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Erneute Abmahnpanne: Wirrwarr um Dateinamen

Screenshot der Datei

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Wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage berichtet, ist es offenbar erneut zu einer Abmahnpanne gekommen. Diesmal hat die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbR aus Hamburg eine Abmahnung für ein Werk versandt, das in der fraglichen Compilation gar nicht enthalten war.

Der Fall der BHIP reliable netservices war offenbar nicht die einzige Hash-Summen-Panne in der deutschen Abmahnlandschaft. Wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage berichtet, ist es bei einer anderen Kanzlei offenbar ebenfalls zu einer derartigen Panne gekommen. Betroffen ist diesmal die Kanzlei FAREDS. Im Auftrag des Rechteinhabers Jens Kindvater hat die das Musikwerk "Kindvater - Turn Back Time" abgemahnt. Dieses befindet sich auf dem Sampler "Future Trance Vol. 52".

Als der Abgemahnte genauer recherchiert, wird er stutzig. Der P2P-Name ist laut Abmahnung nämlich: "VA – Future Trance Vol. 52 Special Edition-MOD.rar". Der Ed2k-Hash der Datei lautet: C7679CF0BECDEC1656C9FED3CBD3BBAB. Bei einer ersten Recherche stellt sich schnell heraus, dass Dateiname und Hash-Summe korrekt sind.

Im ersten Augenblick scheint alles einwandfrei. Erst bei genauerem Hinsehen fällt einem die kleine "Merkwürdigkeit" auf. Die Compilation soll über 650 Megabyte groß sein. Selbst bei zwei CDs mit je 20 Tracks ist dies unwahrscheinlich, wenn alle Tracks ins MP3-Format konvertiert wurden. Der Teufel steckt im Detail. Bei dem fraglichen Archiv handelt es sich nämlich nur dem Namen nach um eine "Future Trance Vol. 52". Wichtig ist der Namenszusatz "Special Edition". Eine solche gibt es nämlich im Handel nicht. Was ist also auf dieser CD? Nun, der "Ersteller" benennt es so: "[...]. Im Gegensatz zur normalen Ausgabe der Future Trance Vol. 52, bekommt ihr hier, ECHTEN TRANCE in voller Länge, auf die Ohren und keinen kommerziellen Hands Up, Pseudo-House, Chart-Remixe und Cover/Reworks alter Tracks, in verstümmelten Radio-Edits.[...]."

Die angefügte Playlist führt zahlreiche DJs auf. Kindvater ist jedoch nicht enthalten. Das gesamte Archiv enthält noch nicht einmal ansatzweise das streitgegenständliche Werk. Offenbar hat der IT-Dienstleister der Kanzlei FAREDS den Inhalt des Archivs also gar nicht geprüft. Man sah den Namen "Future Trance Vol. 52" und ging davon aus, dass die fragliche Datei dort enthalten sein muss. Schließlich ist sie das ja auch in der "Original-CD".

Text-Quellen: initiative abmahnwahn

Klaus Müller am Samstag, 29.01.2011 13:02 Uhr

tagsTags: fareds

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • -Baxter- am 01.02.2011 17:31:33

    Wer Lust auf 'n paar lose Infos zum Thema hat klickt hier: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=12779#p12779 Viel Spaß! Wie immer bei P2P-Abmahnungen, auf keinen Fall bezahlen, Genau so! Gruß, Baxter ...

  • Bl4cke4gle am 31.01.2011 16:01:07

    @Firebird77: Der gute Mann und DJ heißt "Jens Kindervater" und nicht "Kindvater". ;) beste Grüße, Bl4cke4gle ...

  • kleini75 am 31.01.2011 12:27:37

    Wie immer bei P2P-Abmahnungen, auf keinen Fall bezahlen, höchstens modifzierte Unterlassungserklärung abgeben. So seit ihr auch definitv auf der sicheren Seite. Was für ein unglaublich schwachsinniger Kommentar!!! Und wenn man ihn blind befolgt auch noch brandgefà ...

  • DasFragezeichen am 31.01.2011 09:58:27

    Tja, klassischer Fall von "Fail". Ich kaufe so CDs übrigens schon von Jugend an nicht, eben weil da nur verstümmelte Radiotracks drauf sind. Naja, inzwischen kaufe ich ja schon aus Prinzip keine Musik mehr. Wäre echt mal cool, wenn die Szene der Abgemahnten mal zurück schlägt. ...

  • Chibo am 31.01.2011 01:20:11

    Anzeige gegen diese Abzocker-Stellen: Erpressung in Tateinheit mit, Betrug in Tateinheit mit, (Prozessbetrug in Tateinheit mit,) Verleugnung (zivilrechtlich) in Tateinheit mit, Falsche Beschuligung (strafrechtlich) in Tateinheit mit, ... fahrlässiger Betrug und s ...

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