
Fragestellung des Gutachters
Am 13. August 2008 veröffentlichten wir an selbiger Stelle einen Spendenaufruf. Es ging um den Fall einer Filesharerin, die von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller (NZGB) abgemahnt worden war. Ihre IP-Adresse war von dem IT-Dienstleister Media Protector GmbH ermittelt worden. Der Fall der betroffenen Anschlussinhaberin und ihres Mannes hatte jedoch eine Besonderheit. Aufgrund eines "Leecher-Mods" war es ausgeschlossen, dass sie die fraglichen Dateien verbreitet haben konnte.
Man hätte mit einer modifizierten Unterlassungserklärung die Füße stillhalten können. In der Hoffnung, nie wieder belästigt zu werden. Doch man ging zum Angriff über und klagte. Es folgte die Situation, die zum Spendenaufruf führte. Der Richter wollte ein unabhängiges Gutachten über die Funktionsweise der Media Protector Software einholen. Die Klägerin müsse hierzu lediglich 5.000 Euro vorstrecken, damit der Gutachter tätig werden kann. Ein Betrag, den weder sie noch ihr Mann stemmen konnten. Was nun folgte, war eine beachtlich rasche Spendensammlung.
Gemeinsam mit RA Dr. Alexander Wachs, Netzwelt.de, Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie dem Heise Verlag gelang es, binnen 13 Tagen einen Betrag von 5.292,30 Euro - und damit genug Geld, um das Gutachten möglich zu machen - zu sammeln. Ab diesem Zeitpunkt wurde es jedoch kritisch. Die Kanzlei NZGB reichte ihrerseits eine Schadensersatzklage ein, um die Forderungen aus der Abmahnung umfänglich geltend zu machen. Die juristischen Mühlen begannen zu mahlen. So langsam, dass manch einer gar befürchtete, es würde zu keinem Ergebnis mehr kommen.
Klar ist, dass der erste Gutachter im Verfahren abgelehnt wurde. Beim zweiten Gutachter gab es mehrere Terminverschiebungen und sonstige Probleme, die zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führten. Seit vergangenem Dienstag liegt jedoch beiden Parteien das Gutachten des zweiten Sachverständigen vor. Zum Inhalt des Gutachtens kann aufgrund des noch laufenden Verfahrens bedauerlicherweise keine nähere Information veröffentlicht werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass der Kostenvorschuss von rund 5.000 Euro nicht umsonst geflossen ist.
Doch einmal mehr muss an dieser Stelle verdeutlicht werden, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen. Erst im Frühjahr 2011 ist mit einer gerichtlichen Entscheidung über die beiden wesentlichen Fragen zu rechnen. Dazu gehören:
1. War die Abmahnung berechtigt und stehen der abgemahnten Filesharerin sowie ihrem Mann die Schadensersatzforderungen für die anwaltliche Beratung zu oder nicht?
2. Ist die Widerklage der Kanzlei NZGB berechtigt und steht dieser der geforderte Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zu?
Wir werden berichten, sobald das Verfahren beendet ist. Die Filesharerin beziehungsweise ihr Mann werden das Gutachten nach Prozessende zur freien Verfügung stellen.
Klaus Müller am Samstag, 06.11.2010 12:54 Uhr
wenn sich herausstellt, dass die Modifikation des Clients tatsächlich wirksam ist. Dann bliebe NZGB vermutlich (nur) noch zu bestreiten, dass der Widerbeklagte ein entsprechend modifiziertes Programm eingesetzt hat. M. Boettcher Vorausgesetzt, dass der Gu ...
2. Ist die Widerklage der Kanzlei NZGB berechtigt und steht dieser der geforderte Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zu? Der Kanzlei steht der Schadenersatz wohl unter keinen Umständen zu. Sie klagt schließlich nicht für sich oder auf eigene Rechnung, sondern für ihren Mandant ...
Zwei Jahre sind vergangen, seit wir einen Spendenaufruf für einen ganz besonderen Filesharing-Prozess veröffentlicht haben. Das langwierige Verfahren neigt sich nun dem Ende zu. Einige Punkte möchten wir an dieser Stelle aufrollen. [url=http://www.gulli.com/news/spendenaufruf-filesharingprozess- ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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