
Der Datenschutzbeauftragte
Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt ein Zankapfel der Gesellschaft. Beim zunächst eingeführten Konzept sollten alle Verbindungsdaten, die durch die gesamte digitale Kommunikation in der Bundesrepublik entstehen, für volle sechs Monate gespeichert und aufbewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht kassierte im März diese Regelung, machte aber deutlich, dass nur diese Form, aber nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungswidrig sei. Seitdem drängen Exekutivorgane wie das Innenministerium und das BKA auf eine Neuregelung. Das Justizministerium zögert jedoch, da die Kommission die EU-Richtlinie, welche die Grundlage für die deutsche Vorratsdatenspeicherung darstellt, noch einmal grundsätzlich überdenken will, da sie übereilt beschlossen worden sei. Bisher blieben diese Überlegungen ohne veröffentlichtes Resultat.
Nun gab es einen neuen Vorstoß für die Vorratsdatenspeicherung, allerdings aus einer Richtung, aus der man ihn nicht erwartet hätte. Das neue Konzept für die Speicherung, das der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vorschlug, sieht zum einen vor, nicht alle der bisher geplanten Verbindungsdaten zu sichern, unter anderem aber auch die IP-Adresse. Außerdem soll die Speicherdauer nur 14 Tage betragen. "Eine Mindestspeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine sechsmonatige Speicherung", so Schaar. Schaar nannte diesen Vorschlag "Quick Freeze Plus", in Anlehnung an das "Quick Freeze"-Verfahren aus anderen Ländern wie den USA. dabei kann die Polizei nach einer Tat den Provider bitten, die Daten bestimmter Verbindungen zu speichern. Bei Vorlage einer richterlichen Verfügung darf der Provider die ermittelten Daten den Ordnungshütern dann auch aushändigen. Der große Unterschied ist jedoch, dass bei der Vorratsspeicherung die Daten aller Bürger präventiv und ohne Verdacht gepeichert werden.
Wie gefährlich der Vorschlag Schaars ist, zeigen Reaktionen der Befürworter. So begrüßte Thomas Jarzombek von der CDU-Bundestagsfraktion den Vorschlag und nannte ihn einen "Fortschritt und ein Schritt in die richtige Richtung". Er merkte aber an, dass ein "realistischer Zeitrahmen" nötig sei und hoffte, darüber diskutieren zu können, "ob zwei Wochen oder vier Monate der richtige Zeitraum ist".
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sehen jedoch in Schaars Vorstoß keine Verbesserung. "Nur weil einige verfassungsvergessene Politiker seit Monaten von einer Schutzlücke schwadronieren, ist das kein Grund für eine 'Vorratsdatendatenspeicherung light'. Das Problem an einer Vorratsdatenspeicherung auch mit verkürzter Speicherfrist ist doch, dass dadurch nur ein kleiner Teil der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Probleme gelöst würde", so Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC). Außerdem sei der Name "irreführend", da er sich an ein ganz anderes Konzept anlehne. "Aus Quick Freeze Plus kann im Handumdrehen ein 'Quick Freeze Doppel-Plus' werden, da die Überwachungsinfrastruktur dann schon für teures Geld installiert ist", so Kurz weiter. Außerdem würde diese Regelung letztendlich eine Wiedereinführung der alten Regelung bedeuten. "Da schon heute klar ist, dass die zweiwöchige Totalerfassung wenig für den Ermittlungsalltag bringt, werden die Sicherheitshysteriker schon nach kurzer Zeit das Argument vorbringen, dass man die Speicherzeit verlängern müsse".
Auch in der deutschen Parteienlandschaft reagiert man kritisch auf die idee des Bundesdatenschutzbeauftragten. "Wir sind gegen die anlasslose Totalprotokollierung von Telefon-, Internet- und Handydaten", so Malte Spitz vom Parteirat der Grünen, "Für uns geht es nicht um das Wie, sondern um das Ob der Vorratsdatenspeicherung."
Bild-Quellen: IOT2008 under: CC-BY-SA
Text-Quellen: zeit.de
Christian Maxheimer am Freitag, 12.11.2010 18:35 Uhr
Öhm ... hat irgendwer mal die Uhrzeit? ... ich frag' ja nur ... damit auch alle wissen, wie spät es schon ist! ...
Also das mit den Verkehrsdaten klingt ja klasse^^ Jetzt wird mir auch so langsam der Sinn des neuen Persos klar: Mit dem Chip könnte man doch auch gut verkehrsdaten erheben, indem man einfach an jeder Tür einen Sensor platziert. Dann weiß die Bundesregierung jederzeit genau, wer wann wo mit wem z ...
Die für mich wichtigste Info fehlt: Was genau soll gespeichert werden? Das hab ich mich auch gefragt und bin mal den Quellen gefolgt. Aus dem Blog von Herrn Schaar: Gegen Quick Freeze wird eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt k ...
Einerseits, dass niemand kontrollieren wird und wollen wird, was gespeichert wird. Und andererseits der Aspekt, den Sempralon schon genannt hat. Sobald die VDS da ist, lässt man erstmal Gras drüber wachsen und dann wird sie unter fadenscheinigen Begründungen weiter ausgebaut. Bis das eintritt, wa ...
Aber genau das ist es worauf es hinauslaufen wird. Du meinst darauf, dass niemand weiß, was gespeichert wird? Muss das nicht in nem Gesetzesentwurf klar definiert werden? Ich meine, Juristen definieren doch ALLES möglichst 5mal in jedem Detail... ;) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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