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Bushido-Filesharer soll 5.001 Euro Vertragsstrafe leisten

Ein aktueller Fall der Kanzlei MS Concept zeigt, welche Gefahren durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung mitunter entstehen. Ein betroffener Anschlussinhaber war wegen "wiederholter Rechtsverletzung" zum zweiten Mal abgemahnt worden. Nun fordert die abmahnende Kanzlei die Vertragsstrafe ein.

Bushido bei einem Konzert im Dezember 2009

Bushido bei einem Konzert im Dezember 2009

Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung ist die sogenannte Unterlassungserklärung. Mit dieser sichert der Abgemahnte vertraglich zu, die Rechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Damit das Versprechen nicht "einfach so" gegeben wird, enthalten die Abmahnungen regelmäßig eine Vertragsstrafe. Diese liegt bei 5.001 Euro. Der Betrag ist bewusst gewählt. Sollte der Abgemahnte sich weigern zu bezahlen, würde dieser Betrag als Streitwert zugrunde gelegt. Infolge dessen wäre ein Verfahren sofort vor einem Landgericht.

Die voreilige und unüberlegte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt jedoch auch Risiken. So kann diese schnell zu weit oder zu eng formuliert sein. Auch eine vorauseilende Unterlassungserklärung - also noch vor der Abmahnung - sollte nur nach reiflicher Überlegung und optimalerweise mit rechtlichem Beistand abgegeben werden.

Wer die Unterlassungserklärung beispielsweise auf alle Songs des Künstlers ausweitet, geht aufgrund der schieren Masse ein weit größeres Risiko ein. Ein entsprechendes Beispiel liegt aktuell Rechtsanwalt Dr. Sven Mühlberger von der Kanzlei MS Concept vor. Ein Anschlussinhaber wandte sich an die Kanzlei, nachdem er von der Kanzlei Bindhart, Fiedler, Rixen und Zerbe eine Abmahnung "wegen wiederholter Rechtsverletzung" erhalten hatte.

Bereits zuvor war er wegen der Verbreitung eines Werkes von Bushido abgemahnt worden. Eine Unterlassungserklärung hatte der Anschlussinhaber abgegeben. Ob die Unterlassungserklärung im gegebenen Fall zu weit gefasst war, lässt sich leider nicht mehr herausfinden. Aufgrund des abgemahnten Werkes ist es jedoch anzunehmen.

So hat der Anschlussinhaber offensichtlich nicht explizit nach einem Werk von Bushido gesucht. Vielmehr soll ein BRAVO Hits-Sampler per BitTorrent heruntergeladen und verbreitet worden sein. Auf diesem Sampler befand sich auch ein Track des Rappers.

Wie Rechtsanwalt Dr. Mühlberger erklärt, sei es für ihn der erste Fall, bei dem die Vertragsstrafe eingefordert wird. Bundesweit vertritt die Kanzlei MS Concept mehr als 3.000 Mandanten in Filesharing-Angelegenheiten. Es gäbe zwei Gründe, wieso derartige Fälle nicht häufiger auftreten:

  • Der Anschlussinhaber kehrt den Tauschbörsen den Rücken
  • Der logistische Aufwand für die Kanzleien, etwaige Verstöße auf bereits abgegebene Unterlassungserklärungen zu prüfen, wäre zu groß.

Welche der beiden Vermutungen korrekt ist, kann offenbleiben. Faktisch wäre ein Abgleich für die Kanzleien mitunter sinnvoll. Der betroffene Anschlussinhaber soll nun nämlich nicht nur die Vertragsstrafe von 5.001 Euro leisten. Auch für die erneute Urheberrechtsverletzung soll er Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren leisten. Das Vergleichsangebot beläuft sich auf insgesamt 5.351 Euro. Außerdem soll eine neue Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Vertragsstrafe soll hier bei 7.500 Euro beginnen.

"Zwar bestehen vorliegend Zweifel daran, dass Herr Bushido tatsächlich einen Anspruch auf die geltend gemachte Vertragsstrafe hat – insbesondere im Hinblick auf die begehrte Höhe. Gleichwohl führen diese Geschehnisse wieder einmal vor Augen, dass hinsichtlich des Abfassens von Unterlassungserklärungen größt mögliche Achtsamkeit an den Tag zu legen ist. Wir empfehlen daher dringend, Unterlassungserklärungen nicht ohne vorherige Prüfung durch entsprechend spezialisierte Anwälte abzugeben", so Rechtsanwalt Dr. Mühlberger.

Die große Panik vor der Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ausbrechen: "Entsprechend der weit überwiegenden Auffassung der Betroffenenvertreter soll auf eine Tauschbörsen-Abmahnung hin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um den Abgemahnten vor weiterem finanziellen Schaden zu bewahren.  Als Betroffenenvertreter teilen wir diese Auffassung. So vertreten wir gegenwärtig deutschlandweit mehrere Tausend Betroffene. In (fast) allen Fällen wurde auch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben."

Text-Quellen: abgemahnt-hilfe

Klaus Müller am Montag, 27.09.2010 18:34 Uhr

tagsTags: bushido sven mühlberger

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vgwort
 
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89 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • daDudeone am 04.10.2010 03:57:41

    Der Typ ist eh so lächerlich..einen auf Ghetto machen und dabei ist er spießbürgerlich aufgewachsen. Ganz so spießbürgerlich ist er auch nicht aufgewachsen,man sollte sich nicht anmaßen solche Aussagen zu tätigen nur weil man nen Wiki Artikel gelesen und das W ...

  • skipper06 am 04.10.2010 01:20:28

    Falsch, Mutti wohnt bei ihm :p Ein Muttersöhnchen als Rapper? Hmmm... Aber zurück zum eigentlichen Thema, kann man in dem Fall für den Abgemahnten Sympathie haben? Nach meiner Auffassung nicht. Was Bushido veröffentlicht, ist nichts anderes als Hassmusik. Und er s ...

  • bru2k am 03.10.2010 23:31:54

    Stimmt das eigentlich, dass der noch bei Mutti wohnt? :D MfG Andy Falsch, Mutti wohnt bei ihm :p ...

  • titus_shg am 03.10.2010 20:51:00

    Will dich mal sehen,wenn sie jedem zeigen wo du wohnst. Stimmt das eigentlich, dass der noch bei Mutti wohnt? :D MfG Andy ...

  • Hasron am 03.10.2010 20:12:05

    Der eine Euro dürfte für evntl. spätere Instanzen interessant sein. Denn erst ab 5001€ Streitwert kann man vor ein Landgericht gehen. Will dich mal sehen,wenn sie jedem zeigen wo du wohnst. Genau! Da ist er schon ne Person die im Rampenlicht steht und dann ...

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