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Presserat: Beschwerde wegen Exklusiv-Kooperation zwischen Spiegel und Wikileaks

Exklusivvertrag mit Wikileaks unvereinbar mit Pressekodex?

Exklusivvertrag mit Wikileaks unvereinbar mit Pressekodex?

Die Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti hat beim Deutschen Presserat eine Beschwerde gegen den "Spiegel" eingereicht. Die Exklusiv-Kooperation des Spiegel mit Wikileaks würde gegen die erste Richtlinie des Pressekodex verstoßen. Ein Informationsmonopol dieser Art behindere die Informationsfreiheit.

Hat der Spiegel durch seine exklusive Kooperation mit Wikileaks den Pressekodex verletzt? Nach Ansicht der Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti muss diese Frage mit einem "Ja" beantwortet werden. Ihrer Ansicht nach verstößt die Kooperation zwischen Spiegel und Wikileaks gegen die Richtlinie 1.1 des Pressekodex.

Darin heißt es: "Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit."

Bis zum 12.12. waren erst 1.344 Depeschen veröffentlicht worden. Insgesamt war aber die Rede von weit über 250.000 Depeschen. Schulzki-Haddouti kritisiert die Geschwindigkeit der Veröffentlichungen: "Die Redaktionen werden daher – das gegenwärtige Veröffentlichungstempo vorausgesetzt – über Monate hinweg einen exklusiven Zugang zu dem Hauptteil des Materials haben."

Dieser Exklusivzugang verstößt jedoch möglicherweise gegen den Pressekodex. Schließlich ist es freien Journalisten und anderen Redaktionen nicht möglich, Zugang zu den Depeschen zu erhalten. Außer einigen wenigen Vertretern der "Leuchtturm-Medien" kann sich niemand vorab ein Bild verschaffen.

Ob Schulzki-Haddouti mit ihrer Argumentation richtig liegt, wird der Presserat entscheiden müssen. Auf den ersten Blick scheint die Argumentation schlüssig. Zumal der Gedanke eines "exklusiven" Zugangs wenig mit der eigentlichen Intention von Wikileaks gemeinsam haben dürfte. Es spricht wenig gegen eine Veröffentlichung für alle Medien, obgleich es natürlich taktische Gründe geben mag, die dagegen sprechen.

Für die bisherige Vorgehensweise muss Wikileaks jedoch bereits Kritik einstecken. Bei Cryptome versteht man die Bearbeitung der Depeschen durch Journalisten sowie die langsame und separate Veröffentlichung als eine Art Nachgeben gegenüber den USA.

Text-Quellen: kooptech

Klaus Müller am Montag, 13.12.2010 15:51 Uhr

tagsTags: wikileaks cryptome der spiegel pressekodex christiane schulzki-haddouti

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Todde am 13.12.2010 23:33:42

    ohh jaaa...lasst sie bitte, bitte alle vom großen wikileaks-kuchen etwas abbekommen. schließlich ist jede schlagzeile bares geld wert und wecher geldgeile mensch/konzern/politiker verzichtet schon gern auf sein liebstes spielzeug. und dann gibt es all die info's auch noch gratis, ohne auch nur ei ...

  • Hasron am 13.12.2010 22:09:19

    Warum Monopol? Dann müsste man ja auch jedes Blatt verschreien wenn es mal ein Exklusivinterview raushaut. Wer die Infos hat bestimmt wo sie landen. Basta. ...

  • H1N1 am 13.12.2010 21:33:59

    Ich kann bei so einer Tante nur mit dem Kopf schütteln. Ich mag da auch gar nicht mehr diskutieren. Ich verkneif mir schon was gemeines zu sagen. Im Reallife würde ich die Frau schmähen, hier kommt sie nur direkt auf meine Bäh-Liste. ...

  • Bright0001 am 13.12.2010 20:17:57

    "Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstr[/I ...

  • wizard2k am 13.12.2010 18:04:15

    Auf den ersten Blick scheint die Argumentation schlüssig. Ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn ich Informationen habe, warum kann ich mir dann nicht aussuchen, welcher Zeitung ich die zukommen lasse? Da die Informationen nach meinem Wissensstand an fünf große Zeitungen gingen, k ...

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