
Screenshot von Nerdcore.de
Den Plan, die Einnahmen aus dem Domainverkauf von Nerdcore.de zu verschenken, wird man so nicht realisieren können. Der Berufsverband für Journalisten, Freischreiber e.V., mag das Geld nicht annehmen. Und auch bei der Community der Wikipedia regt sich der Widerstand, obwohl man die Gelder nur indirekt über die Wikimedia Deutschland hätte spenden können. Der Aufruf des Wikipedia-Autors Felix Stember brachte bis jetzt über 270 Unterschriften von anderen Mitgliedern der Community zu Tage. Und auch die über 1100 Kommentare auf der Webseite Nerdcore.de, die sich nun im Besitz der Euroweb Group befindet, sprechen für sich. (siehe Screenshot)
Den Hintergrund der versuchten Schenkung lässt Fred Kaier vom Verbraucherschutzportal Konsumer.info sehr ausführlich von Rechtsanwalt Schwenke darlegen: Zwar sei scharfe und polemische Kritik erlaubt. Allerdings fallen Äußerungen, die der Ehrverletzung dienen, nicht darunter. Erst recht die Veröffentlichung von vulgären Ausdrücken erweitert die juristischen Möglichkeiten des Beschimpften. Wird also jemand beleidigt, kann beispielsweise eine Abmahnung verschickt werden. In dieser ist meist auch eine Unterlassungserklärung enthalten, die den Unterzeichner dazu verpflichtet, seine Beleidigungen nicht zu wiederholen. Wer, wie in diesem Fall, die Abmahnung ignoriert, geht ein hohes Risiko ein. Der Beleidigte kann nämlich nach Ablauf der Frist vor Gericht ziehen, um die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnungskosten und Zahlung von Schmerzensgeld durchzusetzen. Oder er kann alternativ die Kosten gerichtlich per Mahnbescheid vor Gericht geltend machen. Mahnbescheide werden leider noch immer ohne richterliche Prüfung der in der Mahnung erwähnten Aussagen erlassen. Der Gläubiger darf auch die Domain eines Schuldners pfänden. Der Blogger René Walter hätte versuchen können, vor Gericht einzuwenden, dass die Domain für seine Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Auch hätte er vorbringen können, dass der Wert seiner Domain die Forderung inklusive der Gerichtskosten wahrscheinlich übersteigt. Wie man auf Konsumer.info weiter ausführt, kann man damit zwar die Pfändung der Domain abwenden. Von einer Vollstreckung anderer Werte oder der Erfüllung der Ansprüche bleibt der Schuldner aber nicht verschont. Herr Kaier als Domaininhaber von Konsumer.info muss es wissen. Er bekommt häufiger Post aus Düsseldorf zugestellt. Vor einigen Jahren führten auch einige verunglimpfende Postings im gulli:board zu nicht unerheblichen Rechtsstreitigkeiten.
Die Freischreiber empfehlen in diesem Zusammenhang, „doch endlich einen einen Interessenverband zu gründen. Denn ein Blogger-Verband könnte in solchen Fällen wirksam (und vor allem rechtzeitig) handeln.“ Wer nicht reagiert, riskiert, dass sich die Kosten mindestens verdoppeln.
Bild-Quellen: nerdcore.de
Text-Quellen: taz.de
Lars Sobiraj am Mittwoch, 19.01.2011 19:48 Uhr
Vorübergehend geschlossen. ...
Da jetzt ein von Euroweb geltend gemachter Anspruch von 2.000 € zu der Pfändung eines Gegenstandes führt, der mindestens 50.000 € Wert hat, kann so doch nicht rechtens sein. Also da will ich kurz nochmal anmerken, dass ja mal diese Seite nur ihre 50000Eurone ...
btw: Ist der Blog es Wert sich da reinzulesen ? Aber sowas von!! ...
Ich glaube, hier einen neuen Trend erkennen zu können: Man macht bewusst einen "dummen Fehler" in der Hoffnung, dass der Gegner einfach nicht widerstehen kann und bei der Siegesfeier dann der globalen Öffentlichkeit sein wahres Gesicht zeigt. Julian Assange macht das auch so. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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