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Kanada: Oberstes Gericht klärt Linkhaftung

In wenigen Wochen wird das höchste kanadische Gericht eine maßgebende Entscheidung zum Thema "Haftung für Hyperlinks" fällen. Zu den Prozessbeteiligten gehört der Unternehmer Wayne Crookes. Dieser klagt gegen den Betreiber von p2pnet.net in dritter Instanz, weil er auf eine Seite mit Schmähkritik verlinkt hatte.

Das Supreme Court of Canada

Das Supreme Court of Canada

Wann man für die Ausbringung eines Links mitunter haften muss, ist in Deutschland klar. Bekanntermaßen stellt der berühmt-berüchtigte "Haftungsausschluss für Hyperlinks" keinen Freibrief dar. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich der Verlinkende die Inhalte "zu eigen macht". Keine Frage, die sich einfach so beantworten lässt.

In Kanada soll nun eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema getroffen werden. Als Kläger tritt Wayne Crookes auf, ein ehemaliger Unterstützer der politischen Grünen in Kanada. Im Management-Bereich der Partei nahm er lange Zeit eine Führungsrolle ein. Auf der Seite des Beklagten sitzt Jon Newton, Betreiber von p2pnet.net.

Im Jahr 2006 veröffentlichte Jon Newton einen Beitrag, der sich auch um Wayne Crookes drehte. In diversen Blogs äußerte man sich zum Teil sehr kritisch, was auch Newton mitbekommen hatte. Er selbst gab jedoch keinerlei Kommentar zu etwaigen Verstrickungen von Wayne Crookes ab. Um seine Leser tiefer in die Materie einzuführen, verlinkte er jedoch auf ein Blogposting. In den Augen von Wayne Crookes war der Text nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es handle sich um Verleumdung, weswegen er einen Prozess anstrebte.

In den ersten beiden Instanzen war Jon Newton erfolgreich. Doch im Gegensatz zu Wayne Crookes drohten ihm die finanziellen Ressourcen auszugehen. Natürlich ist sich die Klägerseite dieser Tatsache bewusst, dass die Mittel von Mr. p2pnet.net nur begrenzt sind. Und so sieht man die vorangegangenen Urteile als falsch an, weshalb man nun vor die höchste kanadische Gerichtsbarkeit zieht.

Am 7. Dezember soll dort entschieden werden, ob das simple Ausbringen eines Links als Fußnote (!) unter einem Beitrag eine Haftung des Verfassers bestätigt. Die kanadische Presse hat sich dem Verfahren bereits sporadisch gewidmet. Man erwartet ein richtungsweisendes Urteil, dass die Haftungsfrage für Hyperlinks klären wird. Vorausgesetzt Newton kann an dem Verfahren teilnehmen. Sein Anwalt arbeitet bereits "pro bono" - also umsonst. Eine Niederlage könnte die Weichen für eine umfängliche Haftung in Kanada stellen. Nicht zuletzt deshalb ruft Jon aktuell zu Spenden auf.

Bild-Quellen: flickr by detsang unter CC-BY

Text-Quellen: p2pnet

Klaus Müller am Montag, 11.10.2010 16:27 Uhr

Tags: kanada link p2pnet

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