
Screenshot der Homepage von Besser Online 2010
Wer bezahlt in Zukunft für journalistische Leistung im World Wide Web?Eine Frage, die Urheber wie Verwerter seit einiger Zeit mehr denn je umtreibt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass die Zeichen der Zeit vorhersehbar waren. Der journalistische Sektor hätte eigentlich von der sonstigen Kreativwirtschaft lernen können. Geschehen ist dies jedoch nur in begrenztem Maße.
Bereits die hochkarätige Besetzung des Eröffnungspodiums ließ erahnen, dass es einen harten Schlagabtausch geben würde. Zu den Gästen gehörten: Andreas Popp, Stellvertrender Vorsitzender der Piratenpartei, Prof. Dr. Robert Schweizer, Justitiar Hubert Burda Media, Jochen Wegner, Chefredakteur FOCUS Online, Dr. Anja Zimmer, Geschäftsführerin DJV NRW sowie Dr. Ralf Bremer, Senior Manager Communications & Public Affairs Google Germany. Insbesondere die "Google-Präsenz" war ein besonderes Highlight der Diskussion. Auf Verlegerseite war die Position klar. Für Inhalte im Netz muss bezahlt werden. Paid-Content sei dafür eine Option. Doch insbesondere das Leistungsschutzrecht würde man begrüßen. So führte Prof. Dr. Schweizer aus, dass man ein Leistungsschutzrecht für Verleger mit einem einzigen Satz etablieren könnte. Denn prinzipiell sei es ja bereits existent, nur nicht für Verlage.
Andreas Popp von der Piratenpartei sprach sich vehement gegen Leistungsschutzrecht aus. Zurecht kritisierte er jedoch vor allem den Faktor Unklarheit. Nur wenige Details seien bekannt. Wie soll das Leistungsschutzrecht ausgeformt werden, wird es mit anderen Gesetzen kollidieren, welche Auswirkungen wird es auf private Internetnutzer haben?
Für Prof. Dr. Schweizer war klar, dass insbesondere Google für die Nutzung journalistischer Inhalte bezahlen müsse. Das Unternehmen würde Milliardenbeträge umsetzen. Es sei nur fair, dass die Verlage einen gewissen Anteil daran erhalten. Dr. Ralf Bremer konterte, dass die benannten Umsatzzahlen viel zu hoch wären. Auch dürfe man nicht vergessen, dass es mehr als "Google" geben würde. Ob Onlinejournalisten nach Einführung eines solchen Rechts anständiger bezahlt werden, wollte die DJV NRW-Geschäftsführerin Dr. Zimmer daraufhin wissen. Ein klares Ja oder Nein gab es darauf jedoch nicht.
Andreas Popp kritisierte, dass die Verlage ja von Google profitieren würden. Schließlich würde die Suchmaschine enorme Zugriffszahlen liefern. Jochen Wegner von FOCUS Online versuchte den Anteil von Google prozentual niedrig darzustellen. Prof. Dr. Schweizer erwiderte Andreas Popp, dass man diese Argumentation problemlos umdrehen könnte. Es sei die Suchmaschine Google, die von den journalistischen Leistungen profitiere, die von den Verlagen angeboten werden. Spätestens an dieser Stelle wurde klar, dass es bei dieser Debatte weder schwarz noch weiß gibt.
Die Frage, ob Snippets überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, wurde von den Diskussionsteilnehmern ebenso unterschiedlich beantwortet. Bemerkenswert waren jedoch die Zugeständnisse seitens Prof. Dr. Schweizer gegenüber Google, vertreten durch Dr. Bremer. Google würde einen genialen Dienst anbieten, der in jeder Hinsicht beeindruckend sei. Gegen diese Tatsache könne man wenig vorbringen. Während der Schlussrunde versuchten die Diskussionsteilnehmer ihre Standpunkte noch einmal zusammenzufassen. Etwas irritiert zeigte sich Dr. Ralf Bremer. Er habe eigentlich erwartet, dass er als Google-Vertreter zum Kernziel dieser Diskussionsrunde würde. Dies sei jedoch nicht geschehen. Tatsächlich musste er sich eher selten äußern, da die restlichen Diskussionsteilnehmer nach einem Schwenk auf "Google" den Suchmaschinen-Giganten fast außer Acht gelassen hatten.
Das abschließende Fazit der Diskussionsrunde könnte wohl lauten, dass Google wie Verleger einander viel zu geben haben. Man zeigte sich auch durchaus in der Lage, dies einzugestehen. Die Zugeständnisse dürften jedoch nicht soweit gehen, dass die Rechte des einzelnen Bürgers eingeengt würden, hieß es.
Im Anschluss an das Eröffnungspodium begannen die ersten Vorträge und Podiumsrunden. Über den Tag hinweg widmete man sich den verschiedensten Themen, die für Onlinejournalisten relevant sind. Unter den behandelten Themen waren unter anderem Tablet-PCs & Apps, Web 2.0-Anwendungen & Social Media Tools, Crossmediale Arbeitsweise sowie Micropayment und hyperlokale Nachrichtenangebote.
Insbesondere die Thematik Micropayment zog viele interessierte Journalisten an. Zu den vorgestellten Diensten gehörten die momentanen Vorreiter Kachingle und flattr. Es folgte eine Vorstellung der Funktionsweise beider Dienste. Auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Betreiber von flattr wurde dem Referenten abgerungen.
In den Web 2.0-Vorträgen wurden den Journalisten Möglichkeiten und Optionen vorgestellt, wie sie sich heute als Marke im Netz etablieren können. Als eines der Schlüsseltools wurde hier immer wieder Twitter ins Feld geführt. Unter den anwesenden Journalisten kam insbesondere die Frage auf, mit welchem zeitlichem Aufwand sie rechnen müssen, um diese Tools effektiv zu nutzen. Konkrete Zeitvorgaben konnten jedoch nicht gegeben werden, da der Aufwand sehr individuell sei.
Eine der wiederkehrenden Veranstaltungen im Tagesverlauf war der Werkstattbericht des Journalisten Hardy Prothmann. Dieser betreibt ein hyperlokaljournalistisches Projekt im 12.000-Einwohner Ort Heddesheim. Mithilfe eines Blogs informiert er seine Leser über aktuelle Ereignisse in und um Heddesheim. Ursprünglicher "Aufhänger" des Blogs war dabei die Ansiedlung eines Logistik-Unternehmens im Ort. Bei seinen Recherchen fand Prothmann heraus, dass dieses Unternehmen in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik stand. Die Regionalzeitung Mannheimer Morgen verzichtet nach Ansicht von Prothmann jedoch auf eine kritische Berichterstattung, seit klar ist, dass das Unternehmen Millionenbeträge in seinen Standort in Heddesheim investieren will.
Aufgrund der bunten Mischung an Vorträgen und Diskussionsrunden fand nahezu jeder anwesende Journalist ein für ihn relevantes Thema. Insbesondere die durchweg hochkarätigen Gäste gaben der Veranstaltung eine große Qualität.
Bild-Quellen: rdn-online
Klaus Müller am Sonntag, 10.10.2010 13:25 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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