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Heise gewinnt Rechtsstreit gegen die Musikindustrie

Heise gewinnt Rechtsstreit gegen die Musikindustrie

Heise gewinnt Rechtsstreit gegen die Musikindustrie

Als Heise vor über fünf Jahren über die Softwarefirma Slysoft berichtete, waren die Beschwerden der Musikindustrie groß. Da ein Link zur Unternehmenswebseite im Text eingebunden war, bezichtigte man den Verlag „zu illegalem Handeln aufzufordern“, da Slysoft Kopierschutz aushebelnde Software vertreibt. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gewann Heise den Rechtsstreit nun dennoch.

Heise konnte sich im Rechtsstreit mit der Musikindustrie gegen ein von mehreren Instanzen bestätigtes Link-Verbot durchsetzen. In einem Revisionsverfahren verwarf der Bundesgerichtshof somit den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2008, der dem Verlag damals untersagte, auf die Internetseite des Softwareherstellers Slysoft zu verweisen. Dieser bietet Software an, mit der es möglich ist, den Kopierschutz von Film- und Musikmedien auszuhebeln.

Ausgelöst wurde der Streit bereits 2005, als Heise über die dubiose Firma berichtete und dort den umstrittenen Link zur Homepage setzte. Die Musikindustrie wertete die Verlinkung als Publizierung von in Deutschland verbotener Software und zog dementsprechend vor Gericht. Der Verlag verteidigte sich verständnislos mit dem Argument, dass der Link ausschließlich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt wurde, damit sich der Leser weitergehend informieren könne. Ferner würde es kaum eine Rolle spielen, ob man einen Link setze oder nicht. Eine Person, die vorhat, sich die betreffende Software herunterzuladen, könne dies auch manuell. Ob man nun zwei oder drei Klicks brauche, spiele keine Rolle. Diese Schilderung stieß allerdings bis heute bei der Justiz auf taube Ohren. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Onlineportales. Eine ausführliche Urteilsbegründung wollten die zuständigen Richter dennoch nicht abgeben. Diese sei erst in einigen Monaten zu erwarten.

Heise machte von seiner neuen rechtkräftigen Erlaubnis kurz nach der Bekanntgabe auf der eigenen Webseite unverzüglich Gebrauch. In der nun schon über fünf Jahre alten News ist bereits in der ersten Zeile der Link zu Slysoft wieder zu finden.

Ob der langjährige Streit nun endgültig zu einem Ende gefunden hat, muss sich dessen ungeachtet noch zeigen. Die Plattenfirmen hätten theoretisch die Möglichkeit, selbst in Revision zu gehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht würde es dann zu einem endgültigen Urteil kommen. 
 
 

Bild-Quellen: salmonellablog

Julian Wolf (g+) am Freitag, 15.10.2010 15:10 Uhr

Tags: musikindustrie heise

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23 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DVBMan am 21.10.2010 11:16:20

    (...) die dubiose Firma (...) (...) Verlag verteidigte sich verständnislos (...) Objektive Berichterstattung sieht aber anders aus. Wie wäre es mal mit: "Gulli sinkt auf Bild-Niveau"? ...

  • Killigan am 20.10.2010 13:58:48

    Das ist eindeutig falsch. Sie können nicht in Revision gehen. Denn das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Sie können lediglich versuchen eine Verfassungsbeschwerde durchzuführen und dafür müsste durch dass Urteil ein Grundrecht oder Grundrechts gleich ...

  • RightRound am 16.10.2010 19:37:44

    Wie kommt CHIP eigentlich damit durch? Die bieten doch so Software sogar zum Download an. :confused: Ich habe nur das hier gefunden: http://www.chip.de/downloads/AnyDVD-amp-AnyDVD-HD_13009468.html. CHIP bietet es demnach nicht mehr an. Sowohl der Be ...

  • ctvirus am 16.10.2010 14:23:41

    Wie kommt CHIP eigentlich damit durch? Die bieten doch so Software sogar zum Download an. :confused: es gibt ja noch etliche weitere seiten wo man diese und ähnliche software downloaden kann, daher denke ich dass die mehr oder minder zufällig auf den link gestoß ...

  • Gunstein am 16.10.2010 10:02:36

    Ob der langjährige Streit nun endgültig zu einem Ende gefunden hat, muss sich dessen ungeachtet noch zeigen. Die Plattenfirmen hätten theoretisch die Möglichkeit, selbst in Revision zu gehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht würde es dann zu einem endgültigen Urteil kommen. Das ist eindeutig fals ...

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