55:28

    da drück ich mal mit. mfg chronoton ...

  • AluMiez am 23.02.2011 12:47:28

    Hilft nur Daumen drücken und abwarten. ...

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