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Spanien: Gesetz zur Abschaltung von P2P-Seiten wiederbelebt

Trotz heftiger Proteste hat die spanische Regierung einen Gesetzesentwurf wiederbelebt, der die Abschaltung von P2P-Seiten ermöglichen würde. Im Dezember hatte die Regierung den Entwurf verworfen, nachdem es seitens der Bevölkerung heftige Proteste gegeben hatte.

Wenn es um Staaten geht, in denen häufig Urheberrechte verletzt werden, fallen oftmals Bezeichnungen wie China oder Russland. Doch auch weiter westlich gibt es nach Ansicht diverser Rechteinhaber ein regelrechtes Nest. Dieses ist in Spanien. Bereits seit Jahren befindet sich das Land auf einer Art "schwarzen Liste", dem sogenannten "Special 301 Report". Dieser US-Bericht benennt die Staaten, in denen Urheberrechte nach Ansicht der USA nicht hinreichend geschützt sind.

Spanien möchte von dieser Liste verschwinden. Bereits seit über einem Jahr unternimmt man deshalb diverse Schritte, um dies zu ermöglichen. Die Kultusministerin Ángeles González-Sinde ist dabei besonders hartnäckig. Mit dem "Gesetz für nachhaltige Wirtschaft" (in Spanien auch "Sinde-Gesetz" genannt), soll Urheberrechtsverletzungen ein Ende bereitet werden.

Das Gesetz würde es der Staatsmacht ermöglichen, Webseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützten Werken einfach ohne richterlichen Beschluss offline zu schalten. Es gab daraufhin zahlreiche Proteste in Spanien. Dort ist P2P eine Filesharing-Möglichkeit, die breite Akzeptanz genießt. Zahlreiche Seiten schalteten sich aus Protest für einen Tag vollständig ab.

Die Konsequenz: Das Gesetz für nachhaltige Wirtschaft wurde vom Abgeordnetenhaus angenommen, nachdem die problematischen Gesetzesstellen entfernt wurden. Der Entwurf wäre nun ohne die kritisierten Passagen an den Senat gegangen. Dies stellte sich jedoch als Wunschtraum heraus. Nur wenige Stunden bevor die Änderungsfrist ablief,haben Mitglieder der Parteien PSOE, PP sowie CiU eine Anpassung eingebracht. Auch wenn die Änderungen nur geringfügig sind, ist die wichtigste Option wieder (beschränkt) vorhanden: Die Abschaltung von P2P-Seiten.

Die Veränderung sieht nun eine richterliche "Absegnung" vor. Eine richterliche Prüfung, ob die Seite wirklich Urheberrechte verletzt, ist nicht geplant. Der Senat wird in den kommenden Wochen über das Gesetz entscheiden.

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Mittwoch, 26.01.2011 11:40 Uhr

Tags: spanien Ángeles gonzález-sinde

vgwort
 
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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Hasron am 26.01.2011 17:39:57

    Ah, Du hast offensichtlich eine bessere Idee. Her damit! Man muss keine bessere Idee haben um die eines anderen zu verwerfen. Wen ich die Idee hätte das wir uns alle umbringen sollten wäre dies doch auch nicht Mittel der Wahl nur weil keinem anderen etwas bess ...

  • DebianIgnatz am 26.01.2011 17:27:59

    Ah, Du hast offensichtlich eine bessere Idee. Her damit! Dummerweise funktioniert die bisherige Methode genau in entgegen gesetzte Richtung, liefert nämlich der Copyright-Lobby haufenweise Gründe, das im Urheberrecht festgelegte Gleichgewicht zwischen Urheberinteressen und Interessen der Gesellscha ...

  • Hasron am 26.01.2011 16:43:59

    Jaja, das Ganze nun beim Quoten schnell mal ergänzen - du bist ein Held. Was Indielabels angeht: Sach bloß! Schlaumeierchen! Jedoch gibts auch Bands die ich gerne hören mag! Und ich würde mir die Alben sogar kaufen wenn sie digital nicht ebenso teuer wären wie aufm Silberling. Das was du da räts ...

  • DebianIgnatz am 26.01.2011 16:40:15

    Ich gebe zu, ich hab das Wörtchen "illegal" vergessen. ;) Und das ändert was? Das war ja wieder total qualifiziert. Danke danke, zu viel der Ehre. Ganz einfach: Wenn kein "heißes" Material mehr getauscht wird, wird die Ausscha ...

  • Hasron am 26.01.2011 16:09:20

    Kann mir vorstellen, dass das bei Bittorrent anders ist/war. Ne da ist der Gedanke: "Klasse, NoSeed-Client ist installiert - ab geht die Post" ;) ...

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