
Noch bis zum 17.Juli.2009 hat man die Möglichkeit, eine Petition beim Bundestag zu zeichnen, die das Ziel hat, dass "das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft" wird. Gefordert wird eine "umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird."
In der Begründung zu der Petition heißt es, dass nicht das Ziel ist, die GEMA abzuschaffen, da geistiges Gut schützenswert sei, und Künstlern, also den GEMA-Mitgliedern, zu ihrem Recht verholfen werden soll. Wörtlich: "Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht."
"Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchwegs zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landen in einem so genannten "großen Topf". Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.
Auf Grund der so genannten "GEMA-Vermutung" verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat."
Dass sich die Praxis der GEMA ein wenig von der Realtität entfernt hat, ist im Grunde nichts wesentlich neues. Möglicherweise wird in der Begründung der Petition aber auch der Sachverhalt angedeutet, dass die GEMA erst kürzlich angekündigt hat, den "Live-Tarif" für Veranstalter in den nächsten Jahren um 600 Prozent zu erhöhen. Auch der Künstler Johannes Kreidler kritisiert in seinen Arbeiten immer wieder die Unvereinbarkeit der Musikverwertungsgesellschaft mit der künstlerischen Praxis des digitalen Zeitalters und ist letztes Jahr mit einer spektakulären Aktion bei der Hauptverwaltung der GEMA vorstellig geworden. Auch führte die "GEMA-Vermutung" dazu, dass letztes Jahr für ein GEMA-freies Creative-Commons lizenziertes Musikstück des Open Music Contest die GEMA dennoch unberechtigt eine Rechnung über mehrere hundert Euro ausstellen ließ. (020200)
(via Arbeitzwonull, thx!)
Update:
Detaillierte Hintergründe zu der Problematik veröffentlichte die Petentin Monika Bestle im Deejay-Forum.
News Redaktion am Freitag, 05.06.2009 23:31 Uhr
Selten so viel Unsinn in so wenig Zeilen gelesen. :D Das liegt daran, dass sie nie ihre eigenen Kommentare lesen :) Flaming-Moe ...
Na, hast mal wieder keine Ahnung von dem was du schreibst? Wikipedia: "Die GEMA-Vermutung: Bei beliebigen Musikstücken geht die GEMA grundsätzlich solange von einer GEMA-Registrierung (die zu Gebühren führt) aus, bis der Urheber dem Verbraucher die Nichtmitgliedschaft bestätig ...
off topic kann ich den Dörr/Gravenreuth wie auch immer auf eine ignorliste setzten die seine debilen kommentare ausblendet mir ist wenn ich sowas lese immer so schlecht.:dozey: Und sowas hat mandanten zzzzz ...
Selten so viel Unsinn in so wenig Zeilen gelesen. :D c) Kein Künstler wird gezwungen seine Werke bei der GEMA anzumelden. Die sog. "GEMA-Vermutung" ergibt sich daraus, dass fast alle zur Aufführung gelangenden Werke von deren Werkschöpfern freiwillig gemeldet w ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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