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Schweizer Bundesgericht: Morgen wird gegen Logistep AG verhandelt

Am morgigen Mittwoch wird sich das Schweizer Bundesgericht in Lausanne mit der Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegen die Piratenjäger der Logistep AG beschäftigen. Dieser wirft dem Unternehmen vor, durch seine Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der ermittelten Anschlussinhaber zu verletzen.

Die Logistep AG hat ihre Wurzeln in den Anfängen des Schemas, das heute als "Abmahnwahn" bekannt ist. Seit dem Jahr 2005 ist das Unternehmen aus der Schweiz auf der Jagd nach Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen. Mit einer speziell entwickelten Software erhebt man gerichtsverwertbare und fehlerfreie Beweise, so die Aussage des Unternehmens. Man versteht sich als Dienstleister der Rechteinhaber und abmahnenden Anwaltskanzleien. Oft genug wurden diese angezweifelt. Im aktuellen Verfahren wird diese Thematik jedoch keinerlei Rolle spielen. Es geht um etwas weit Elementareres.

Nach Ansicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür verstößt die Datenerhebung der Logistep AG gegen das Gesetz. Es stelle eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die IP-Adressen zu sammeln und weiterzureichen. Im Februar 2008 wandte sich der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) deshalb erstmalig an die Logistep AG. Er erklärte seine Bedenken und forderte die Einstellung weiterer Aktivitäten. Die Logistep AG leistete dem nicht Folge, so dass Thür die Justiz bemühte.

Es dauerte ein weiteres Jahr, ehe sich das Bundesverwaltungsgericht der Klage annahm - jedoch nicht mit dem von Thür erhofften Ergebnis. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass der EDÖB eine Entschädigung von umgerechnet rund 13.600 Euro bezahlen musste. Trotz dieser juristischen Niederlage blieb Hanspeter Thür jedoch entschlossen, eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeizuführen.

Die Klage wurde von ihm an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen, wo am morgigen Mittwoch über die Datenerhebung entschieden wird. Die Logistep AG zeigte sich uns gegenüber bereits in der Vergangenheit siegessicher. Auch gegenüber 20Min betonte man jetzt abermals, dass man zuversichtlich in das Verfahren geht. Man erwarte ein ähnliches Urteil wie vor etwa einem Jahr: "Wir sind zuversichtlich, dass die Verhandlung positiv für das Unternehmen ausgehen wird, da das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits im letzten Jahr entschieden hat, dass die Weitergabe der technischen Daten, insbesondere der IP-Adressen, nicht widerrechtlich ist. Der Schutz personenbezogener Daten ist ohne Frage von grosser Wichtigkeit, jedoch überwiegt hier das private und öffentliche Interesse daran, Fälle von Produktpiraterie so gründlich wie möglich aufzudecken", so ein Sprecher des Unternehmens.

Ob diese Zuversicht berechtigt ist und das private sowie öffentliche Interesse überwiegt, wird spätestens nach der morgigen Verhandlung endgültig geklärt sein. Dass ein juristischer Erfolg - egal von welcher Seite - enorme Auswirkungen hätte, steht indes bereits jetzt fest. Wie Hanspeter Thür gegenüber 20Min erklärte, gehe es darum Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen: "Die Tatsache, dass eine Verhandlung in Lausanne stattfindet, bringt zum Ausdruck, dass bei den Richtern zwei Meinungen vorhanden sind. Das zeigt, dass es sich um eine sehr kontroverse Fragestellung handelt und eine höchstrichterliche Klärung erwünscht und notwendig ist. Welche Meinung am Ende die Oberhand haben wird, ist schwer einzuschätzen. Für uns steht vor allem im Vordergrund, dass die seit Jahren schwelende Unsicherheit durch ein höchstrichterliches Urteil beseitigt wird."

Screenshot der Logistep AG Homepage

Screenshot der Logistep AG Homepage

Im Falle einer positiven Entscheidung für die Logistep AG würde die bisherige Geschäftspraxis des Unternehmens abermals nachhaltig gefestigt. Per höchstrichterlichem Urteil, obgleich aus der Schweiz, würde klargestellt, dass die Datenerhebung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgt. Eine deutlichere Stärkung der Position der Logistep AG ist kaum vorstellbar.

Sollte sich das Blatt vor dem Bundesgericht jedoch zugunsten des EDÖB wenden, müssten weit umfangreichere Fragen gestellt werden. Eine davon wäre mit Sicherheit die, welchen Nutzen abgemahnte Filesharer daraus ziehen können, deren Daten von der Logistep AG erhoben wurden.

Bild-Quellen: logistepag

Text-Quellen: 20min

Klaus Müller am Dienstag, 07.09.2010 21:14 Uhr

tagsTags: logistep lausanne edÖb

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • -Baxter- am 08.09.2010 13:30:55

    (Noch) unbestätigte/inoffizielle Info: Die Logistep AG hat heute einen weltweit mit Spannung beobachteten Prozess vor dem höchsten Gericht der Schweiz verloren. --> [URL="http://dontknow.me/at/?http:/ ...

  • widarr am 08.09.2010 02:05:54

    @Baxter: danke für die informativen Links. lol, was die da für Blödsinn zusammenschreibseln auf ihrer Seite passt auf keine Kuhhaut mehr :D So als ob sie den "God Mode fürs Internet" erfunden hätten^^ ...

  • -Baxter- am 07.09.2010 23:15:37

    Im Falle einer positiven Entscheidung für die Logistep AG würde die bisherige Geschäftspraxis des Unternehmens abermals nachhaltig gefestigt. Ich denke, das käme einer Kriegserklärung gleich... Vermutlich würde es dann erst so richtig schmutzig werden, nach dem Mot ...

  • Firebird77 am 07.09.2010 21:14:32

    Am morgigen Mittwoch wird sich das Schweizer Bundesgericht in Lausanne mit der Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gegen die Piratenjäger der Logistep AG beschäftigen. Dieser wirft dem Unternehmen vor, durch seine Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der ermit ...

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