
Roter die Tropfen nie fliegen
Es ist ein Prinzip, dass bereits in der Bibel vorkommt. Je mehr ein Objekt als verboten oder schädlich deklariert wird, desto mehr wachsen Interesse und Begierde danach. Das funktioniert bei Äpfeln, Büchern, und offenbar auch bei Filmen und Computerspielen.
Zumindest haben das die Universität in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover herausgefunden. Ihre Ergebnisse zeigen, dass die Alterskennzeichnungen, die durch den deutschen Jugendmedienschutz vorgegeben sind, vielmehr den genau umgekehrten Effekt haben. So müssen die Kennzeichnungssymbole seit Anfang Juni letzten Jahres noch größer sein als zuvor. Das hätte, so die Forscher, zwar die gewollte Auswirkung, dass Käufer sie besser und einfacher wahrnehmen. Gleichzeitig würden damit aber auch der Anreiz für etwa zwölf bis dreizehn Jahre alte Jugendliche gesteigert, solcherart gekennzeichnete Produkte trotz der Altersbeschränkung zu besitzen. Die Begierde danach, "eben gerade solche Titel zu nutzen, für die sie eigentlich zu jung sind", sei für die Jugendlichen angestiegen, so die Wissenschaftler. Sie weisen auf den "Forbidden-Fruit"-Effekt hin, der so ausgelöst wird. "Die Verbote steigern die Attraktivität bestimmter Inhalte", und scheinen damit als Mittel, um altergemäße Medien auszuzeichnen, nicht zweckmäßig. Daneben tragen sie der unterschiedlichen Entwicklung von Kindern keine Rechnung. Dementsprechend wäre eine inhaltliche Basis für die Kennzeichnung von Medien, wie sie in anderen Ländern Usus ist, sinnvoller.
Interessant sind diese Ergebnisse auch vor dem Hintergrund einer, sicherlich wiederkehrenden, Verbotsdebatte über Killerspiele. Ein solches verbot, so unsinnig und unzweckmäßig es grundsätzlich schon sein mag, würde die entsprechenden in den Augen der zu schützenden Jugendlichen nur noch mehr anpreisen. Gewissermaßen die "Besonders schwere Jugendgefährdung" als Gütesiegel, so die Wissenschaftler in ihrer Ausarbeitung.
Bild-Quellen: Nyki m under: CC-BY
Text-Quellen: pressetext.at
Christian Maxheimer am Mittwoch, 08.12.2010 16:14 Uhr
Ich meinte das nur, weil etwas Verboten ist, das nicht automatisch bedeutet das jedes Kind es tun möchte ;) Tun wollen die es natürlich nicht wegen des Verbots. Das Verbot bewirkt erst mal, dass das kind davon erfährt, dass es da etwas gibt, was es noch nicht kennt u ...
Ich meinte das nur, weil etwas Verboten ist, das nicht automatisch bedeutet das jedes Kind es tun möchte ;) Eltern haben DIE PFLICHT zu kontrollieren was ihre Sprösslinge da so treiben und sie müssen ihrer Sorgfaltsflicht nachkommen. Das Jugendschutzgesetz stellt das zugänglich machen von "Kil ...
leider können die oftmals nicht mal nen Taschenrechner ohne Fahrlehrer bedienen und gehören halt bestraft für die verletzung ihrer Sorgfaltspflicht. Diese These halte ich für sehr schwer haltbar. Bestraft man die Eltern bestraft man die Kinder prinzipiell immer auch ...
Killerspiele gibt es nur bei Frontal 21 und das Ziel ist es so viele Frauen zu vergewaltigen wie möglich :D Was die Schlaumeier alle wegfallen lassen ist das keines dieser "Killerspiele" von Kindern oder Jugendlichen erworben werden darf und es die PFLICHT der verpeilten Eltern ist dafür zu sorg ...
Außerdem sind Killerspiele nur geil wenn sie verboten werden! Legal kann ja jeder Naja. Sie sind dann eben noch etwas geiler. Aber ansonsten gilt "legal, illegal, irrelevant". Bei vielen Gesetzen sollte sich unsere Legislative mal die deutsche Wikipedia als Vorbild ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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