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BayernTrojaner: Landgericht Landshut verpasst LKA einen Dämpfer

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Die "sicher surfen CD"?

Ohne jede Rechtsgrundlage wurde der PC eines Verdächtigen über Monate hinweg ausgeforscht, indem man alle 30 Sekunden heimlich einen Firefox-Screenshot an das Landeskriminalamt (LKA) übertrug. Der Rechner war von den Ermittlern zuvor mit einem Trojaner infiziert worden. Dem Beschuldigten werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Im April 2009 hatte das Amtsgericht Landshut zwar die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs auf Ton- und Schriftträgern" inklusive dem "Telekommunikationsverkehr über HTTPS" angeordnet. Das Landgericht hingegen konnte am 20. Januar dieses Jahres keine Gründe dafür erkennen, warum darunter auch das automatisierte Anfertigen von Screenshots in so kurzen Abständen fallen soll. Als Grund für das Vorgehen gab man an, man wollte die E-Mails dokumentieren, die der Verdächtige online geschrieben hat. Dem Mann sollen Betäubungsmitteldelikte zur Last gelegt werden.

Die Überwachung der Skype-Telefonie bleibt vom Landgericht unbeanstandet. Das LKA räumte aber offen ein, dass die Screenshots einen "nicht hinnehmbaren Rechtsbruch" darstellen. Eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, keine Eingriffe der Sicherheitsbehörden in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ohne eine gesetzliche Ermächtigung geben. Doch nichts anderes scheint passiert zu sein. Auch dem juristischen Blog ijure.org geht die Aktion des LKA zu weit. Nach deren Meinung sollte dieses Vorgehen eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen gegen die Ermittler nach sich ziehen. Freilich bleibt abzuwarten, ob es wirklich dazu kommen wird. Interessant auch die Fragestellung, ob das Gericht Zufallsfunde der nachweislich illegal erworbenen Screenshots auswerten wird. ijure.org kommentiert: "Nach deutschem Recht sind illegal erlangte Erkenntnisse und erst recht die daraus abgeleiteten weiteren Fahndungserfolge ("Früchte des verbotenen Baumes") nämlich meist verwertbar. Sollte das Landgericht hier kein Verwendungsverbot annehmen, dann hätte sich der Exzess der Fahnder am Ende sogar noch "gelohnt". Das wäre dann – nach der rechtswidrigen Ausforschung eines Beschuldigten – der zweite Tiefschlag für unseren Rechtsstaat."

Auch der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter erkennt darin "fragwürdige Überwachungsmethoden". Er schrieb auf seinem law blog: "Gegen das Einschleusen eines Trojaners zum Knacken von Skype hatte das Landgericht nichts einzuwenden. Das ist jedoch höchst umstritten. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, eine derartige “Quellen-TKÜ” sei mangels gesetzlicher Grundlage für Landesbehörden wie das LKA Bayern nicht zulässig. Das Landgericht Landshut schließt sich jedoch der Meinung an, die praktisch argumentiert: Bei verschlüsselten Verbindungen gehe die – an sich ja zulässige – Überwachung des Telefonverkehrs eben nur über einen direkten Zugriff auf die Hardware. (…) Den Zugriff auf die Festplatte des Beschuldigten, also eine Online-Durchsuchung im eigentlichen Sinn, hatte übrigens schon das Amtsgericht ausdrücklich untersagt."

Ob bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz noch immer die Grundregel der Verhältnismäßigkeit der Mittel besteht, darf ebenso bezweifelt werden. Wenn ein BTM-Verstoß eine Online-Überwachung nach sich zieht, was passiert eigentlich bei Personen, die des Terrors verdächtigt werden? Diese Form der Protokollierung kann kaum noch überboten werden.

Bild-Quellen: lalajoe.deviantart.com

Text-Quellen: law blog ijure.org

Lars Sobiraj am Montag, 31.01.2011 19:00 Uhr

tagsTags: skype skype-trojaner bayerntrojaner ijure.org

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Tochiro am 10.02.2012 09:47:27

    Was ist daran fragwürdig? Immerhin geht es um deine Sicherheit, da muss man manchmal ein paar Zugeständnisse machen. Sicher? Ich würde das gerne vom LKA bestätigt haben! Ich bin vielleicht ein Terrorist, mache Freiheit und Rechtsstaat kaputt und ein Troll, aber ganz s ...

  • Revange am 04.10.2011 19:21:41

    Ddr 2.0 ...

  • MSX am 19.07.2011 03:09:40

    Wenn ein BTM-Verstoß eine Online-Überwachung nach sich zieht, was passiert eigentlich bei Personen, die des Terrors verdächtigt werden? Sehr schön gesagt. Die Frage sollte sich manch einer der Herren vom LKA wirklich stellen und hoffentlich wird diese Überlegung auch in ei ...

  • el_maniaco am 19.07.2011 01:34:58

    ja das bayerische LKA... da kann ich euch geschichten erzählen. aber das würde zu weit führen. ich kann jedoch sagen, dass ich meine erfahrungen mit ihnen habe. diese leute sind absolut frei von jedem gewissen, der zweck heiligt die mittel. bei nem kumpel von mir hat mal ein privatdedektiv, beauf ...

  • Todde am 29.06.2011 18:20:38

    Die Polizei ist eben nicht unser "Freund und Helfer", diese Zeiten sind schon lange vorbei (wie ich sie nenne, erspare ich euch). Die Polizei ist nur noch blindes Ausführendes- Organ, solche Truppen gab es schon einmal in DE. blind und im rechtsfreien raum aggierend ...

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