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Rudolf Elmer bleibt vorerst in Haft

Rudolf Elmer

Rudolf Elmer

Der Whistleblower Rudolf Elmer wird zunächst nicht auf freien Fuß kommen. Der früher bei der Bank Julius Bär tätige Banker hatte große Mengen an Kundendaten öffentlich an Julian Assange, den Sprecher der Whistleblowing-Website WikiLeaks, übergeben. Elmer sitzt daher momentan in Untersuchungshaft, während gegen ihn wegen Verstoßes des Bankgeheimnisses ermittelt wird.

Elmer hatte offenbar Berufung gegen die Entscheidung des zuständigen Richters, ihn vorerst in Untersuchungshaft zu behalten, eingelegt. Die Berufung sei jedoch abgelehnt worden, teilte ein Elmer vertretender Anwalt am gestrigen Mittwoch mit. "Das Berufungsgericht des Kantons Zürich lehnte die Berufung von Herrn Rudolf Elmer gegen die Entscheidung des [zuständigen Gerichts] vom 22. Januar 2011 ab. Herr Rudolf Elmer wird daher bis auf Weiteres in Untersuchungshaft bleiben. Herr Elmer und seine Rechtsvertreter untersuchen momentan das Gerichtsurteil und diskutieren mögliche weitere Schritte," heißt es in einer Stellungnahme der Anwaltskanzlei. Elmer ist seit seiner Festnahme am 19. Januar inhaftiert.

Elmer, der bereits zuvor als Whistleblower agierte und wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis vorbestraft ist, hatte die auf zwei CDs gespeicherten vertraulichen Daten am 17. Januar im Londoner Journalisten-Club "Frontline Club" vor laufenden Kameras an Assange überreicht. Die Daten sollen angeblich zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung - darunter auch Fälle, in denen Politiker oder andere Prominente eine Rolle spielen - aufdecken. Elmer gelangte wahrscheinlich in den Besitz derartiger Daten, da er während seiner Tätigkeit auf den Cayman Islands angehalten war, im Falle einer Hurrican-Warnung ein Backup der wichtigen Daten beim Verlassen der Insel mitzuführen. Einen Teil der Daten hatte er bereits zuvor - unter anderem bei WikiLeaks - veröffentlicht. Die nun Assange übergebenen Daten sind aber offenbar bisher unbekannt. 

Bild-Quellen: Elmerconsulting

Text-Quellen: Reuters

Annika Kremer (g+) am Donnerstag, 17.02.2011 11:59 Uhr

Tags: whistleblowing steuerhinterziehung wikileaks julius bär bank julius bär rudolf elmer

 
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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • user124 am 18.02.2011 06:17:30

    Tja, im deutschen Recht.. GESETZ! wie oft denn noch? ...

  • Pooldepp am 17.02.2011 20:20:05

    Tja, im deutschen Recht gibt es halt kein Bankgeheimnis. Also können auch keine Daten gekauft worden sein von jemandem, der sich wegen Verstoß gegen ein Bankgeheimnis strafbar gemacht hat. ;) ...

  • kjul am 17.02.2011 19:47:40

    Verstoß gegen das Bankgeheimnis also. Und wenn die deutsche Regierung sich der Hehlerei schuldig macht und gestohlene Bankdaten kauft, das ist dann wieder legitim. Sind ja schließlich Steuersünder. ...

  • Annika_Kremer am 17.02.2011 11:59:13

    Der Whistleblower Rudolf Elmer wird zunächst nicht auf freien Fuß kommen. Der früher bei der Bank Julius Bär tätige Banker hatte große Mengen an Kundendaten öffentlich an Julian Assange, den Sprecher der Whistleblowing-Website WikiLeaks, übergeben. Elmer sitzt daher momentan in Untersuchungshaft, wä ...

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