
Der AK-Vorrat im Kampf gegen die Datenkrake
Der Arbeitskreis weist darin auf die großen Gefahren des Konzepts der Vorratsdatenspeicherung an sich hin. Es gäbe unabhängig von der Dauer einen erheblichen Eingriff. Jegliche Form einer ausnahmslosen Speicherung der Verbindungsdaten setze "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus." Außerdem seien die Bürger so dauerhaft der Gefahr ausgesetzt, "unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer." Dadurch würden Menschen in sensiblen Situationen, wie etwa "anonyme Information von Journalisten", "anonyme Meinungsäußerung im Internet", "vertrauliche Koordinierung politischer Proteste" oder "psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten", von der Nutzung moderner Kommunikationsmittel abgeschreckt. Außerdem würde es Menschen mit Gefahrenpotential davon abhalten, auf diesen Wegen Hilfe zu suchen, wodurch Menschenleben gefährdet würden.
Zudem widerlegt der AK Vorrat das Argument, die Vorratsdatenspeicherung würde die Strafverfolgung erleichtern. So wurden ohne die Vorratsdaten 70 Prozent der Internetdelikte aufgeklärt, im Vergleich zu 55 Prozent bei anderen Verbrechen. Daneben würden überhaupt nur 3 Prozent aller Straftaten in Internet begangen, und es wurde in nur 0,01 Prozent aller Strafverfahren auf die gespeicherten Daten zugegriffen. Bei den Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage kam es laut einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie des Max-Planck-Instituts in 72 Prozent der Fälle nicht zu einer Verurteilung.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rief dementsprechend den Bundesdatenschutzbeauftragten dazu auf, "jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten."
Der vollständige offene Brief findet sich hier.
Bild-Quellen: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung under: CC-BY-SA
Text-Quellen: vorratsdatenspeicherung.de
Christian Maxheimer am Dienstag, 16.11.2010 19:07 Uhr
sinnlos...er wird es handhaben wie alle anderen unserer politschmarotzer. wahrscheinlich wird seine poststelle, oder andere angestellte das teil stichpunktartig weitergeben und sein schreiberling, bzw ein möchtegern aus der partei wird einige nichtssagende sätze im antwortschreiben formulieren...w ...
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewandt. Darin kritisierte er den kürzlichen Vorschlag Schaars für eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung und forderte ihn auf, sich weiterhin gegen eine verdachtsunabhà ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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