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De Maizières neue Superbehörde: Verstößt sie gegen das Grundgesetz? (Update)

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Bisher hat niemand die Folgen des jüngsten Vorschlags von Thomas de Maizière wirklich bis zum Ende durchdacht. Werden BSI, Bundespolizei und das BKA zu einer einzigen Bundespolizei mit Leitungsebene im Bundesinnenministerium zusammengeführt, so käme dies einer zentral gelenkten Behörde gleich. Die Gewalt der Polizei teilt unser Grundgesetz aber nicht zufällig auf 16 verschiedene Bundesländer auf.

Am 9. Dezember 2010 übergab die Regierungskommission unter der Leitung des früheren Berliner Innensenators Dr. Eckart Werthebach dem amtierenden Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maiziére, ihren Bericht. Die Ausarbeitung enthält diverse Vorschläge zur „Optimierung der Arbeit der Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung der Schnittstellen“. Doch hinter dem harmlos klingenden Konzept steckt weit mehr, als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Unter der Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) soll künstlich zusammengefügt werden, was dem Grundgesetz widerspricht und von seiner Struktur her überhaupt nicht zusammen passt. Auch deshalb würde eine Gesamtleitung der drei bisher eigenständigen Polizeien bzw. dem BSI im Bundesinnenministerium eingerichtet werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

 

Das BKA - ein unersättliches schwarzes Loch? 

Zu einem der wichtigsten Bestandteile der neuen Superbehörde würde die jetzige Bundespolizei werden. Sie verfügt an den Bahnhöfen größerer Städte über ihre eigenen Dienststellen, in Großstädten sind es sogar mehrere. Die Bundespolizei ist unter anderem flächendeckend für die Sicherheit aller Bahnstrecken und auch auf sämtlichen Flughäfen für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Somit wäre es im Rahmen der jetzt vorgeschlagenen Organisationsregelung, was so harmlos klingt wie ein neuer Haarschnitt, ein Leichtes, Schritt für Schritt die Mitarbeiter des BKA bundesweit einzusetzen.

Die Zusammenlegung von Polizeibehörden ist aber an sich nichts Neues, sie hat schon vor vielen Jahren begonnen. So wurde die Bahnpolizei Anfang der 90er in den Bundesgrenzschutz integriert, womit der Bundesgrenzschutz plötzlich und tagtäglich in ganz Deutschland präsent war. Im Jahre 2004 wandelte man den Bundesgrenzschutz in die heute noch bestehende Bundespolizei um. Deren Mitarbeiter verrichten Landauf, Landab ihren Dienst in Flughäfen, Freihäfen, auf sämtlichen Bahntrassen die unser Land durchqueren als auch in den deutschen Bahnhöfen. Sie sind außerdem beliebte Verstärkungskräfte für besondere polizeiliche Aufgaben. So bei CASTOR-Transporten, G 8-Treffen in Heiligendamm und so weiter.

1984 - Grafik von EpoCALPsE/deviantart

1984 - Grafik von EpoCALPsE/deviantart

Aber schon jetzt kommt es zu einer gewollten Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und dem Generalbundesanwalt (GBA). Problematisch ist vor allem, dass nachrichtendienstliche und polizeiliche Aufgaben miteinander vermischt werden, die nicht zusammen gehören. Der GBA ist ein staatsanwaltschaftliches Strafverfolgungsorgan mit rund 200 Mitarbeitern. Diese verfolgen Straftaten, die die innere Sicherheit des Staates durch terroristische Anschläge, Landesverrat oder Spionage bedroht. Das dem Generalbundesanwalt zugeordnete und weisungsabhängige BKA ist aber nur für die Verbrechensbekämpfung und nicht für nachrichtendienstliche Aufgaben zuständig. Die GBA bedient sich aber in seiner Alltagsroutine regelmäßig nachrichtendienstlicher Methoden und Mittel. Ist eine strikte Trennung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Methoden für die Bundeskriminalpolizei, dem BKA, schon jetzt kaum mehr möglich, so würde man nach der Fusion eine inhaltliche Trennung komplett ausschließen. Diese Vermischung würde aber nicht zufällig passieren.

Auch steht im Grundgesetz zum Thema Superbehörde einiges geschrieben. So ist die Polizei bis auf wenige klar definierte Ausnahmen Ländersache. Dies ist auch eine Folge der negativen Erfahrungen von zentralen Behörden des Naziregimes. Würde man das Konzept der Werthebach-Kommission 1:1 in die Realität umsetzen, würde man sich also sehr weit von den Vorgaben des Grundgesetzes entfernen oder müsste dieses abändern. So einfach, wie sich Herr Werthebach und seine Kommissionsmitglieder sich das vorgestellt haben, wird man diese Zwangsfusion aber nicht umsetzen können. Der Öffentlichkeit diese grundlegenden Veränderungen als reine Organisationsneuregelung verkaufen zu wollen, weil man keine Befugnisse verändern würde, funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Oder vielleicht doch?

Doch damit nicht genug. Die Befürchtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V. gehen noch weiter darüber hinaus. Sie befürchten, das Bundesinnenministerium (BMI) könnte auf die Idee kommen, auch noch die Aufgaben und Befugnisse des Zolls mit in die neue Behörde zu integrieren. Und tatsächlich kritisierte der neue Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, dass die Reformvorschläge der Werthebach-Kommission genau deshalb zu kurz greifen würden.

Die "Kritischen" machen sich aber mittel- bis langfristig betrachtet noch aus anderen Gründen Sorgen. Wenn das BKA in Deutschland erst einmal flächendeckend installiert wäre, könnte man auf die Idee kommen, den Landeskriminalämtern weitere Aufgaben zu entreißen. Das BKA könnte argumentieren, dass sie mit ihren Spezialabteilungen wie der kriminologischen Forschung oder der hochwertigen Kriminaltechnik besser für die Bearbeitung der gehobenen Kriminalitätsbekämpfung geeignet seien. Alles oberhalb eines Kleinkriminellen wäre dann über kurz oder lang im Aufgabenbereich der neuen gigantischen Superbehörde verankert. Wenn, ja wenn es das Grundgesetz nicht geben würde.

 

Nach gut Dünken Führungspositionen besetzen!

 

Im Spiegel Online Forum schrieb ein langjähriger Mitarbeiter der Polizei, dass die Pläne von de Maizière nur ein Ziel haben. Man will damit dem BMI Optionen schaffen, um nach gut Dünken die Führungspositionen des BKA mit Beamten der Bundespolizei zu besetzen. Und das BKA selbst wurde ja erst vor zwei Jahren mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. In Wiesbaden würde die angekündigte Entmachtung konkret so aussehen, dass an oberster Stelle die Leitungsebene des Bundesinnenministeriums steht. Darunter die 5.600 hoch spezialisierten Kriminalbeamten und die über 40.000 Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei. Diese handeln bisher zumeist im Truppenverband und sind eigenständige Arbeit nur im Einzelfall gewohnt.

Foto von Chris Phelps

Foto von Chris Phelps

Bei Spiegel Online berichten Insider, dass man sich 60 Jahre Bundeskriminalamt nicht einfach kaputt machen lassen will. BKA-Präsident Ziercke soll zudem eingeschnappt gewesen sein, weil man ihn nicht frühzeitig einweihte. Erste durchgesickerte Aussagen von ihm besagen, dass er sich intern gegen die Fusionspläne ausgesprochen hat. Ein öffentliches Statement steht aber noch aus. 

 

Bürger präventiv belauschen, zentral handeln?

 

Der Berufsverband „Die Kritischen“ fordert derweil die Kollegen dazu auf, zunächst ihre Hausaufgaben zu machen, wie die Angleichung der Sicherungsstandards für Flugfracht an jene für Flugpassagiere. Man kritisiert, nur wenige der BKA-Gesetze seien bisher vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. So wurden damals umfassende Regelungen zum Lausch- und Videoangriff erlassen, weil es nach Auffassung des Gesetzgebers keine überwachungsfreien Räume geben dürfe. Auch andere Regelungen zur Rasterfahndung, dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, IMSI-Catchern und vieles mehr werden von Kritikern infrage gestellt Handelt es sich bei §§ 20a bis 20x des BKA-Gesetzes gar um Folterinstrumente eines Schnüffelstaates? Das "(...) alles im präventiven Bereich, noch bevor überhaupt eine Straftat vorliegt." Schon mit diesen geheimdienstlichen Instrumenten wäre das BKA schlechter zu kontrollieren, als das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst.

Auch von daher erscheinen die Vorschläge der Werthebach-Kommission in einem anderen Licht. Das vorgelegte Konzept der Regierungskommission fällt vom Inhalt her alles andere zufällig aus. Bleibt momentan abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.

 

Update vom 16.12.2010:

Auch die ersten kritischen Stimmen von verschiedenen Politikern wurden jetzt laut. Nach Auffassung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) verstoße die geplante Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei gegen das Grundgesetz. Der Nachrichtenagentur dapd gegenüber sagte er Mittwochabend, Polizei sei Ländersache und der Bund dürfe eigene Polizeibehörden nur errichten, soweit dies im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen sei. Dort gebe es aber keine dementsprechende Regel, fügte er hinzu.

Auch Grünen-Chefin Renate Künast bläst mittlerweile ins gleiche Horn. Die Zuständigkeit der neuen Behörde für fast alle Formen der Kriminalität verstoße ihrer Auffassung nach gegen die Verfassung. Zwar sprach sie sich am Samstag gegenüber dem Hamburger Abendblatt für eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden aus. Aber sie warf gleichzeitig ein, dass eine Zentralisierung von Zuständigkeiten nicht mehr, sondern weniger Sicherheit schaffen würde. Sie kritisierte de Maizière auch dafür, dass es beim Flugverkehr erschreckende Kontrolllücken gäbe. Unterschiedliche Sicherheitsstandards für Passagiergepäck und Luftfracht in exakt den gleichen Flugzeugen dürfe es nicht länger geben. Hier wäre nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden eine absolute Zuständigkeit der Bundespolizei angebracht.

 

Bild-Quellen: de.wikipedia.org EpoCALYPsE.deviantart.com Chris Phelps - CC-BY-ND 3.0

Lars Sobiraj am Donnerstag, 16.12.2010 13:24 Uhr

tagsTags: jörg ziercke bmi bka kritische polizisten

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • eliveo am 18.12.2010 12:28:47

    Also für eine Aktualisierung des Grundgesetz wäre ich auch. Mir zeigt das Grundgesetz zu sehr eine "heile Welt". Selbst, wenn ich über den Staat Deutschland folgendes denke: Nicht alles, was jetzt in unserem Staat passiert ist schlecht, man muss einfach lernen damit zu leben. Gerade mit dem Schle ...

  • ctvirus am 17.12.2010 14:21:32

    es geht mir ganz einfach darum, dass wir laut Grundgesetz über eine eigene Verfassung abstimmen dürfen. WIR, das Volk! Und diese Gelegenheit wurde uns bisher bewusst vorenthalten. das sehe ich auch so und auch ich warte (mehr oder minder) auf die gelegenheit. ...

  • Wulk am 16.12.2010 19:21:10

    1. Wann wurde es denn verstümmelt (also in der weiten Vergangenheit)? Die Änderungen im Zuge des großen Terrorwahns sind mir bekannt. Frage selbst beantwortet, 59 von 100 Punkten. Bitte mit Quellen. Nö. 2. Wer ...

  • Ghandy am 16.12.2010 19:19:49

    Super finde ich unser GG jetzt nicht gerade aber schlecht ist es auch nicht. ...

  • Cablefree am 16.12.2010 14:38:04

    Unser jetziges GG wurde noch aus ehrlichen Gründen beschlossen. Nämlich um die Demokratie zu schützen. Ein neues GG zu dieser Zeit würde zur Folge haben das wir ein GG bekommen das dazu dient die Demokratie auszuhebeln. Das GG ist zu lax, die Demokratie hebelt sic ...

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