Europäische Union (Flagge)
Am Montagabend stimmte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments den Richtlinienentwurf zum "Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung" ab. Zu diesem Entwurf gehörten auch verpflichtende Zugangssperren, über die daher gestern ebenfalls abgestimmt wurde. Diese konnten aber keine Mehrheit finden. Die EU-Länder sind daher verpflichtet, sich für eine Löschung entsprechender Materialien "an der Quelle" einzusetzen, wie es in einer Mitteilung des EU-Parlaments heißt.
Verboten sollen die Netzsperren aber nicht werden. Kann bestimmtes Material nicht gelöscht werden, weil es beispielsweise außerhalb der EU gehostet wird, "dürfen Mitgliedsstaaten noch immer im Rahmen ihrer nationalen Gesetze den Zugriff auf dieses Material verhindern", heißt es von Seiten des Ausschusses. Keinem Land werde die Umsetzung von Zugangssperren untersagt. Die Löschung von Inhalten, die Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung darstellen, müsse aber höchste Priorität haben. Nationale Umsetzungen von Zuganssperren müssen allerdings bestimmte Kriterien in Bezug auf Transparenz und den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung sowie die Benachrichtigung betroffener Webmaster erfüllen.
Zugangssperren insbesondere der Darstellung von Kindesmissbrauch - sogenannter Kinderpornographie - wurden in den letzten Jahren in zahlreichen europäischen Ländern und auch auf EU-Ebene diskutiert. Viele EU-Länder haben derartige Sperren bereits umgesetzt. Befürworter sind der Ansicht, dass so effektiver als mit einer Löschung der Zugriff auf derartige Materialien verhindert werden könne, da das Löschen oftmals nicht funktioniere oder Inhalte anderenorts wieder ins Netz gestellt würden. Gegner der Netzsperren erklären dagegen, dass sich von technisch versierten Menschen gerade der in der Regel praktizierte Ansatz in Form reiner DNS-Sperren leicht umgehen lässt. Zudem befürchten sie eine missbräuchliche Verwendung der für die Sperren geschaffenen Infrastruktur. Aufgrund der geheimen Natur der Listen haben sie Bedenken, dass dort auch missliebige Seiten aufgeführt werden, die keine Darstellungen von Kindesmissbrauch enthalten. In der Tat waren auf im Jahr 2009 geleakten Sperrlisten zahlreiche derartige Seiten zu finden.
In Deutschland waren Netzsperren ebenfalls im Gespräch. Man einigte sich - wohl auch angesichts massiver Proteste - jedoch schließlich darauf, den Ansatz "Löschen statt Sperren" zumindest probeweise umzusetzen.
Annika Kremer (g+) am Dienstag, 15.02.2011 16:14 Uhr
Und ich bin dann wohl als Betreiber einer Exit-Node dran. Danke! strafrechtlich gesehen ist das nicht korrekt. mfg chronoton ...
Ich habe aus genau diesem Grund praktisch nie Tor genutzt. Besser, ich geh selbst in den Knast (in dem unwahrscheinlichen Fall, dass ich mal was nicht so ganz legales recherchiere und das tatsächlich wen interessiert) als irgendein 16-Jähriger, der aus lauter Idealismus nen Tor-Server betreibt und d ...
Und ich bin dann wohl als Betreiber einer Exit-Node dran. Danke Tor ist dazu da, um damit Zensur zu umgehen. Dafür wurde es geschaffen. Wenn dir das Risiko zu groß ist, betreib lieber nur eine Middle-Node und überlass den mutigeren oder besser abgesicherten Leuten das ...
Allerdings...ich würde TOR empfehlen, damit ist man auf der sicheren Seite. Und ich bin dann wohl als Betreiber einer Exit-Node dran. Danke! ...
Ich dachte ehrlich gesagt, die Argumentation die du als erstes zitiert hast, wäre so haarsträubend, dass man mich dabei unmöglich ernst nehmen kann... Kleiner Hinweis dazu: Wenn es aussieht, wie eine Ente, so watschelt, riecht, quakt und dann auch noch auf nem Teich rum ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.