
Bundestag
Eine Petition hat zum Ziel, den Deutschen Bundestag wenigstens zur Debatte über ein bestimmtes Thema zu bewegen, insbesondere wenn die Volksvertreter nicht darüber reden wollen. Damit eine Petition Wirkung zeigt, muss sie sinnvoll und korrekt formuliert werden. Der Kern der Sache muss deutlich werden.
Gegenwärtig steuert eine an den Bundestag gerichtete Petition für offene WLANs bereits in die richtige Richtung. Doch aufgrund schwacher Formulierungen wird die Petition wohl scheitern. Sie könnte aber als Signal für eine weitere Petition dienen, bei der die Problematik auf den Punkt gebracht wird.
Die angesprochene Petition trägt den Titel "Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken vom 04.01.2011". Die Forderung der Petition wird bereits etwas konkreter: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen."
Das erste Problem: Der Betrieb von ungeschützten und unentgeltlich angebotenen WLANs ist keineswegs verboten. Diese Dritten zur Verfügung zu stellen ebenso wenig. Was der Gesetzgeber hier also erlauben soll, ist bereits erlaubt. Oder nicht verboten, je nach Frage des Blickwinkels.
Das eigentliche Problem ist vielmehr die sogenannte Störerhaftung. Ein Anschlussinhaber kann dadurch für Schäden, die Dritte über seinen WLAN-Zugang verursacht haben, haftbar gemacht werden. Eine Haftungsfreistellung, wie sie beispielsweise Provider oder vergleichbare Diensteanbieter beanspruchen können, gibt es nicht.
Zumindest für den gewöhnlichen Privatanwender wird ein offenes WLAN somit zu einer Risikoquelle. Manche Gefahren lassen sich zwar durch Port-Sperren und vergleichbare Maßnahmen reduzieren oder verhindern. Viele Privatanwender können dies häufig jedoch nicht eigenhändig umsetzen.
Der eigentliche Angriffspunkt einer derartigen Petition hätte also vielmehr in Richtung Störerhaftung fallen müssen. Dieser wird man zwar nicht beseitigen können, aber vielleicht einschränken. Damit der Betrieb eines offenen WLANs auch für Privatanwender kein böses Ende nimmt. Wer die Petition unterstützen möchte, kann dies hier tun.
Bild-Quellen: flickr by martingerz2 unter CC-BY-SA
Text-Quellen: initiative abmahnwahn
Klaus Müller am Freitag, 14.01.2011 16:19 Uhr
Von der uni bekommst du eine kennung mit pw. damit kannst du in der uni ins internet. sollte irgendwann ein anwalt bei der uni anklingeln, weil du etwas illegal übers uninetz gesogen hat, dann wissen sie auch, dass due es warst. und die uni, so haben sie es uns versiche ...
Von der uni bekommst du eine kennung mit pw. damit kannst du in der uni ins internet. sollte irgendwann ein anwalt bei der uni anklingeln, weil du etwas illegal übers uninetz gesogen hat, dann wissen sie auch, dass due es warst. und die uni, so haben sie es uns versiche ...
ich hab nie davon gehört, dass z.b. ne uni zivilrechtlich verklagt wurde wegen störerhaftung.. Von der uni bekommst du eine kennung mit pw. damit kannst du in der uni ins internet. sollte irgendwann ein anwalt bei der uni anklingeln, weil du etwas illegal übers u ...
Eigentlich schon pervers, was in Bezug auf das Inet so alles an Gesetzen verabschiedet wurde. Als Halter eines KFZ mit welchem Taten von Dritten begangen werden hafte ich auch nicht als Störer man muss aber den fahrer benennen und es kann recht unangenehm werden, we ...
Nur zum eurer Info, hier mal die Stellungnahme des Verfassers der Petition: http://unkreativ.net/wordpress/?p=10781 Und ja, ich kann es besser: http://www.xtranews.de/2010/08/02/natureone-20 ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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