
Bewährungsstrafe für Filesharer
Im Juni 2007 wurden die Räumlichkeiten eines inzwischen 33 Jahre alten Mannes in Finnland durchsucht. Der Person wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Ausmaß verbreitet zu haben. Konkret habe der Mann einen DirectConnect Hub betrieben. Ein solcher Hub fungiert als zentraler Knotenpunkt für alle Teilnehmer dieses Tauschbörsen-Kreises.
Kurz nach der Beschlagnahmung erwarb der Mann eine neue PC-Ausrüstung. Mit dieser setzte er den Hub wieder in Betrieb. Den Strafermittlungsbehörden blieb dies nicht verborgen, so dass eine erneute Hausdurchsuchung im Oktober 2007 zur Beschlagnahmung des neuen Equipments führte. Bei der Auswertung der PCs stellten die Behörden fest, dass teilweise bis zu 2.000 Personen mit dem Hub verbunden waren. Diese verbreiteten Musikwerke im Umfang von 80 Terabyte.
Für seine Taten wurde der 33-jährige Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss er den betroffenen Rechteinhabern Schadensersatz in Höhe von 307.450 Euro leisten. Antti Kotilainen vom finnische "Copyright Information and Anti-piracy Centre" (CIAPC) begrüßte die Entscheidung. Haftstrafen seien das richtige Mittel für derartig geplante und rechtsverletzende Handlungen, bei denen ein Administrator unautorisiertes Filesharing gefördert habe.
Die Tatsache, dass der Betroffene nur eine Bewährungsstrafe erhalten hat, spielte man herunter. Es darf bezweifelt werden, dass der 33-Jährige den vom Gericht festgelegten Schadensersatz jemals in voller Höhe erbringen wird. Dem juristischen Erfolg fügt dies natürlich keinen Schaden zu.
Text-Quellen: afterdawn
Klaus Müller am Freitag, 08.10.2010 11:04 Uhr
Finnland ist eh zu kalt. Im Sommer ist es dort teilweise recht warm. Den Sonnenbrand, den ich mir damals von Finnland mit nach Hause genommen habe, werde ich so schnell nicht vergessen... ...
sind derartige strafen/schulden nicht von der Insolvenz ausgeschlossen bzw bleiben bestehen? Ja, da hast du wohl recht. Dann bleibt nur noch Auswandern :-) Ich würde auf jeden Fall nicht den Rest meines Lebens für diesen Schadenersatz arbeiten. Finnland ist eh zu kal ...
DasX klar ich verstehe das, war lange Zeit selbst aktiv auf einem Hub für Comic-Buch-Scans. Leecher und Noobs direkt fernhalten, Betrüger entlarven, ein grosses Angebot bereithalten usw. ist alles gut für die User. Nur macht das System es Verfolgungsbehörden oder Fir ...
Darum gehts garnicht. Es geht darum, dass es in erster Linie überhaupt nicht als illegal angesehen werden sollte ;) ok. das wort "solche" hat mich irritiert :/ ...
Warum? Ich sage nur: Es ist verlogen, so zu tun, als gäbe es ein Grundrecht auf Warez. Wenn ich damals erwischt worden wäre, hätte ich damit leben müssen und wenn mich wer abgemahnt hätte, hätte ich zahlen müssen. Aber ich denke Comicbuchfirmen wissen selbst, dass ihre Ausgaben vergriffen si ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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