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Sachsen-Anhalt: Keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Polizeiuniform

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Das Innenministerium Sachsen-Anhalt machte heute klar, dass es vorerst keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten im Einsatz geben wird. Es bestünde schlichtweg keine Notwendigkeit für eine Vergabe von Namenschildern oder Ähnlichem. Die Grünen machten derweil klar, dass sie für eine Kennzeichnung der Beamten sind.

Seit den Demonstrationen in Stuttgart und den Protesten gegen den Castortransport sind die Diskussionen über eine mögliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder in vollem Gange. Befürworter geben an, dass durch die eindeutige Identifizierbarkeit eines Polizisten Strafverfahren gegen Beamte leichter durchzuführen sind, sofern diese sich unrechtsmäßig verhalten haben. Kritiker halten dem entgegen, dass es auch auf anderem Wege möglich sei, einen Polizisten vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen.

Wie Cop2Cop berichtet, wird es in Sachsen-Anhalt vorerst keine Kennzeichnungspflicht für Beamte im Einsatz geben. Martin Krems, der Sprecher des Innenministeriums gab auf Nachfrage der Presse an, dass schlichtweg keine Notwendigkeit für eine Vergabe von Namenschildern bestehe. Die strafrechtliche Verfolgung von Beamten sei bisher nicht daran gescheitert, dass ein Polizist nicht identifizierbar gewesen sei, erklärte er.

Und auch die Gewerkschaft der Polizei stimmt mit dem Innenministerium von Sachsen-Anhalt überein. „Die Regelungen, die jetzt existieren, sind ausreichend für die Erkennung von Beamten” stellte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP in Sachsen-Anhalt, Jürgen Naatz klar. Dies seien zwar nur interne Regelungen aber durch diese sei es möglich, die Identität eines Beamten festzustellen. Die Staatsanwaltschaft müsste hierfür die entsprechenden Unterlagen über den Einsatz freigeben.

Christoph Erdmenger, der Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt hingegen, plädiert für eine Kennzeichnung von Polizisten im Bundesland. Der Grund dafür liege nicht im Misstrauen gegenüber der Polizei, sondern lediglich in der Notwendigkeit, einzelne Beamte identifizierbar zu machen, um sie falls nötig vor Gericht stellen zu können. „Solange es nicht zu einer Identifikation kommt, ist eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich“, sagte Erdmenger. Bedenken über einen Missbrauch der Kennzeichnung habe er nicht. „Ich wüsste nicht, wer eine solche Kennzeichnung missbrauchen sollte.“
 

Bild-Quellen: bz-berlin

Text-Quellen: magdeburgersonntag

Julian Wolf am Sonntag, 14.11.2010 15:31 Uhr

tagsTags: kennzeichnungspflicht polizeibehörde

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Rasputin939 am 17.11.2010 13:38:44

    Wenn uns nicht die Möglichkeit gegeben wird dieses Gezücht zu kontrollieren, befürchte ich, dass sie völlig freidrehen. mfg Exakt! ...

  • nucleophilic am 16.11.2010 23:16:36

    ich bin mir jetzt nicht sicher wie ich das verstehen soll... Der von mir zitierte Satz ist purer Sarkasmus und nur im Kontext mit dem Rest meines Postings zu verstehen. Natürlich bin ich dafür, dass diese Personengruppe sich endlich mal eine Identifikationsnummer ...

  • Thunderstorm69 am 16.11.2010 07:47:35

    http://www.titanic-magazin.de/uploads/pics/Bullenstempel_01.jpg ...

  • Rasputin939 am 15.11.2010 18:37:32

    Wie legitimiert man denn dann die Ausweispflicht für zivile Bürger? Einen Polizisten unter Generalverdacht stellen, vor allem weil ja grade die, die in der Hundertschaft dienen, ja dafür bekannt sind keine Gesetze zu brechen, ist ein Unding. Aber den stinknormalen Bürger zwingen sich zu jeder Ze ...

  • Hasron am 15.11.2010 17:14:21

    Da die Polizisten ja immer angemessen und professionell handeln können Sie doch ihren Namen an der Weste tragen? Jeder muss sich ausweisen können nur die Polizei nicht? Was ist, dass den für eine Logik? Oh mann. Nun mal im ernst - solche Spinner wie dich hat ma ...

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