
Die Klägerin war vor Gericht gegen eine Firma gezogen, durch deren Schuld sie angeblich schwere Verletzungen erhalten hatte. Sie behauptet, dass die Folgen dieser Verletzungen sie die meiste Zeit ans Bett fesseln und sie daran hindern, ein aktives Leben zu führen - eine Darstellung, der das beklagte Unternehmen widerspricht. In diesem Zusammenhang stufte das Gericht die gelöschten Inhalte, darunter Fotos, als relevant ein. Angeblich soll die Klägerin glücklich lächelnd außerhalb ihres Hauses zu sehen sein.
Durch die Anweisung des Richters erhalten die Verteidiger des beklagten Unternehmens nun "Zugriff auf die aktuellen und historischen Facebook- und myspace-Seiten und -Konten der Klägerin, einschließlich aller gelöschten Seiten und zusammenhängender Informationen".
Laut Facebooks Datenschutz-Erklärung können gelöschte Informationen in Form von Backups bis zu 90 Tage nach Löschung weiter existieren. Facebook erklärt allerdings, dass Dritte keinen Zugriff auf diese Seiten haben. Das allerdings nutzt wenig, wenn es eine richterliche Anordnung gibt, die den Zugriff auf diese Seiten ermöglicht. Es gilt also wie gehabt: Jeder Nutzer Sozialer Netzwerke sollte sich gut überlegen, welche Daten er dort veröffentlicht.
Text-Quellen: The Register
Annika Kremer am Mittwoch, 29.09.2010 22:55 Uhr
Werden wir weitermachen bis die Payback-Karte mit Bild kommt oder man den Ausweis vorzeigen muss beim Zahlen. Aber das würde auch für Klarheit sorgen :rolleyes: Das ist doch schon längst beschlossene Sache, siehe neuer Perso. ...
Interessant, aber findet bitte langsam zum Thema zurück. ...
Aber ich bin auch ein Kassenzetteldurchleser und Datenübermittlungswiedersprecher und PaybackWiderstandsKämpfer. Viel mehr Spaß macht die Sache durch Karten tauschen, dann bekommt die alte Tante im Altersheim ein Begrüßungspaket mit Windelproben, Schnuller un ...
Facebooks inoffizielles Zuckerberg Motto ist halt "be Evil" dieser ganze Facebook /Myspace /myvideo /study Scheiss ging mir zum Glück von Anfang an am Arsch vorbei. Aber ich bin auch ein Kassenzetteldurchleser und Datenübermittlungswiedersprecher und PaybackWiderstandsK ...
haha, ein Schlag ins Gesicht für alle Facebookbefürworter! haha... Interressant aber, das das Gericht bei der Beschaffung von Beweismitteln behilflich ist... ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen