
Die "sicher surfen CD"?
Im April 2009 hatte das Amtsgericht Landshut zwar die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs auf Ton- und Schriftträgern" inklusive dem "Telekommunikationsverkehr über HTTPS" angeordnet. Das Landgericht hingegen konnte am 20. Januar dieses Jahres keine Gründe dafür erkennen, warum darunter auch das automatisierte Anfertigen von Screenshots in so kurzen Abständen fallen soll. Als Grund für das Vorgehen gab man an, man wollte die E-Mails dokumentieren, die der Verdächtige online geschrieben hat. Dem Mann sollen Betäubungsmitteldelikte zur Last gelegt werden.
Die Überwachung der Skype-Telefonie bleibt vom Landgericht unbeanstandet. Das LKA räumte aber offen ein, dass die Screenshots einen "nicht hinnehmbaren Rechtsbruch" darstellen. Eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, keine Eingriffe der Sicherheitsbehörden in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ohne eine gesetzliche Ermächtigung geben. Doch nichts anderes scheint passiert zu sein. Auch dem juristischen Blog ijure.org geht die Aktion des LKA zu weit. Nach deren Meinung sollte dieses Vorgehen eventuell sogar strafrechtliche Konsequenzen gegen die Ermittler nach sich ziehen. Freilich bleibt abzuwarten, ob es wirklich dazu kommen wird. Interessant auch die Fragestellung, ob das Gericht Zufallsfunde der nachweislich illegal erworbenen Screenshots auswerten wird. ijure.org kommentiert: "Nach deutschem Recht sind illegal erlangte Erkenntnisse und erst recht die daraus abgeleiteten weiteren Fahndungserfolge ("Früchte des verbotenen Baumes") nämlich meist verwertbar. Sollte das Landgericht hier kein Verwendungsverbot annehmen, dann hätte sich der Exzess der Fahnder am Ende sogar noch "gelohnt". Das wäre dann – nach der rechtswidrigen Ausforschung eines Beschuldigten – der zweite Tiefschlag für unseren Rechtsstaat."
Auch der Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter erkennt darin "fragwürdige Überwachungsmethoden". Er schrieb auf seinem law blog: "Gegen das Einschleusen eines Trojaners zum Knacken von Skype hatte das Landgericht nichts einzuwenden. Das ist jedoch höchst umstritten. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, eine derartige “Quellen-TKÜ” sei mangels gesetzlicher Grundlage für Landesbehörden wie das LKA Bayern nicht zulässig. Das Landgericht Landshut schließt sich jedoch der Meinung an, die praktisch argumentiert: Bei verschlüsselten Verbindungen gehe die – an sich ja zulässige – Überwachung des Telefonverkehrs eben nur über einen direkten Zugriff auf die Hardware. (…) Den Zugriff auf die Festplatte des Beschuldigten, also eine Online-Durchsuchung im eigentlichen Sinn, hatte übrigens schon das Amtsgericht ausdrücklich untersagt."
Ob bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz noch immer die Grundregel der Verhältnismäßigkeit der Mittel besteht, darf ebenso bezweifelt werden. Wenn ein BTM-Verstoß eine Online-Überwachung nach sich zieht, was passiert eigentlich bei Personen, die des Terrors verdächtigt werden? Diese Form der Protokollierung kann kaum noch überboten werden.
Bild-Quellen: lalajoe.deviantart.com
Text-Quellen: law blog ijure.org
Lars Sobiraj am Montag, 31.01.2011 19:00 Uhr
Was ist daran fragwürdig? Immerhin geht es um deine Sicherheit, da muss man manchmal ein paar Zugeständnisse machen. Sicher? Ich würde das gerne vom LKA bestätigt haben! Ich bin vielleicht ein Terrorist, mache Freiheit und Rechtsstaat kaputt und ein Troll, aber ganz s ...
Ddr 2.0 ...
Wenn ein BTM-Verstoß eine Online-Überwachung nach sich zieht, was passiert eigentlich bei Personen, die des Terrors verdächtigt werden? Sehr schön gesagt. Die Frage sollte sich manch einer der Herren vom LKA wirklich stellen und hoffentlich wird diese Überlegung auch in ei ...
ja das bayerische LKA... da kann ich euch geschichten erzählen. aber das würde zu weit führen. ich kann jedoch sagen, dass ich meine erfahrungen mit ihnen habe. diese leute sind absolut frei von jedem gewissen, der zweck heiligt die mittel. bei nem kumpel von mir hat mal ein privatdedektiv, beauf ...
Die Polizei ist eben nicht unser "Freund und Helfer", diese Zeiten sind schon lange vorbei (wie ich sie nenne, erspare ich euch). Die Polizei ist nur noch blindes Ausführendes- Organ, solche Truppen gab es schon einmal in DE. blind und im rechtsfreien raum aggierend ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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