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Politiker fordern Gesetze für Hobby-Fluggeräte

Drohne

Drohne

Kleine Hobby-Fluggeräte, die mit einer Kamera ausgestattet sind, findet man immer öfter in den Regalen der Elektronikfachmärkte. Schon für wenige Hundert Euro kann man in Nachbars Garten die private Luftaufklärung starten. Verbraucherministerin Ilse Aigner machte als erste Politikerin in einem Interview klar, dass man für die Hobby-Drohnen Gesetze schaffen muss.

Noch vor einigen Jahren waren Überwachungsdrohnen ausschließlich beim Militär im Einsatz. Doch seit einiger Zeit finden sich auch in den Regalen unserer Elektronikmärkte vergleichbare Produkte für wenige Hundert Euro. Doch mit der Erschwinglichkeit der kleinen fliegenden Kameras steigen auch die Bedenken der Datenschützer.

Verbraucherministerin Ilse Aigner jedenfalls schlägt schon jetzt Alarm. „Mit den kleinen helikopterähnlichen Hobby-Modellen kann man rechtlich schnell an Grenzen stoßen.“ mahnte sie im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. So sei die private Luftaufklärung in Nachbars Garten bereits „problematisch“. Die Erkundung fremder Häuser durch das Fenster sei sogar strafbar, insofern der Nachbar nichts vom Flugobjekt hinter den Gardinen weiß.

Auch der Datenschutzbeauftragte der Linken Jan Korte beschäftigt sich mit den Hobby-Fluggeräten. Er sieht ebenfalls die Privatsphäre der Bürger bedroht und fordert eine rechtliche Regelung. „Je billiger die Technik werden wird, desto massenhafter wird sie angewendet werden“ schilderte er der dpa. Bislang können die privaten Mini-Drohnen ohne gesonderte Starterlaubnis oder ähnliche Befugnisse gestartet werden. Sie dürfen dabei lediglich die Gewichtsgrenze von fünf Kilogramm nicht überschreiten und nicht höher als 30 Meter fliegen.

Besonders bei der jüngst erschienenen AR.Drone haben Kritiker Bedenken. Der kleine Quadkopter mit vier Rotoren lässt sich mit einem iPhone oder einem iPod Touch steuern und liefert vernünftige Bildergebnisse. Wegen seiner geringen Reichweite und seiner kurzen Flugzeit gilt das 300 Hundert Euro teure Gerät jedoch nicht als Überwachungsdrohne.
 


Video: AR.Drone Indoor Flight - YouTube

 

Bild-Quellen: chaos-paderborn

Julian Wolf (g+) am Sonntag, 26.12.2010 20:38 Uhr

Tags: drohne

vgwort
 
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59 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 30.12.2010 02:50:38

    Du vergisst dabei, dass sich Kriminelle sowieso nicht für das Waffengesetz interessieren. Ich meine, wer, der vor schwerem Raub nicht zurückschreckt, bekommt vor dem Waffengesetz Bammel? Ansonsten: Full ACK Nein, das vergass ich schon nicht. :) Ich bezog mic ...

  • Metal_Warrior am 30.12.2010 01:17:32

    Ist beim Waffengesetz (= z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern zum angeblichen "Kampf" gegen die Jugend-Gewalt-Kriminalität) doch das Gleiche: Irgendwelche Straftäter werden damit keinesfalls abgeschreckt, die nehmen dann halt andere Werkzeuge... Du vergisst ...

  • titus_shg am 29.12.2010 13:22:47

    Es geht darum, die Privatsphäre von Bürgern zu schützen. Ich verstehe nicht ganz, warum hier alle so ein Problem damit haben. Immer, wenn ich wieder mal aus Politikermund höre, dass man mit irgendwelchen neuen Gesetzen irgendwen vor irgendwas "schützen" möchte, dr ...

  • beeze am 29.12.2010 11:19:00

    Coole Sache, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen! Wo krieg ich son Ding her bzw wie heißt es genau? :D ...

  • Arr0ws am 29.12.2010 10:57:19

    technisch völlig unausgereiften Drohnen http://www.microdrones.com Maximale Nutzlast 1200g Flugzeit bis zu 70 Minuten Reisegeschwindigkeit 15.0m/s => 63km Reichweite Natürlich sind das keine Hobbydrohnen, die werden für die Konstruktion von selbstorganisierten Systemen z ...

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