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AK Vorrat schreibt offenen Brief an BfDI Peter Schaar

Der AK-Vorrat im Kampf gegen die Datenkrake

Der AK-Vorrat im Kampf gegen die Datenkrake

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewandt. Darin kritisierte er den kürzlichen Vorschlag Schaars für eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung und forderte ihn auf, sich weiterhin gegen eine verdachtsunabhängige Speicherung einzusetzen.

Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung reißt nicht ab. 2006 trat die EU-Richtlinie in Kraft, 2007 verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz. Anfang 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung aufgrund von Verfassungsbescherden stark ein. Und im Jahr 2010 kippte es die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form. Seitdem wird in Deutschland über das Für und Wider einer verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat gestritten. Die neueste Schlagzeile machte dabei der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Er schlug zuletzt eine ein- bis zweiwöchige Vorratsdatenspeicherung vor, da diese weniger in die Grundrechte eingreifen würde. Gegner wiesen den Vorschlag vehement zurück, Befürworter der Speicherung forderten prompt längere Speicherungsfristen. Nun wandte sich der AK Vorrat in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Der Arbeitskreis weist darin auf die großen Gefahren des Konzepts der Vorratsdatenspeicherung an sich hin. Es gäbe unabhängig von der Dauer einen erheblichen Eingriff. Jegliche Form einer ausnahmslosen Speicherung der Verbindungsdaten setze "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus." Außerdem seien die Bürger so dauerhaft der Gefahr ausgesetzt, "unschuldig einer Straftat verdächtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses rückschließen und nicht auf dessen Benutzer." Dadurch würden Menschen in sensiblen Situationen, wie etwa "anonyme Information von Journalisten", "anonyme Meinungsäußerung im Internet", "vertrauliche Koordinierung politischer Proteste" oder "psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten", von der Nutzung moderner Kommunikationsmittel abgeschreckt. Außerdem würde es Menschen mit Gefahrenpotential davon abhalten, auf diesen Wegen Hilfe zu suchen, wodurch Menschenleben gefährdet würden.

Zudem widerlegt der AK Vorrat das Argument, die Vorratsdatenspeicherung würde die Strafverfolgung erleichtern. So wurden ohne die Vorratsdaten 70 Prozent der Internetdelikte aufgeklärt, im Vergleich zu 55 Prozent bei anderen Verbrechen. Daneben würden überhaupt nur 3 Prozent aller Straftaten in Internet begangen, und es wurde in nur 0,01 Prozent aller Strafverfahren auf die gespeicherten Daten zugegriffen. Bei den Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage kam es laut einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie des Max-Planck-Instituts in 72 Prozent der Fälle nicht zu einer Verurteilung.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rief dementsprechend den Bundesdatenschutzbeauftragten dazu auf, "jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten."

Der vollständige offene Brief findet sich hier

Bild-Quellen: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung under: CC-BY-SA

Text-Quellen: vorratsdatenspeicherung.de

Christian Maxheimer am Dienstag, 16.11.2010 19:07 Uhr

tagsTags: peter schaar ralf bendrath ak vorratsdatenspeicherung bundesdatenschutzbeauftragter

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vgwort
 
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1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Todde am 16.11.2010 19:52:04

    sinnlos...er wird es handhaben wie alle anderen unserer politschmarotzer. wahrscheinlich wird seine poststelle, oder andere angestellte das teil stichpunktartig weitergeben und sein schreiberling, bzw ein möchtegern aus der partei wird einige nichtssagende sätze im antwortschreiben formulieren...w ...

  • ChristianM am 16.11.2010 19:07:53

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich in einem offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewandt. Darin kritisierte er den kürzlichen Vorschlag Schaars für eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung und forderte ihn auf, sich weiterhin gegen eine verdachtsunabhà ...

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