GVU & der gulliDeckel. Bild: Evrim Sen.
In der heutigen Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wird ein Urteil erwähnt, welches bereits im September 2010 ausgesprochen wurde. Das Urteil vom Dresdner Amtsgericht (Abteilung Wirtschaftsstraftaten) ist mittlerweile rechtskräftig. Neben den eigenen Uploads bestätigt das Gericht den Betrieb eines nicht öffentlichen Trackers. Diese zentrale Steuerungseinheit der Peer-to-Peer-Tauschbörse reguliert den kompletten Datenverkehr. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“.
Erste Hinweise gingen bereits im September 2008 ein. Die GVU stellte im Auftrag ihrer Mandanten der Film- und Spieleindustrie Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber des geschlossenen Trackers, über den ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Angebot an Warez erhielten. Den beinahe 15.000 Mitgliedern sollen mehr als 1.200 Dateien zur Verfügung gestanden haben. Primär sollen darüber aktuelle Kinofilme, TV-Serien, Pornos, Hörbücher und mindestens 60 verschiedene Titel der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii ausgetauscht worden sein.
Die Betreiber des geschlossenen Trackers haben dabei laut den Angaben der GVU die Zugänge verwaltet und Nutzer ausgeschlossen, sofern sie heruntergeladene Werke nicht lange genug den anderen Tauschbörsenbenutzern zum Upload angeboten haben. Wer das nicht wollte, konnte sich für einen bestimmten Betrag von dieser Pflicht freikaufen.
Wer sich für weitere Details der selbst ernannten Raubkopierjäger interessiert, wir haben mit dem Leiter der Rechtsabteilung und der Pressesprecherin ein ausführliches Fachgespräch durchgeführt.
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 11.01.2011 10:42 Uhr
So, Jungchen, du erklärst mir jetzt am besten erstmal, was an einer Abmahnung schwul sein soll, oder könnte. nunja vielleicht ists ihm einfach unangenehm. http://de.wikipedia.org/wiki/Schwulit%C3%A4t ...
@Ghandy 2250 euro ? is das amtlich ? muss er gerichtskosten auch zahlen ? sorry , aber ich find das nich so viel . zumal ja vorsatz und geld (no seed) im spiel waren . auf normale abmahnungen hat das urteil wohl keinen einfluss ? ...
Das würde mich auch interessieren! ...
olol, das 2fache von einer schwulen abmahnung So, Jungchen, du erklärst mir jetzt am besten erstmal, was an einer Abmahnung schwul sein soll, oder könnte. Ansonsten müsste ich annehmen, du hast Resentiments gegenüber Minderheiten, die du versuchst, hier im Board aus ...
olol, das 2fache von einer schwulen abmahnung ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.