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Assange-Anwalt erhebt Vorwürfe gegen die schwedischen Behörden

Julian Assange (2009)

Julian Assange (2009)

Mark Stephens, der Rechtsanwalt des ab dem heutigen Donnerstag von den schwedischen Autoritäten gesuchten WikiLeaks-Sprechers Julian Assange, veröffentlichte vor einigen Stunden eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten. Darin bestreitet Stephens die Vorwürfe gegen Assange und übt auch Kritik an Ermittlungsbehörden und Presse.

Stephens erklärt in seiner Stellungnahme, bei dem Assange zur Last gelegten Vorfall sei es nicht um Vergewaltigung im eigentlichen Sinne gegangen. Vielmehr habe es lediglich Tage, nachdem Assange mit einer der beiden beteiligten Frauen einvernehmlichen Sex gehabt habe, Streit darüber gegeben. Der Grund für die Streitigkeiten sei einerseits die Weigerung von Assange, geschützten Sex zu praktizieren, gewesen. Andererseits sei Assange mit beiden Frauen intim geworden, wobei diese von der jeweils Anderen nichts wussten. Erst, nachdem die beiden Frauen von dieser Tatsache erfuhren, so Stephens, seien die Anschuldigungen gegen Assange erhoben worden.

Stephens erklärt, die zuvor erfolgte Aufhebung des Haftbefehls und Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Assange sei zurecht erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Behörden Assanges Namen bereits "absichtlich und unrechtmäßig" an die Presse weitergeleitet gehabt. Somit sei die Geschichte der angeblichen Vergewaltigung um die Welt gegangen und habe "Assange und seiner Organisation nicht wiedergutzumachenden Schaden zugefügt". Anschließend seien die Aufhebung des Haftbefehls und die Einstellung der Ermittlungen gegen Assange aufgrund einer Einflussnahme von Claes Borgstrom, von Stephens als "politische Figur" bezeichnet, revidiert worden. Borgstrom vertrete derzeit die Interessen der beiden Damen.

Der Anwalt kritisiert, Assange und seine rechtliche Vertretung hätten viele Einzelheiten des Falles erst aus den Medien erfahren. Die schwedischen Behörden hätten sich trotz mehrfacher Anfragen geweigert, die für eine Verteidigung nötigen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dies widerspricht nach Ansicht Stephens' Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der vorschreibt, dass ein Verdächtiger zeitnah und ausführlich über die Straftaten, derer er verdächtigt wird, informiert werden muss. Das Verhalten der schwedischen Behörden sei vor diesem Hintergrund eine "offensichtliche und absichtliche Missachtung" von Assanges Rechten.

Über den - mittlerweile genehmigten - Antrag der Staatsanwaltschaft, Assange zur Fahndung auszuschreiben (gulli:News berichtete), seien sein Mandant und er "besorgt", so Stephens. Assange habe "trotz seines Rechtes zu schweigen" mehrfach angeboten, persönlich oder durch elektronische Kommunikationsmittel, bei Bedarf auch unter Eid oder in Form einer eidesstattlichen Erklärung, auszusagen. Diese Angebote seien von Staatsanwältin Marianne Ny allesamt abgelehnt worden. Assange sei über einen Monat länger in Stockholm geblieben, als geplant, um eine Aussage zu treffen und die Vorwürfe auszuräumen. Schließlich habe man ihm mitgeteilt, dass er ohne Befragung das Land verlassen könne, was er letztendlich auch getan habe. 

Ny "missbraucht ihre Macht, indem sie darauf besteht, dass er [Assange] auf eigene Kosten nach Schweden zurückkehrt, um zum Ziel eines weiteren Medien-Zirkus zu werden, den sie [Ny] dirigiert", so der Vorwurf des Strafverteidigers. Unter den gegebenen Umständen sei ein Haftbefehl "unnötig und unverhältnismäßig" und missachte sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention als auch zwischen Schweden und Großbritannien getroffene Abkommen.

Assange, so betont Stephens, habe stets erklärt, unschuldig zu sein. Die Anschuldigungen gegen ihn seien "falsch und gegenstandslos" und hätten den Ruf Assanges beschädigt. Stephens erklärt, mittlerweile würden drei Viertel aller Websites, auf denen Assanges Name zu finden sei, auch das Wort "Vergewaltigung" beinhalten. Dies sei direkte Folge des "inkompetenten und bösartigen" Verhaltens der schwedischen Behörden. 

Bild-Quellen: Peter Erichsen unter CC-BY-SA via Wikimedia Commons

Annika Kremer am Donnerstag, 18.11.2010 18:06 Uhr

tagsTags: schweden julian assange wikileaks

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42 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • n1c3g0y am 03.12.2010 19:06:57

    Das ist auf jeden Fall alles sehr interessant. Hast du da Quellen für? http://rixstep.com/1/20101001,01.shtml http://rixstep.com/1/20101202,01.shtml Hier sieht man gut das Screenshots von ihren Twitter Nachrichten gemacht wurden. Die Ori ...

  • Dieter85 am 03.12.2010 13:22:41

    Warum sollte er die haben, er hat den Text nicht geschrieben. ...

  • Annika_Kremer am 03.12.2010 11:59:33

    Das ist auf jeden Fall alles sehr interessant. Hast du da Quellen für? ...

  • n1c3g0y am 03.12.2010 07:59:14

    Auch in Schweden ist der Gesetzesparagraf der Vergewaltigung weltfremd und widerspricht jedem normalen Verständnis. Dort ist einvernehmlicher Sex auch dann eine Vergewaltigung scheinbar, wenn kein Kondom benutzt wird, eine strafbare Handlung des Mannes, die mit einem Minimum von zwei Jahren bestraf ...

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