
EU
Wenn sich viele Menschen gegenüber einer dritten Partei in ihren Rechten verletzt sehen, werden rasch Rufe nach einer Sammelklage laut. Das einzige Problem: Innerhalb Europas gibt es nur wenige Situationen, in denen eine Sammelklage überhaupt möglich ist. In den Bereichen des Wettbewerbsrechts ist dies der Fall.
Nach dem Willen der EU-Kommission könnte sich das in einiger Zeit jedoch ändern. Man hat Bürger und Geschäftsleute dazu aufgerufen, Vorschläge für ein Gesetz einzureichen, das Sammelklagen ermöglicht. Worauf sollte geachtet werden, was ist besonders wichtig, was darf unter keinen Umständen integriert werden?
In einer Pressemitteilung erklärt die Kommission, dass es erst einmal darum gehe, die rechtliche Basis für ein derartiges Gesetz zu prüfen. Man müsse auch herausfinden, ob es in das Rechtssystem der EU sowie der Mitgliedsstaaten eingepflegt werden kann. Ein weiteres Ziel sei es, herauszufinden, in welchen Bereichen die Möglichkeit für eine Sammelklage sinnvoll und vielleicht auch notwendig ist. Beispielsweise um die Durchsetzung von EU-Gesetzen zum besseren Schutz der Rechte von Opfern zu ermöglichen.
"Wenn dieselbe Verletzung von EU-Recht eine große Gruppe von Bürgern oder Unternehmen verletzt, sind individuelle Prozesse oftmals keine effektive Maßnahme, um rechtswidrige Praktiken zu unterbinden oder um Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen zu erhalten", so die Kommission. Einzelklagen seien darüber hinaus unwahrscheinlich, da das Kosten/Nutzen-Verhältnis im Falle einer möglichen Niederlage für einen Einzelnen zu groß sei.
Bis zum 30. April will die Kommission Vorschläge und Hinweise sammeln. Danach wird man entscheiden, ob neue Gesetze die Sammelklagen ermöglichen notwendig sind - oder nicht.
Text-Quellen: out-law
Klaus Müller am Donnerstag, 17.02.2011 07:42 Uhr
Wie soll das denn eigentlich aussehen? Soll das eine "echte" Class Action sein wie in den USA, d.h. das Urteil wirkt für und gegen denjenigen, der sich hätte beteiligen können, es aber nicht getan hat? Das wäre nämlich schwer zu vereinbaren mit hiesigem Verfassungsrecht. ...
hm, mir fällt überhaupt kein gebiet ein, in dem auf sammelklagen verzichtet werden sollte. diese klagen werden gemeinhin gegen mega-konzerne geführt und die können sich schon wehren. wichtig wäre es (anders als in den usa), die gewinne der anwälte bei sammelklagen gesetzlich zu regeln. dort is ...
Darf da jeder Bürger seine Ideen und Überlegungen einbringen, oder wieder einmal nur speziell ausgewählte Personen? Wenn alle, wäre ein Link oder ein Adresse nett, wo man seine Ideen hinschicken kann :) Übrigens wäre das in unserem Staat sehr interessant, grade weil man dann sicherlich auch ...
"Vorschläge für ein Gesetz einzureichen, das Sammelklagen ermöglicht. Worauf sollte geachtet werden " Ist das nun Faulheit oder Unfähigkeit seitens der EU-Herrscher oder gar Beides - oder möchte man den Hauch eines Anscheins von Demokratie vermitteln? Oder sind es alle 3 der o ...
Eigentlich sind Sammelklagen ein Muss. Die Justiz steht nämlich nicht, wie in unserem Grundgesetz gefordert, jedem zur Verfügung. Denn für ein Verfahren muss man meistens mehrere tausend Euro vorstrecken, was vielen einfach nicht möglich ist. Unser Rechtssystem ist schon lange Industrie geworden ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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