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Verfassungsschutz erwägt Akten-Digitalisierung

Bundesamt für Verfassungsschutz (Logo)

Bundesamt für Verfassungsschutz (Logo)

Der Verfassungsschutz will seine bisher nur auf Papier vorliegenden Akten einscannen, um zukünftig eine Volltextsuche und weitere verbesserte Recherchemöglichkeiten nutzen zu können. Datenschützer warnen jedoch vor dieser neuen Form der Aktenrecherche. Diese widerspreche geltendem Recht, so die Kritiker.

Bisher liegen die meisten Berichte und Akten der Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern lediglich in Papierform vor. Nun will man diese jedoch digitalisieren, um eine effizientere Recherche, aber auch eine bessere Weitergabe von Informationen an andere Behörden zu ermöglichen. 

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sind aufgrund der in den Akten enthaltenen sensiblen Informationen besorgt. "Google darf nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein", sagte der Stuttgarter Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil, der Gastgeber der Konferenz. Damit spielt er auf die Tendenz von Google an, enorme Mengen an Daten zu digitalisieren und öffentlich zur Verfügung zu stellen. 

Die Datenschützer befürchten, dass durch die Digitalisierung der Akten auch die Privatsphäre komplett unbeteiligter Personen verletzt werden könnte. Klingbeil erklärte: "In den Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die Maßnahmen der Behörden gar nicht gerichtet haben, zum Beispiel weil sie zufällig bei der gleichen Veranstaltung waren wie ein Verdächtiger. Wenn künftig solche Namen zentral recherchierbar sind, wäre die Zweckbindung der Datenverarbeitung nicht mehr zu gewährleisten". Er berichtete, die umfassende Datensammlung liege in der Natur des Verfassungsschutzes begründet, da dieser oftmals auch präventiv tätig werden müsse. Die Behörde dürfe daher "auch Erkenntnisse zu legalem Verhalten und mit noch unklarer Relevanz registrieren".

Dementsprechend ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Ansicht, dass für die Digitalisierung der Verfassungsschutz-Akten zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich sei. Dabei müsse man jedoch äußerst vorsichtig vorgehen, um keine verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu verletzen.

Text-Quellen: taz

Annika Kremer (g+) am Sonntag, 07.11.2010 22:22 Uhr

Tags: verfassungsschutz bundesamt für verfassungsschutz schaar peter schaar

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 08.11.2010 22:18:13

    @McCoother ... Gewinne wurden an die Staatsbank abgeführt, da Volkseigentum ... Betriebe mussten im Gegenzug Kredite aufnehmen, mit diesen Krediten wurden dann Löhne und anderes bezahlt werden, denn auch in der DDR musste es eine Art Inflation geben und diese wurde dann über die Kreditzinsen generie ...

  • McCoother am 08.11.2010 13:46:25

    Du meinst den Ausverkauf in Ostdeutschland? Da war halt nichts zum Verkaufen. Auch wenn die Ossis das gerne so gehabt hätten, es war alles bankrott. Schlimmer als Lehman-Brothers :) ...

  • Faboy am 08.11.2010 13:23:13

    @Sempralon: Mir ist zwar nicht ganz klar wie Du von Aktendigitalisierung auf Menschenrechtsverletzungen u.ä. kommst, aber ich finde Du siehst das sehr schwarz. Die "Elite" ist doch keine Gruppe die sich gegen die "normalen" Bürger verschwört. Und bei den aktuellen Protesten von "Gewalt" zu sprechen ...

  • LemonDrops am 08.11.2010 10:36:26

    immer dieses rumgeheule. wir haben doch vor 21 jahre gesehen, wer die macht hat.. Du meinst den Ausverkauf in Ostdeutschland? ...

  • .drunken am 08.11.2010 10:23:31

    Also mir ist es egal, ob die nächste Datenpanne wieder im Aufzug in nem Müllbeutel vergessen wird oder ob wieder ne CD verkauft wird... Die Bürger werden alle samt verurteilt, während die wahren Gefährlichen erst nach der Tat sich zu erkennen geben. Dieses Spiel kann nicht gewonnen werden. ...

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