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Neues Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer unzureichend

Datenschutz am Arbeitsplatz

Datenschutz am Arbeitsplatz

Mit dem neuen Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wollte die Bundesregierung eigentlich die Arbeitnehmer und ihre Daten besser vor Zugriffen schützen. Ein Gutachten hat nun allerdings herausgefunden, dass man mit dem Entwurf das genaue Gegenteil davon erreichen dürfte.

Nachdem durch die Skandale bei der Telekom, der Bahn und bei Lidl die Überwachung und das Ausspionieren von Arbeitnehmern in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt war, wollte man ein Gesetz entwerfen, welches einheitliche Grundlagen enthalten und so Arbeitnehmer besser schützen und Arbeitgebern genaue Vorgaben für die Bekämpfung von Korruption geben sollte. Der Entwurf wurde letzten August verabschiedet. Ende Februar sollte er im Bundestag eingebracht werden. Ein vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegebenes Gutachten des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht kam nun jedoch zu dem Ergebnis, dass der Entwurf die Datenschutzlage für die Beschäftigten eher verschlechtert als verbessert.

Während man im Bundesinnenministerium den Entwurf für "einen Spannungsbogen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen sowie dem Datenschutz" hält, sieht Marita Körner, Professorin für Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Bundeswehruniversität in München, die das Gutachten verfasst hat, die Lage anders. Das Gesetz sei kompliziert und schwer verständlich entworfen worden, aus diesem Grund "tun sich selbst Experten schwer". Bezüglich des Datenschutzes für die Mitarbeiter sei es ein "ausgesprochen schlechtes Gesetz", so Körner.

Festgemacht wird diese Einschätzung an mehreren Punkten. So gibt es zwar "Compliance-Anforderungen" bezüglich der Daten, die der Arbeitgeber ermittlen darf, dieser Begriff wurde jedoch ebensowenig übersetzt wie klar definiert. Daher bleibt die Auswahl weiterhin allein im Ermessen des Unternehmens. Internetrecherchen dürfen nun nur noch von frei zugänglichen Seiten erhoben werden, ausgenommen sind nicht berufbezogene Netzwerke wie etwa Facebook. Der Stellenbewerber hat jedoch keine Möglichkeit, es zu beweisen, wenn doch solche Informationen zur Ablehnung geführt haben. Gesundheitsuntersuchungen sind nun nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der fortdauernden Eignung des Arbeitnehmers hat, was keine Hürde darstellt. Daneben wird der Fall der Verweigerung eines solchen Tests und die Folgen im Gesetz komplett offen gelassen. Die Beschäftigten heimlich per Video zu überwachen ist verboten, ausgenommen, die Überwachung dauert nicht länger als 24 Stunden am Stück oder 4 Tage. Offene Videoüberwachung bleibt erlaubt, wenn sie an eine spezielle Funktion wie etwa Eigentumsschutz gebunden ist, ebenfalls eine leicht erfüllbare Bedingung. Beim E-Mail- und Telefonverkehr durften bisher nur die Verbindungsdaten kontrolliert werden, nun kommen auch private Inhalte hinzu, wenn es "zur Durchführung des ordnungsgemäßen Dienst- oder Geschäftsverkehrs unerlässlich ist", die Entscheidung darüber bleibt ebenfalls dem Unternehmen überlassen. Bei Datenscreenings und Abgleichen zwischen Arbeitnehmer- und Lieferantendaten muss zwar anonymisiert werden, bei Verdacht einer Straftat dürfen die Informationen aber entschlüsselt werden. Wer dazu befugt ist, ist nicht geregelt, eine Kontrollinstanz fehle hier. Zusammenfassend stellt laut Körner das Gesetz einen Katalog für die Datenerhebungsbefugnisse von Unternehmern dar, ein Datenschutz im Sinne der Arbeitnehmer sei damit aber nicht möglich.

Bild-Quellen: Hustvedt under: CC-BY-SA

Text-Quellen: zeit.de

Christian Maxheimer am Montag, 31.01.2011 19:21 Uhr

tagsTags: arbeitnehmerdatenschutz mitarbeiterdatenschutz

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Killigan am 01.02.2011 11:04:58

    Will die Bundesregierung wirklich nicht in Schutz nehmen, aber die Bundesregierung KANN zumindest "gute", will meinen, strukturierte und systematische Gesetze erlassen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz hat keine offensichtlichen Lücken, die Anhänge sind detailliert aufgeschlüsselt und der Gesetze ...

  • Schattenlos am 31.01.2011 21:38:32

    Aber echt - erwartet bei unserer "Bundesregierung" noch jemand was anderes? Fast alle deren Gesetze der letzten Monate/Jahre waren handwerklich unter aller Sau ... Aber jetzt bitte nicht denken/ho ...

  • Hasron am 31.01.2011 21:32:01

    Und nun mal die Preisfrage: Hat jemand was anderes erwartet? "ELENA...", raunte es leise aus dem Wald,"ELENA..." ...

  • Pooldepp am 31.01.2011 20:03:30

    Fast hätte ich ja gesagt, unsere Politiker können echt nix und kriegen auch nichts auf die Reihe. Aber ich muss meine Meinung ändern. Das war doch recht gute Arbeit. Der Arbeitgeber wird wieder mal hofiert, während die Rechte der Arbeitnehmer mehr oder weniger kräftig mit Füßen getreten werd ...

  • ChristianM am 31.01.2011 19:21:57

    Mit dem neuen Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wollte die Bundesregierung eigentlich die Arbeitnehmer und ihre Daten besser vor Zugriffen schützen. Ein Gutachten hat nun allerdings herausgefunden, dass man mit dem Entwurf das genaue Gegenteil davon erreichen dürfte. [url=http://www.gulli.com/n ...

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