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ACTA: Jüngster Entwurf geleakt

Es hat einige Zeit gedauert, doch seit dem gestrigen Sonntag ist eine aktuelle Version des Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Netz erhältlich. Das internationale Abkommen im Kampf gegen Verletzungen am Recht des geistigen Eigentums hat insbesondere im Bereich Internet Fortschritte gemacht.

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Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist hat bereits einen Blick auf den jüngsten Entwurf des Anti Counterfeiting Trade Agreement geworfen. Seine Einschätzungen decken sich mit denen, die bereits am Ende der letzten Verhandlungsrunde im Umlauf waren. Das Vertragswerk ist mit großen Schritten vorangekommen. Einer Realisierung sei man erheblich näher gekommen. Zahlreiche "eckige Klammern" wurden mittlerweile aus dem Vertragswerk beseitigt. Diese befanden sich an Stellen, an denen die verhandelnden Parteien verschiedene Formulierungen und Ausrichtungen anstrebten. In vielen Fällen hat man sich nun offenbar geeinigt.

Insbesondere das Internet-Kapitel des Vetragswerks ist spürbar vorangeschritten, wie Michael Geist festhält. Die verhandelnden Parteien seien hier sehr nahe an einer Übereinkunft. Nach wie vor werde diesem Kapitel jedoch erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. So ist man sich - wie auch aus dem jüngsten Leak hervorgeht - bei einigen Bestandteilen noch uneinig. Zu diesen gehören:

  1. Die Reichweite der Internet-Regelungen von ACTA. Die EU strebt eine Umsetzung für jedwede Art geistigen Eigentums an. Die USA hingegen möchten eine Umsetzung auf Urheberrechte und Markenrechte beschränken. Dieser Gegensatz zieht sich quer durch den Verhandlungstext.

     
  2. Alle Parteien müssen nun Angebote bereitstellen, um Urheberrechtsverletzungen in der digitalen Umwelt melden zu können. Wie genau ist nicht reglementiert. Die Möglichkeiten müssen jedoch geeignet sein, die Meinungsfreiheit, einen fairen Prozess sowie die Privatsphäre zu würdigen.
     
  3. Die von den USA angestrebte erweiterte Haftung für Diensteanbieter (beispielsweise Internet Service Provider) wurde komplett entfernt. Dieser Abschnitt wird nun durch eine gemeinsame Erklärung der verhandelnden Parteien ersetzt. Darin verpflichten sie sich eine Kooperation mit der Kreativwirtschaft zu fördern. Darüber hinaus sollen sie Möglichkeiten schaffen, um die Abfrage von Anschlussinhaberdaten zu ermöglichen. Verpflichtend ist diese letzte Bestimmung jedoch nicht.

Das nächste Treffen der Verhandlungsteilnehmer findet diesen Monat in Japan statt.

Bild-Quellen: dragoliz

Text-Quellen: michaelgeist

Klaus Müller am Montag, 06.09.2010 17:21 Uhr

tagsTags: acta

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • sheepking am 08.09.2010 15:23:25

    Naja, die Interessen der Bürger zu vertreten ist in der modernen Demokratie ja schon längst "out". Ich selbst halte zwar den Kapitalismus für gut, wenn allerdings die Regierungsform von einer Demokratie in eine Kapitalismusmaschinerie mutiert (Die Reichen sind die einzigen für die sich interess ...

  • eliveo am 08.09.2010 11:44:28

    Nein, das geht auch gar nicht, weil der "protestierende Bürger" ja diesen Gesetzesentwurf behindern würde. (:mad:) ...

  • fleischwurscht am 07.09.2010 11:05:10

    t? Und ich dachte, alle Gesetzesentwürfe müssten nach demokratischen Regeln bestimmt werden und nicht insgeheim ausgeheckt werden? Das war niemals so und wird niemals so sein. ...

  • Abbreviatus am 06.09.2010 22:50:52

    Tote wird es, aufgrund der Situation rund um Generika, in Massen geben. Aber das ist ja für die dort oben egal. Denn dank denen gibt es aucxh so bereits genug Tote weltweit. Deren Gewissen kann man gar nicht mehr belasten. Na ob die Menschen an Nahrungsmangel oder f ...

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