
Woyton
Wer in Deutschland ein offenes WLAN betreibt, lebt gefährlich. Zumindest gilt diese Aussage definitiv für Privatpersonen. Im Mai hatte der Bundesgerichtshof klargestellt, dass man eine Störerhaftung für Anschlussinhaber begrenz bejaht. So könne der Anschlussinhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadensersatz für die Rechtsverletzung müsse er jedoch nicht leisten. Bemerkenswert war jedoch ein nachgeschobener Satz der Richter. Sollte die Störerhaftung ein legales Gewerbe bedrohen, wäre die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen.
Nach dem Urteil fragten sich insbesondere Betriebe, die offenes WLAN anbieten, wie man nun weiter vorgehen kann. Insbesondere in Cafés wird der freie Internetzugang von Kunden gern gesehen und gern genutzt. Was jedoch, wenn Gäste die Leitung zum urheberrechtsverletzenden Filesharing missbrauchen? Mit diesem Problem sieht sich momentan die Düsseldorfer Café-Kette "Woyton" konfrontiert. Bis vor kurzem gehörte es zu deren Service, den Kunden einen offenen Internetzugang per WLAN zu bieten. Damit ist nun jedoch vorerst Schluss.
Mehrfach sei über den Internetanschluss Filesharing betrieben worden. Kostspielige Abmahnungen waren die Folge. Vor der Woyton-Filiale am Schadowplatz in Düsseldorf prangt ein Schild, dass die Gäste auf die Situation hinweist. Das offene WLAN sei missbraucht worden, um unerlaubt Daten herunterzuladen. An einer technischen Lösung für die Gäste würde gearbeitet.
Wie der Dipl. Jurist Jens Ferner feststellt, sei eine technische Lösung jedoch kein Ausweg. Einerseits seien technische "Schutzmaßnahmen" niemals 100-Prozent effektiv. Vielmehr müsse man eine juristische Lösung suchen. Dabei bezieht sich Ferner insbesondere auf das BGH-Urteil zur Störerhaftung: "Es wäre sehr gut möglich, dass die Café-Kette im Ergebnis eine ganz andere Entscheidung, zumindest beim BGH, erreichen könnte. Und gerade wenn man ohnehin mehrfach abgemahnt wurde und sein Geschäftsmodell absichern möchte, wäre es finanziell vertretbar, den Rechtsweg zu gehen."
Ob Woyton sich einem langwierigen Rechtsstreit aussetzen möchte, ist eher fraglich. Die direkte Konkurrenz wie Starbucks hat derartige Abmahnungsprobleme nicht. Deren WLANs sind jedoch auch nicht offen zugänglich.
Bild-Quellen: woyton
Klaus Müller am Samstag, 02.10.2010 12:25 Uhr
Was dachtest du, dass meine kleinste mit 9 von 14:00-16:00 im Netz nach dubiosen Suchbegriffen klickt. Da ist sie im Bürgerzentrum oder bei Oma nebenan, oder macht Hausaufgaben in der Nachmittagsschule. dann ist ja gut.. kam bei deinen ausführungen anders rüber ...
"Von 14:00-16:00 sind die in der Spanne alleine. Was machst du mit den Kindern am Weekend?" Und? Was sagt das aus, dass ich meine Kinder vor das Internet setze:unknown: oder sie dazu verleite. Was macht man deiner Meinung nach wenn sie in dieser Zeit Freunde besuchen, ja ich ka ...
Mit welchem Satz schreibe ich das meine Kinder von mir vor den PC gesetzt werden. lies doch mal was du geschrieben hast, au weia.. ok, ich machs für dich: Von 14:00-16:00 sind die in der Spanne alleine. Was machst du mit den Kindern am Weekend? habe ...
:confused: Mit welchem Satz schreibe ich das meine Kinder von mir vor den PC gesetzt werden. Ist dir bewusst was eine 14 jährige Gymnasiastin allein für ihr Lernpensum gelegentlich im Netz recherchiert, denkst du dass jedes mal meine Frau steif daneben sitzt und ihr auf die Finger schaut, was hast ...
du scheinst vieles zu (er)ahnen, dann hört es aber leider auch schon auf. Wer redet davon seine Kinder vor Verblödungskisten zu setzen, ich nicht. du setzt sie doch vors internet, oder wer? das ist keine vermutung, sonder das was du selbst gesagt hast :rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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