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US-Provider setzt "Three-Strikes" Regelung um

Der US-amerikanische Internet Service Provider "Suddenlink" hat eine Three-Strikes-Regelung für seine Kunden umgesetzt. Sobald gegen einen Kunden drei Beschwerden im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts aufgelaufen sind, sperrt Suddenlink den Zugang für sechs Monate.

Suddenlink

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Wie die Kollegen von TorrentFreak aktuell berichten, liegt ihnen ein entsprechender Fall vor. Suddenlink soll Kunden für sechs Monate vom Internet "aussperren", wenn drei DMCA-Beschwerden eingegangen sind. Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) hat Rechteinhabern die Möglichkeit eröffnet, sich über Rechtsverletzungen zu beschweren. Sobald ein Diensteanbieter eine entsprechende Mitteilung erhält, muss er das urheberrechtlich geschützte Werk löschen. Da sich dies bei einem privaten Internetanschluss schwierig gestaltet, ergreift man nun offensichtlich drastischere Maßnahmen.

Ein Chatlog zwischen einem Suddenlink-Kunden und dem Support des Anbieters gibt die Situation wieder. Der Provider erklärt darin, dass die Sperre aufgrund mehrerer DMCA-Benachrichtigungen erfolgt sei. Sobald der Zugang einmal wegen derartiger Verstöße gesperrt sei, könne man ihn erst nach sechs Monaten wieder öffnen. Wie der Support-Mitarbeiter behauptete, würde der DMCA diese Anforderung stellen.

Diese Behauptung ist jedoch durchweg falsch. Nicht nur weil der DMCA aus dem Jahr 1998 stammt, also aus einer Zeit, in der noch niemand über Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen nachdachte. Auch so beinhaltet der DMCA keinerlei Passage, die eine Trennung der Internetverbindung beim dritten Rechtsverstoß anordnen würde. Ein genauerer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers zeigt, dass der DMCA wenig damit zu tun hat. Die Grundlage für derartige Sperren hat der Provider in den eigenen Geschäftsbedingungen geschaffen: "Wenn Sie wiederholt urheberrechtlich geschütztes Material illegal transferieren, verletzen Sie Suddenlinks Richtlinien. Infolge dessen kann Suddenlink weitere Maßnahmen ergreifen, wozu die Limitierung ihrer Internetgeschwindigkeit, die vorübergehende oder dauerhafte Sperre ihres Accounts sowie weitere Maßnahmen zählen".

Während der Sperre laufen die Vertragskosten normal weiter. Suddenlink selbst betrachtet diese Handlungsweisen als vollkommen legal.

Bild-Quellen: easttexasfoodbank

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Samstag, 25.09.2010 16:12 Uhr

tagsTags: three strikes gesetz suddenlink

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vgwort
 
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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Farzi am 26.09.2010 04:12:21

    das erinnert mich daran, dass ich mal die AGB meines ISP durchlesen sollte ... Falls du in Deutschland lebst, solltest du relativ sicher sein. In DE sind "überraschende" Klauseln in den AGB meistens eh ungültig. ...

  • Lobo0202 am 26.09.2010 01:34:08

    Allerdings gehe ich auch davon aus, dass der Durchschnittsmensch sich einen Dreck ums Copyright schert und AGB grundsätzlich nicht liest. das erinnert mich daran, dass ich mal die AGB meines ISP durchlesen sollte ... ...

  • Farzi am 25.09.2010 20:24:15

    Außerdem ist der durchschnittsmensch zu faul, wegen sowas den Anbieter zu wechseln Ich glaube, der Durchschnittsmensch wechselt sehr wohl den Anbieter, wenn er für sein Geld keinerlei Gegenleistung mehr bekommt. Allerdings gehe ich auch davon aus, dass der Durch ...

  • Grailknight am 25.09.2010 19:34:12

    Solange Suddenlink nicht die totale Monopolstellung hat sind sie in spätestens 3 Jahren pleite - falls sie so weiter machen. denke ich nichtmal. Viele, die bei diesem Provider sind, und keine Urheberrechte verletzen wird das, falls sie es überhaupt so mitbekomm ...

  • AbuseMaster am 25.09.2010 19:17:29

    Und das Ganze als Werbespot mit der Alice-Tante! Edit: Und der 1und1 Zufriedenheitsmaster garantiert, dass alle Kunden (un)zufrieden sind!!! ...

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