
14.11.2010: Peter Schaar auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen. Foto: Lars Sobiraj
Trotzdem fiel der Auftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, recht stürmisch aus. Nur einen Tag vor seiner Keynote hatte er sich öffentlich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in abgeschwächter Form ausgesprochen. (gulli:News berichtete). Aber eines muss man ihm lassen: zumindest das Timing war bühnenreif. Ausgerechnet kurz vor Ende der Prüfung der europäischen Richtlinie in Brüssel trat Schaar mit seinem Vorstoß in Richtung „VDS light“ ins Rampenlicht. Auch Ralf Bendrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht (Die Grünen), konnte dem gewählten Zeitpunkt nur wenig abgewinnen.
Nicht nur auf der Bühne war für den leitenden Datenschützer Land unter. Wie man hört, findet auch hinter den Kulissen ein argumentativer Schlagabtausch zwischen den verschiedenen Fronten statt. Die Meinungsverschiedenheiten machen sich demnach nicht nur innerhalb der Partei, sondern auch bei den anderen Datenschutzbeauftragten bemerkbar. Ihm, Schaar, eine Einschränkung de Datenschutz vorzuwerfen, empfindet er als absurd. Neben Dr. Thilo Weichert sollen auf Landesebene noch weitere Datenschutzbeauftragte wenig begeistert über Schaars VDS-Vorstoß gewesen sein. Der politische Gegenwind blies ihm aber nicht nur aus dem Büro des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein ins Gesicht, sondern er kam aus verschiedenen Himmelsrichtungen, wie wir aus gut informierten Quellen erfuhren. Selbst Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat kürzlich der taz mitgeteilt, sie sei seinem Vorschlag gegenüber negativ eingestellt. (gulli:News berichtete)
Nach Berlin eingeladen hatten die jungen Grünen um Malte Spitz (unser Interview) und Konstantin von Notz. Vor allem Konstantin war die Erschöpfung am Ende deutlich anzusehen, da er sich als Moderator, Panelteilnehmer und Workshop-Sprecher fortwährend an vorderster Front betätigt hatte. Die Grünen wollten den Besuchern und vor allem den restlichen Parteien zeigen, wie netzaffin sie sind. Dem Parteinachwuchs hingegen ging es darum, der eigenen Führungsriege zu beweisen, wie sehr sie sich ins Zeug legen können, was auch gelang. Das unermüdliche Engagement hat am Ende zweifellos seine Früchte getragen.
Paul Löbe Haus Berlin. Foto: Lars Sobiraj
Das Bundeskriminalamt als auch eher konservativ eingestellte Parlamentarier hatten sich im Verlauf der letzten Monate häufiger darüber beschwert, dass sie aufgrund der fehlenden Telekommunikationsdaten nicht oder nur sehr erschwert an die Identität möglicher Krimineller kommen könnten. Auf der Website des BFDI bewarb der oberste deutsche Datenschützer das US-amerikanische Quick Freeze-Verfahren. Ihm erscheine es plausibel, dass Online-Straftaten nur schwerlich aufgeklärt werden können, „wenn die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen zu Verursachern nicht möglich“ sei. Herr Schaar im O-Ton: „Mir leuchtet insbesondere nicht ein, wieso ein vergleichbares Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bewährt hat, bei der Strafverfolgung nicht funktionieren soll. Insbesondere erscheint es mir als wenig plausibel, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche, entsprechende Daten auszuwerten.“
Das ist für ihn ausreichend als Begründung, um die Erprobung dieser Vorgehensweise in der Praxis anzuregen. Seine Argumentation beinhaltet aber mehrere Haken und Ösen. Das angepriesene Wundermittel aus den USA (Quick Freeze) ist eben keine Vorratsdatenspeicherung in Masse, sondern lediglich die Verpflichtung der Internet-Provider, dass sie auf Zuruf der Behörden die Daten von Verdächtigen aufbewahren müssen. Schaar warnt: „Wer derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden.“ Und dann erinnert der BfDI an „überzogene Forderungen nach mehr Überwachung“ und fordert im gleichem Atemzug die Einführung einer (zunächst zeitlich begrenzten) VDS, um genau dieser Forderung nach mehr Überwachung nachzukommen. Eine interessante Argumentation ist dies allemal.
Warum Strafverfolgungsbehörden länger brauchen, als Rechteinhaber, liegt auf der Hand. Während beim illegalen Datenaustausch augenblicklich die IP-Adresse des Urheberrechtsverletzers bekannt ist, so dauert es bei Straftaten der organisierten Kriminalität mehrere Wochen, bis von den Opfern die entsprechenden Straftaten zur Anzeige kommen. Wenn also jemand erst nach vielen Tagen bemerkt, dass seine Kreditkarte oder sein Girokonto von Cyberkriminellen leergeräumt wurde, so ist es wenig verwunderlich, warum die Ermittlungen erst so viel später beginnen können, als beim illegalen Tausch von Musikstücken oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken. Denn da klinken sich die IP-Ermittler der Plattenlabels, Filmindustrie und Pornofirmen unmittelbar in den Transfer der Werke ein, um die Schwarzkopierer dingfest zu machen.
Paul Löbe Haus Berlin
In seiner Keynote verglich er aber noch mehr Äpfel mit Birnen. So verglich er soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter mit der VDS, weil im ersten Fall private Unternehmen massenhaft und ohne jede Kontrolle Daten sammeln und auswerten könnten. Doch auch hier kommen seine Argumente nicht zum Tragen. Denn während sich jeder Anwender bei sozialen Netzwerken auch mit einem Pseudoym anmelden und somit seine Identität verschleiern kann, so möchte er diese Möglichkeit allen deutschen Anschlussinhabern nehmen. Statt uns die Wahlfreiheit zwischen der Angabe des Namens und der Anonymität zu lassen, sollen gleich alle Internetadressen der Surfer protokolliert werden. Manchen mag dies wie die Behandlung von potentiellen Kriminellen vorkommen, selbst wenn die Daten nur für 14 Tage gespeichert bleiben. Nur das dieses Vorgehen eben auf alle Bundesbürger mit einem internetfähigen Gerät zutreffen würde und nicht nur auf Cyberkriminelle oder sonstige Tatverdächtige.
Man sieht, manches Rezept ist schlichtweg zum Scheitern verurteilt. Äpfel schmecken eben wie Äpfel. Und Birnen schmecken einfach anders. Manche Dinge sollte man halt besser nicht zusammen in einen Topf tun. Auch Herr Schaars Ratschlag, seine politischen Mitstreiter sollen doch mehr tun, als sich wiederholt zu ihren Grundsätzen zu bekennen, erscheint mitunter hilflos. Gerade an einer festen und möglichst unveränderbaren Haltung erkennt man jemanden mit Rückgrat. Ein Wesensmerkmal, welches viele Bürgerinnen und Bürger gerade in der heutigen Zeit bei den Politprofis schmerzlichst vermissen. Und sicher auch ein Grund, weswegen die Wahlbeteiligung immer weiter schrumpft.
Auf seinen faux pas angesprochen poltert der frühere GAL-Chef zurück. Er schreibt, ein Teil der netzpolitischen Szene würde sich darin gefallen, seinen „angeblichen Abfall von der korrekten Linie anzuprangern.“ Schaar weiter: „Auch ein Zeit-Artikel spekuliert darüber, warum ich den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung aufgegeben hätte – und zwar ohne Not. Ich fände es besser, wenn über über die Argumente diskutiert würde, die etwa in einem Artikel von Stefan Krempl in Heise Online wiedergegeben sind. Politik – jedenfalls erfolgreiche – hat zum Kennzeichen, dass sie um Lösungen ringt. Gerade deshalb fand ich es doch schade, dass während meiner Rede auf dem Netzpolitischen Kongress von Bündnis 90/Die Grünen am 14. 11. 2010 in Berlin manchen Aktivisten nichts besseres einfiel, als mir „Verrat“ an Prinzipien vorzuwerfen.“ Und kurz vor Ende seiner Ausführungen: „Eine Bewegung, die nicht in der Lage oder bereit ist, auf Gegenargumente einzugehen, läuft Gefahr, sich sektenähnlich zu verhärten und ist auf dem besten Wege, sich ins politische Abseits zu bewegen.“
Blick auf das Paul Loebe Haus von gegenüber - Foto: Lars Sobiraj
Und was passierte sonst noch auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen?
An weniger positiven Ereignissen sei schließlich noch die Moderation von Jan Engelmann, von der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung, genannt. Herr Engelmann ließ sich kaum eine Gelegenheit entgehen, die Vorzüge seiner Politfreunde zu erwähnen. Malte Spitz sei der rasende ICE-Politiker unter den Nachwuchsaktivisten. Und der „Shootingstar“ unter den Grünen, der Hamburger Justizsenataor Dr. Till Steffen, behauptete dann auch im Verlauf der von Herrn Engelmann moderierten Diskussion, dass diverse Punkte des internationalen Handelsabkommens ACTA nicht realisiert werden würden. Komisch. Entweder Herr Steffen verfügt über geheimes Wissen, das er mit dieser Aussage preisgab. Oder aber seine Aussage liegt völlig daneben, wovon eher auszugehen ist. Erst gestern Abend teilte die EU-Kommission in Brüssel mit, dass die Details zu den Inhalten der Verträge noch immer nicht öffentlich seien. (gulli:News berichtete)
Bleibt zu hoffen, dass nächstes Jahr auf dem #nk11 wieder derartige Fachleute anwesend sein werden. Bis dahin wird noch ein wenig Wasser die Spree hinabfließen müssen. In der Zwischenzeit wird es auch in Brüssel zu einer Entscheidung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung gekommen sein. Langeweile wird für Schaar als auch für die Netzkultur keine aufkommen, das steht schon mal fest.
Text und alle Fotos: Lars Sobiraj.
Lars Sobiraj am Mittwoch, 17.11.2010 02:03 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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