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GVU jubelt: Dresdner Trackerbetreiber zu 150 Tagessätzen verurteilt

GVU & der gulliDeckel. Bild: Evrim Sen.

GVU & der gulliDeckel. Bild: Evrim Sen.

Wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen und dem Betrieb eines geschlossenen BitTorrent-Trackers wurde ein Dresdner zur Zahlung von 2.250 Euro Strafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe mindestens in 25 Fällen eigenhändig urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen. Ohne Bezahlung der auferlegten Strafe würden ihm 150 Tage Haft drohen.

In der heutigen Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wird ein Urteil erwähnt, welches bereits im September 2010 ausgesprochen wurde. Das Urteil vom Dresdner Amtsgericht (Abteilung Wirtschaftsstraftaten) ist mittlerweile rechtskräftig. Neben den eigenen Uploads bestätigt das Gericht den Betrieb eines nicht öffentlichen Trackers. Diese zentrale Steuerungseinheit der Peer-to-Peer-Tauschbörse reguliert den kompletten Datenverkehr. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“. 

Erste Hinweise gingen bereits im September 2008 ein. Die GVU stellte im Auftrag ihrer Mandanten der Film- und Spieleindustrie Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber des geschlossenen Trackers, über den ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Angebot an Warez erhielten. Den beinahe 15.000 Mitgliedern sollen mehr als 1.200 Dateien zur Verfügung gestanden haben. Primär sollen darüber aktuelle Kinofilme, TV-Serien, Pornos, Hörbücher und mindestens 60 verschiedene Titel der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii ausgetauscht worden sein.

Die Betreiber des geschlossenen Trackers haben dabei laut den Angaben der GVU die Zugänge verwaltet und Nutzer ausgeschlossen, sofern sie heruntergeladene Werke nicht lange genug den anderen Tauschbörsenbenutzern zum Upload angeboten haben. Wer das nicht wollte, konnte sich für einen bestimmten Betrag von dieser Pflicht freikaufen.

Wer sich für weitere Details der selbst ernannten Raubkopierjäger interessiert, wir haben mit dem Leiter der Rechtsabteilung und der Pressesprecherin ein ausführliches Fachgespräch durchgeführt.

  • Teil 1 des Fachgesprächs mit Frau Ehlers und Herrn Scharringhausen
  • Teil 2
  • Resümee und Ausblick im dritten und letzten Teil.

Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 11.01.2011 10:42 Uhr

Tags: gvu

vgwort
 
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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ullawalla am 13.01.2011 15:36:00

    So, Jungchen, du erklärst mir jetzt am besten erstmal, was an einer Abmahnung schwul sein soll, oder könnte. nunja vielleicht ists ihm einfach unangenehm. http://de.wikipedia.org/wiki/Schwulit%C3%A4t ...

  • PTL am 11.01.2011 22:00:35

    @Ghandy 2250 euro ? is das amtlich ? muss er gerichtskosten auch zahlen ? sorry , aber ich find das nich so viel . zumal ja vorsatz und geld (no seed) im spiel waren . auf normale abmahnungen hat das urteil wohl keinen einfluss ? ...

  • Ghandy am 11.01.2011 19:16:02

    Das würde mich auch interessieren! ...

  • Zenotaph am 11.01.2011 16:03:42

    olol, das 2fache von einer schwulen abmahnung So, Jungchen, du erklärst mir jetzt am besten erstmal, was an einer Abmahnung schwul sein soll, oder könnte. Ansonsten müsste ich annehmen, du hast Resentiments gegenüber Minderheiten, die du versuchst, hier im Board aus ...

  • watumba28 am 11.01.2011 15:28:53

    olol, das 2fache von einer schwulen abmahnung ...

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