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Lizenzgebühren für Martinsumzüge

Würden den Mantel wohl nicht teilen...

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Wer zu St. Martin für einen Umzug Liedtexte kopiert, der begeht einen Lizenzverstoß. So sieht es die GEMA. Dementsprechend bietet sie Kindergärten, die sich nicht der Raubkopiererei beziehungsweise Kinderliederpiraterie schuldig machen wollen, Lizenzverträge an.

Die Tage werden grauer, die Nächte länger: der November ist da, und damit auch St. Martin. Spontan denkt man da an Menschen im roten Umhängen auf Pferden und Kinder mit Laternen. Die Begriffe "Copyright" und "Lizenzrecht" wiederum scheinen nicht so ganz in die spätherbstliche Stimmung zu passen. Ganz anders sieht das die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Kopieren von Texten aus Liederbüchern für die Umzugsteilnehmer kann nämlich Lizenzgebühren verursachen.

Das Urheberrecht an einem Werk endet 70 Jahre, nachdem der Urheber oder Bearbeiter desselben gestorben ist. Dementsprechend sind klassische Lieder zu St. Martin wie "Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind" aus dem neunzehnten und "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne" aus dem achtzehnten Jahrhundert lizenzfrei. "Traditionelles Liedgut wie St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt", so die GEMA, es gebe aber auch eine Reihe neuerer Lieder, bei denen man sich strafbar macht, wenn man sie aus einem Liederbuch kopiert, um etwa für Verwandte ein Liedheft zu basteln.

Die Verwertungsgesellschaft Musikedition vertritt dabei die Verlage von Liederbüchern, die GEMA erfüllt dabei die Funktion eines Inkassounternehmens für die VG. Beide Organisationen haben zusammen den Kindergärten im Jahre 2009 einen Lizenzvertrag angeboten. Für bis zu 500 Kopien sind dabei 56 Euro pro Jahr zu zahlen. "In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen", so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG. "Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten." Der Vorwurf, man würde Abzocke betreiben, kann Peter Hempel von der GEMA nicht verstehen. "Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher", so Hempel gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
 

Bild-Quellen: sporst under: CC-BY

Text-Quellen: taz.de

Christian Maxheimer am Donnerstag, 11.11.2010 17:55 Uhr

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vgwort
 
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80 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Fabelwesen am 21.11.2010 12:32:08

    Dann werden eben nur noch Lieder gesungen, die älter als 70 Jahre sind und schon schaut die GEMA in die Röhre. ...

  • emjay3000 am 21.11.2010 12:14:59

    Achso. Jemand der also ein Lied aufnimmt, hat ein Recht darauf für seine Arbeit bezahlt zu werden, jemand der ein Lied komponiert nicht? Irgendwie einleuchtend :D Wo im übrigen liegt für dich der Unterschied zwischen einem Cover und der Produktion, für die man ein Anrecht ...

  • Chibo am 15.11.2010 07:27:25

    Wie asozial sind die denn? Kindergärten? Was als nächstes? Die Säuglingsstation im Krankenhaus besuchen oder die Kinderstation des örtlichen Hospiz um zu schauen ob da auch alles mit rechten Dingen zugeht? Sinnvolle Idee, wie ich finde! Wer weiß denn schon so gen ...

  • sphaeroid am 13.11.2010 18:16:29

    1. Gilt das nur für neuere Lieder, die alten Klassiker wie Sonne Mond und Sterne sind also garnicht betroffen und es gibt gennug Alternativen. Kommt auf die Bearbeitung an, es geht ja gerade um Text+Noten und nicht nur um den Text. 2. Sind 56€ ...

  • Dustboy am 13.11.2010 18:15:41

    Na ja wenn man es ganz eng sieht ist das auch so. Theoretisch is das ne öffentliche aufführung, wenn du das beim waldspaziergan pfeifst und somit Gebührenpflichtig :D ...

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