
Stopp JMStV
Seit Jahren entwickelt sich der deutsche Jugendmedienschutz der Rundfunkanstalten zu einem in Richtung Internet ausufernden Regelwerk. Zum ersten Januar des kommenden Jahres tritt die aktualisierte Fassung in Kraft, mit Vorschriften für Webseiten, die ganz klar der Denkweise und Vorstellungswelt von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten entspringen. Demnach sind zum Beispiel „… Angebote ferner unzulässig, wenn sie… offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden“. Und was genau heisst das?
Webpublikationen sind in Aufruhr, Blogs wie Isotopp, Zündelkind, Street-Surfers, Vzlog haben angekündigt, spätestens zum 31.12.10 zu schliessen, weil sie das Risko von Abmahnungen infolge neu geschaffener Rechtsunsicherheit nicht tragen wollen.
Prof. Dr. Thomas Hoeren etwa schreibt dazu auf dem Beck-Blog: "Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts.", und: "Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze. Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das "Machen" von Gesetzen geht."
Gestriger Kommentar auf 11k2: "Soviel steht fest: Deutschland steht vor einem juristischen Chaos, die Meinungs- und Pressefreiheit ist definitiv bedroht, und alle Parteien im Land mit Ausnahme der Piratenpartei haben sich für den JMSTV ausgesprochen." Dessen Hoster Wordpress sieht sich auf Nachfrage übrigens auf der sicheren Seite: "Glücklicherweise sind wir ein Unternehmen mit Sitz in den USA, und unter US-Gesetz, also wird das auf uns keine Wirkung haben".
Udo Vetter geht in seinem Lawblog dagegen so weit, eine eingeschränkte Entwarnung auszusprechen: "Blogger können leidlich gelassen bleiben" und findet: "Das ist im wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht". Er versichert uns: "Ich habe unendlich viele Blogs in meinem Reader. Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte." Vetter weist darauf hin, dass Beiträge mit Nachrichtenwert sowieso von den neuen Regeln ausgenommen sind. Vorsicht ist bei irgendwie gewerblicher Tätigkeit geboten, dann nämlich müsse ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden. Seiner Ansicht nach "ist der JMStV ein praxisuntaugliches Monstrum".
Dem kann man sich wohl anschließen. Die Gefahr für Blogger und Forenbetreiber dürfte nicht so groß sein wie zunächst angenommen. Trotzdem ist der JMSTV ein juristisches Monstrum, das ohne Notwendigkeit rechtliche Grauzonen und Missbrauchsmöglichkeiten schafft und daher entschieden bekämpft werden muss.
Bild-Quellen: gulli: cc by sa
Fritz Effenberger am Mittwoch, 01.12.2010 15:04 Uhr
Yes baby :T Ist zwar nur ein kleiner Aufschub, aber vielleicht modifiziert man doch das Ein oder Andere bis zum nächsten Ratifizierungsversuch. Bleibt nur zu hoffen, dass man nicht noch eine strengere Version durchdrücken will... Außerdem bleibt jetzt abzuwarten was der (wahrscheinlich morgen a ...
Linke, Grüne, SPD, FDP und CDU werden in NRW gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag stimmen. † JMStV (vorerst) ...
Haben die Ministerien denn eine Range, und wenn ja, wo kann man diese einsehen? Und was ist wenn zwischen den ganzen Schnarchzapfen dann doch ein etwas wacherer Kopf sitzt, der sich darauf versteht über nen Proxy die Seite zu besuchen? Ich bezweifle auch das die ...
Besonders pervers finde ich, dass Seiten die über Spiele ab 16+ berichten eine Zugangsbeschränkung einrichten müssen, man sich also authentifizieren muss. So ein Zufall dass wir jetzt so einen supertollen E-Perso haben, mit dem man sich auch ganz unkompli ...
Tatsächlich kommt unerwartet ein wenig Hoffnung auf. heise ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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