
Neben The Pirate Bay dürfte dieses Verfahren eines der wichtigsten sein, die dieses Jahr durchgeführt werden. Konkret fordert der Kläger BREIN, dass Mininova zukünftig seine Suchergebnisse auf urheberrechtlich geschützte Werke hin filtert. Mininova stellt eine der wichtigeren BitTorrent-Seiten dar, die von fünf niederländischen Studenten gegründet wurde. Im Gericht forderte der Anwalt der Klägerseite, dass Mininova jedwede Torrents die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen, entfernen müsse. Dies solle optimalerweise automatisch funktionieren, die Kosten für ein solches System sollen ebenfalls von Mininova getragen werden. Bereits seit einiger Zeit filtert Mininova testweise bestimmte geschützte Inhalte, jedoch vermutlich nur deshalb, um einen guten Willen vor Gericht zeigen zu können. Der Anwalt von Mininova protestierte gegen die Forderungen der Kläger und verwies auf die bereits ergriffenen Maßnahmen, die weit über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen würden. Man habe außerdem eine Lösch-Richtlinie sowie seit Kurzem eine Hash-Blacklist, in der Rechteinhaber die Hash-Summe unerwünschter Torrents eintragen können.
Das Verfahren wird vor dem Gericht in Utrecht ausgetragen. Drei Richter sind während der Verhandlung zugegen, wobei interessanterweise angemerkt werden muss, dass einer von ihnen quasi von der Ersatzbank kommt. Einer der ursprünglichen Richter wurde bereits vor einigen Wochen ersetzt, nachdem er nachweisbare Kontakte zur Unterhaltungsindustrie innehatte. Dies hätte zur Frage führen können, ob eine Befangenheit vorliegt. Ein Fehler, der aus dem Verfahren gegen The Pirate Bay nur allzu bekannt ist.
Nachdem das Verfahren um 13 Uhr begonnen hatte, erklärte der Anwalt der Klägerseite, Dirk Visser, dass Mininova über fünf Millionen Besucher täglich hätte, die illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Ein kurzer Blick auf die Homepage würde bestätigen, dass zum einen solche Werke angeboten werden und zum anderen, dass man daraus Profit schlagen würde, indem man Werbebanner einblendet. Auch der Versuch von Mininova, in Form von "Featured Content" legal Werke anzubieten, sei Nonsens. Laut einer Studie von BREIN würden 92 Prozent der Torrents bei Mininova zu urheberrechtlich geschützten Werken verweisen. Er kam zu dem Schluss, dass Mininova einen Filter auf eigene Kosten einrichten müsse, um die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. Nach dieser Ansprache folgte die Verteidigerin von Mininova, Vita Zwaan. Sie betonte zu allererst, dass es sich um einen Musterprozess handeln würde, da es bislang noch keinen vergleichbaren Fall zur Legalität von BitTorrent-Seiten in den Niederlanden gegeben hätte. Sie zielte damit offensichtlich darauf ab den Richtern zu verdeutlichen, dass deren Urteil, egal wie es ausfallen wird, weit reichende Konsequenzen mit sich bringt. Im weiteren erklärte sie, dass während dieser Anhörung 180 neue Torrents in die Datenbank von Mininova eingetragen würden, wobei die Betreiber nicht wüssten, wohin diese Torrents tatsächlich verweisen. Man sei außerdem bereits mehrfach auf Rechteinhaber zugegangen, sei es nun in Form der "Featured Content" Angebote oder mit den Lösch-Richtlinien. Auch habe man in Zusammenarbeit mit der Motion Picture Association (MPA) ein Experiment bezüglich Content-Filterung durchgeführt - freiwillig. Der Testlauf sei erfolgreich verlaufen, betonte Zwaan. Man habe BREIN angeboten die Experimentphase zu beobachten, doch diese hätten das abgelehnt. Es sei auch durchweg unklar, was genau der Anti-Piraterie Verband von Mininova letztendlich verlangen würde. Man würde zwar von der Umsetzung "präventiven Maßnahmen" sprechen, jedoch nur sehr vage Details hierzu bieten. BREIN biete außerdem keine Hash-Summen oder sonstige Informationen zu Torrents, die gelöscht werden sollen und hält fest, dass dies die Aufgabe von Mininova sei. Der Knackpunkt des Prozesses, so Zwaan, liege darin, dass die Klägerseite einfach mitteilen muss, was gelöscht werden soll. Ein Keyword-Filter sei dabei unzweckmäßig, wie Zwaan erklärte. BREIN hatte vorgeschlagen, das Wort "Office" darin aufzunehmen. Dies würde jedoch automatisch auch 92 Torrents löschen, die auf Open Office verweisen. Es folgte ein attraktives Zahlenspiel, welches das Ausmaß verdeutlicht, was Mininova an Löschanfragen bisher zu bewältigen hatte. Demnach hätte man bislang insgesamt 155.876 Löschaufforderungen geprüft, was die Betreiber rund 250.000 Euro gekostet hätte. Außerdem habe man mehrere tausend Euro in den Filter investiert. Auch versuchte die Anwältin zu verdeutlichen, dass Mininova keinen entscheidenden Teil zu den Downloads beitragen würde, da man nicht einmal einen eigenen Tracker betreibt. Am Ende erklärte Zwaan, dass Mininova selbst keine Urheberrechte verletzen würde, wie BREIN behauptet. Dabei betonte sie, dass womöglich auch für "nicht schuldig" befunden worden wäre, hätte man über eine solch ausgezeichnete Lösch-Richtlinie wie Mininova verfügt. Nach einer kurzen Unterbrechung folgten einige Fragen der Richter zu weiteren unklaren Details, darunter die Frage, wieso die Moderatoren Pornos löschen würden, aber keine urheberrechtlich geschützten Werke. Darauf konnten die Betreiber keine Antwort geben.
Die Anhörung ging nach etwa zwei Stunden zu Ende, ein Urteil soll am 15. Juli gesprochen werden. (Firebird77) (via torrentfreak, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 03.06.2009 16:45 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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