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Tauss: Kinderporno-Verurteilung rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision des Ex-Abgeordneten Jörg Tauss gegen seine Verurteilung wegen Kinderpornografie am heutigen Dienstag ab. Die Begründung: die Revision sei "offensichtlich unbegründet". Tauss gilt damit als rechtskräftig verurteilt.

Tauss hatte wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Materialien eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung erhalten. Er hatte stets erklärt, sich die betreffenden Materialien im Rahmen von Recherchen während seiner Tätigkeit als Abgeordneter verschafft zu haben. Er habe zeigen wollen, wie derartige Materialien heutzutage verbreitet werden, um zu belegen, dass die Debatte um Netzsperren an der Problematik vorbeigehe, so seine Begründung. Die Richter schenkten diesen Erklärungen allerdings keinen Glauben. Die Begründung: Tauss habe "im Rahmen seiner Mandatsausübung keinen Gebrauch von seinen Erkenntnissen gemacht, obwohl sich das bei Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zu Kinderpornografie angeboten hätte. Außerdem seien seine Recherchen völlig ungeeignet gewesen, seine These zu belegen." Dementsprechend kamen die Richter zu dem Schluss, Tauss habe aus privaten Gründen gehandelt. Allerdings vermuten sie nicht unbedingt sexuelles Interesse hinter seinen Recherchen - es könnte auch reine Neugier gewesen sein. 

Die von Tauss und seinen Anwälten eingelegte Revision gegen dieses Urteil wurde nun ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen. Somit wurde die grundsätzliche Frage, welche Art von Recherchen Abgeordnete im Rahmen ihres Mandats straffrei durchführen dürfen, überhaupt nicht thematisiert. Man widersprach der Entscheidung der untergeordneten Instanz nicht, die entschieden hatte, dass es derartige Rechte nicht gebe. Das juristische Verfahren ist nun beendet; Tauss gilt als rechtskräftig verurteilt.

Tauss galt während seiner Abgeordneten-Tätigkeit als Experte für Netzpolitik. Er war zunächst Mitglied der SPD. 2009 wechselte er im Rahmen der Internetsperren-Debatte zur Piratenpartei. Diese verließ er allerdings nach seiner Verurteilung wieder; nach eigenen Angaben wollte er damit verhindern, der Partei zu schaden. 

Text-Quellen: taz

Annika Kremer am Dienstag, 31.08.2010 14:52 Uhr

tagsTags: jörg tauss

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70 Reaktionen zu dieser Nachricht
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    Es geht um 100.000 Dateien mit Kinderpornos und ihre weltweite Verbreitung: In Darmstadt hat am Mit ...

  • zweierlein am 07.09.2010 22:21:08

    Völlig unsinnige Darstellung von CoffeMaker. Es zeigt, daß er nichts verstanden hat. 1. Warum sollte sich vd Leyen des gesamten Internets bemächtigen wollen? Das ist weder ihr erklärtes Ziel noch ist das möglich. 2. Wenn vd Leyen etwas gegen KiPo-Seiten tun will, so heißt das ja nicht, daß ...

  • Rasputin939 am 07.09.2010 21:57:01

    Lesen Junge lesen. Man kan auch Sachen missbrauchen ohne das jemand körperlich zu Sachden kommt. Und die Leyen hat dieses Thema nun mal missbraucht für ihren Hetzkampagne mit dem Ziel das Internet unter Kontrolle zu bekommen. Wenn man ein Thema darstellt wie es eigentlic ...

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    Also, die Vorgehensweise (der Alleingang ohne jegliche juristische Absicherungen) von Tauss war ungeachtet irgendwelcher möglicherweise vorhandenen "guten Absichten" schlichtweg dumm und dilettantisch. Naiver ging es nun wirklich nicht mehr. Dafür hat er von den Gerichten letztendlich die Quittu ...

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