Heise gewinnt Rechtsstreit gegen die Musikindustrie
Heise konnte sich im Rechtsstreit mit der Musikindustrie gegen ein von mehreren Instanzen bestätigtes Link-Verbot durchsetzen. In einem Revisionsverfahren verwarf der Bundesgerichtshof somit den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2008, der dem Verlag damals untersagte, auf die Internetseite des Softwareherstellers Slysoft zu verweisen. Dieser bietet Software an, mit der es möglich ist, den Kopierschutz von Film- und Musikmedien auszuhebeln.
Ausgelöst wurde der Streit bereits 2005, als Heise über die dubiose Firma berichtete und dort den umstrittenen Link zur Homepage setzte. Die Musikindustrie wertete die Verlinkung als Publizierung von in Deutschland verbotener Software und zog dementsprechend vor Gericht. Der Verlag verteidigte sich verständnislos mit dem Argument, dass der Link ausschließlich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt wurde, damit sich der Leser weitergehend informieren könne. Ferner würde es kaum eine Rolle spielen, ob man einen Link setze oder nicht. Eine Person, die vorhat, sich die betreffende Software herunterzuladen, könne dies auch manuell. Ob man nun zwei oder drei Klicks brauche, spiele keine Rolle. Diese Schilderung stieß allerdings bis heute bei der Justiz auf taube Ohren. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Onlineportales. Eine ausführliche Urteilsbegründung wollten die zuständigen Richter dennoch nicht abgeben. Diese sei erst in einigen Monaten zu erwarten.
Heise machte von seiner neuen rechtkräftigen Erlaubnis kurz nach der Bekanntgabe auf der eigenen Webseite unverzüglich Gebrauch. In der nun schon über fünf Jahre alten News ist bereits in der ersten Zeile der Link zu Slysoft wieder zu finden.
Ob der langjährige Streit nun endgültig zu einem Ende gefunden hat, muss sich dessen ungeachtet noch zeigen. Die Plattenfirmen hätten theoretisch die Möglichkeit, selbst in Revision zu gehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht würde es dann zu einem endgültigen Urteil kommen.
Bild-Quellen: salmonellablog
Julian Wolf (g+) am Freitag, 15.10.2010 15:10 Uhr
(...) die dubiose Firma (...) (...) Verlag verteidigte sich verständnislos (...) Objektive Berichterstattung sieht aber anders aus. Wie wäre es mal mit: "Gulli sinkt auf Bild-Niveau"? ...
Das ist eindeutig falsch. Sie können nicht in Revision gehen. Denn das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz. Sie können lediglich versuchen eine Verfassungsbeschwerde durchzuführen und dafür müsste durch dass Urteil ein Grundrecht oder Grundrechts gleich ...
Wie kommt CHIP eigentlich damit durch? Die bieten doch so Software sogar zum Download an. :confused: Ich habe nur das hier gefunden: http://www.chip.de/downloads/AnyDVD-amp-AnyDVD-HD_13009468.html. CHIP bietet es demnach nicht mehr an. Sowohl der Be ...
Wie kommt CHIP eigentlich damit durch? Die bieten doch so Software sogar zum Download an. :confused: es gibt ja noch etliche weitere seiten wo man diese und ähnliche software downloaden kann, daher denke ich dass die mehr oder minder zufällig auf den link gestoß ...
Ob der langjährige Streit nun endgültig zu einem Ende gefunden hat, muss sich dessen ungeachtet noch zeigen. Die Plattenfirmen hätten theoretisch die Möglichkeit, selbst in Revision zu gehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht würde es dann zu einem endgültigen Urteil kommen. Das ist eindeutig fals ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.