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"Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

Auch wenn "Sammelklagen" in Deutschland so gesehen nicht möglich sind, versucht der Jurist Sven Hezel etwas vergleichbares aufzubauen. Verklagt werden soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Nach der jüngsten Ankündigung seines Vorhabens herrschten noch Unklarheiten. Im Interview mit der Initiative Abmahnwahn-Dreipage beseitigt er einige davon.

Das nachfolgende Interview wurde uns von der Initiative Abmahnwahn-Dreipage freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

SH: Herr Hezel. In Deutschland gibt es, nach unserem Kenntnisstand, keine Sammelklage à la USA. Dem deutschen Recht ist eine Gruppenbetroffenheit fremd. Was gilt in Ihren konkreten Fall, gibt es nun doch eine Sammelklage in Deutschland?

Sven Hezel: Es ist richtig, dass das deutsche Zivilprozessrecht keine Sammelklage als spezielle Klageform kennt. Allerdings kennt z. B. das BGB, wenn Sie dort das Inhaltsverzeichnis durchlesen, auch keinen Leasingvertrag und trotzdem gibt es diese in der Rechtspraxis, weil einfach ein Bedürfnis nach dieser Vertragsform besteht. Ebenso denke ich, ist es Zeit für die Klageform "Sammelklage", auch wenn dafür keine speziellen Regelungen bestehen. Man kommt in diesem wie in vielen anderen Fällen eben auch mit den vorgegebenen allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum gewünschten Ergebnis, wenn man diese kreativ kombiniert.

SH: Bei vielen Lesern bzw. Interessierten ist unklar, welches Risiko (prozessual oder wirtschaftlich) der Teilnehmer explizit trägt. Was kostet es letztendlich?

Sven Hezel: Die Frage ist einfach zu beantworten: Den Teilnehmer kostet es nichts. Zu keiner Zeit wird metaclaims von den Teilnehmern einen finanziellen Beitrag fordern. Auch von Gerichts- und Anwaltskosten etc. werden die Teilnehmer von metaclaims frei gehalten. Der "Einsatz" des Teilnehmers, wenn man so will, ist einzig und allein seine Forderung, die er in die Sammelklage einbringt. Jeder, der weiß, dass er seine Forderung alleine ohnehin nie einklagen würde, kann also bei dieser Sammelklage nur gewinnen, aber nichts verlieren. Denn ohne Sammelklage würde seine Forderung irgendwann durch Verjährung "verfallen", durch die Sammelklage kann er aber immerhin den halben Wert risiko- und mühelos für sich realisieren.

Die metaclaims GmbH wird als Kläger fungieren

Die metaclaims GmbH wird als Kläger fungieren

SH: Herr Hezel. Was bewegte Sie zu dieser GmbH Gründung. Wollen Sie hier auch nur das "große Geld" verdienen, einfach welches Ziel verfolgen Sie damit?

Sven Hezel: Ich will Ihnen und der von Ihnen vertretenen Community nichts vormachen: Weder als Anwalt noch als Geschäftsführer lasse ich mich ausschließlich vom Ruf der guten Sache leiten. Mit meinen Berufen muss ich Kosten decken und Überschüsse erwirtschaften. Ich will aber jederzeit den Mandanten wie Sammelklageteilnehmern ein fairer Partner sein: Das heißt, ich mache ein transparentes Angebot ohne Haken. Letztlich werden sie dieses nur annehmen, wenn es sich für sie lohnt. Ich denke im Fall dieser Sammelklage ist fifty-fifty ein faires Beteiligungsverhältnis. Man sollte dazu wissen, dass im Prozessfinanzierungsgeschäft dreißig Prozent als Beteiligung bei einer großen chancenreichen Forderung üblich sind. Im Fall DigiProtect handelt es sich aber um viele Kleinforderungen, also mehr Arbeit, und um eine weit unterdurchschnittlich chancenreiche Forderung, also mehr Risiko. 

SH: Wie kann man sich einen allgemeinen Ablaufplan vorstellen. Wann könnte mit einem Ergebnis zu rechnen sein?

Sven Hezel: Wenn das eingegangene Gesamtvolumen 5.000 EUR überschritten hat, warten wir noch ab, wie viele sich wohl noch zeitnah anschließen wollen, dann wird die Forderung zunächst außergerichtlich geltend gemacht und dann gerichtlich. Man muss aber damit rechnen, dass - wenn wir überhaupt die erste Instanz gewinnen - DigiProtect in die zweite Instanz gehen wird. Das heißt, irgendwann zwischen ca. 3 und 24 Monaten dürften wir Ergebnisse haben.

SH: Wenn ich ein Betroffener bin, die Forderungen bezahlt habe aus der Abmahnung oder einen eigenen Anwalt beauftragt habe, einerseits könnte ich die Kosten doch selbst einklagen und anderseits wie läuft es ab, wenn ich teilnehme. Muss ich selbst an den Gerichtsterminen teilnehmen, wird mein Name irgendwo veröffentlicht, was passiert, wenn Sie nicht obsiegen - muss ich dann etwas bezahlen?

Sven Hezel: Ich kann nochmals versichern, dass Sie als Sammelkläger im Falle des Prozessverlusts nichts bezahlen müssten. Auch müssten Sie an den Gerichtsterminen nicht teilnehmen und Ihr Name bleibt außen vor, außer, das Gericht würde ausgerechnet Sie als Zeuge laden. Im Falle des Alleingangs müssten Sie dagegen bei Prozessverlust eventuell sogar mehr bezahlen, als Sie einklagen wollten. Sie würden also dem verlorenen Geld noch Geld hinterherwerfen.

SH: Ist nur DigiProtect sowie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich pornografischer Filmwerke geplant?

Sven Hezel: Ja, derzeit nur DigiProtect und nur Pornografie. Das hat den Hintergrund, dass wir bei dieser Konstellation die besten Chancen darin sehen, dass eventuell die sog. "Lizenzkette" nicht geschlossen ist. Das heißt, DigiProtect könnte Fehler in den Rechtekaufverträgen haben, die bewirken, dass die abgemahnten Rechte nicht bestanden haben.

SH: Wie viel Teilnehmer müssten mindestens zusammenkommen und klagen Sie auch bei geringer Teilnahme?

Sven Hezel: Als Zugeständnis an die von Ihnen vertretene Community biete ich an, die Sammelklage auch dann durchzuführen, wenn nur ein Gesamtvolumen der Forderungen von 5.001 EUR zusammenkäme, das heißt, ca. 6 -10 Teilnehmer. Die 5.001-EUR-Grenze ziehe ich, weil erst dann die Landgerichtszuständigkeit beginnt und der Publicitywert von LG- oder gar OLG-Urteilen sehr viel höher als der von AG-Urteilen ist. Das Urteil bleibt aber gleich interessant, ob es nun 10 oder 1000 Betroffene erfasst. Für meine Gesellschaft lohnt es sich aber eigentlich erst ab ca. 100 Teilnehmern. 

SH: Herr Hezel. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage bedankt sich recht herzlich bei Ihnen. Zeigt es doch eindeutig, dass wenn man einen Weg sieht, unbedingt versuchen sollte, ihn zu bewältigen. Wir hoffen, dass sehr viele beherzte Menschen finden, die ihren Beitrag leisten gegen den Kampf gegen das Geschäftsmodell Abmahnung und sich zur Verfügung stellen.

Das Teilnahmeformular kann hier heruntergeladen werden.

Bild-Quellen: metaclaims

Text-Quellen: initiative abmahnwahn

Klaus Müller am Sonntag, 29.08.2010 20:19 Uhr

tagsTags: sven hezel metaclaims

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • princess15114 am 15.09.2010 11:20:42

    Auf der Suche nach … um Antwort wird gebeten Ausgehend von der Möglichkeit, über eine Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft bereits bezahlte Abmahnungen eventuell zurück zu bekommen ...

  • Killigan am 02.09.2010 17:12:49

    Also soweit ich das vestanden habe, baut das System ja auf einer Prozessstandschaft (plus Abtretung) auf. Da wird es nicht so ohne weiteres möglich sein, den Zessionar einfach als Zeugen hinzuzuholen, denn das dürfte als klassischer Fall der Auswechslung des Zeugenstands angesehen werden. ...

  • Grazer57 am 02.09.2010 15:00:52

    was soll man bezeugen? Bei der Klage geht es bestimmt nicht um "War ich s" oder "war ich es nicht". Auch kenne ich die genaue Klageschrift des RA Hezel nicht. Er wird wohl nicht alleine auf die Rechtekette bauen. ...

  • Matthias_S6 am 02.09.2010 09:48:57

    Anwalt Hezel sagt man bleibt außen vor, es sei denn das Gericht würde ausgerechnet Sie als Zeugen vorladen??? Kann DigiProtect nicht jeden einzelnen als Zeugen laden lassen? oder ist das nur im Fernsehen so? Da würde ich mal gut drüber nachdenken. ...

  • gewgrom am 01.09.2010 18:49:55

    Ich wünsche ihm viel, viel Erfolg!! ...

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