
Wenn sich viele betrogen fühlen, werden rasch Rufe nach einer Sammelklage laut. Einziges Problem: Das deutsche Zivilprozessrecht kennt keine solchen Verfahrensformen. Wie Rechtsanwalt Sven Hezel für die Initiative Abmahnwahn-Dreipage nun berichtet, besteht jedoch dennoch die Chance, eine Art "Sammelklage" zu initiieren. Wie Rechtsanwalt Hezel in seinem Beitrag erklärt, sei über das Geschäftsmodell der "DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH" in letzter Zeit häufiger zu hören und zu lesen gewesen. Wir erinnern an dieser Stelle an unsere Artikelreihe zur "Cause DigiProtect".
Nachdem bei vielen Abgemahnten die Panik gewichen ist, wird sich meist weitläufig informiert oder gar ein Fachanwalt konsultiert. Wenn die erste Angst gewichen ist, stellen sich zahlreiche Empfänger dieser Abmahnungen oft essenzielle Fragen.
Die Vergangenheit hat bei so mancher abmahnenden Kanzlei gezeigt, dass zumindest die erste Frage nicht immer hinreichend geklärt werden kann. Mit den weiteren Fragen sieht es oftmals ähnlich aus. Rechtliche Klarheit gibt es aufgrund mangelnder "Klagewellen" nicht. Natürlich muss man sich diese nicht herbeiwünschen. Doch wie Rechtsanwalt Hezel ausführt, sei eine "höchstrichterliche" Klärung "sicherlich interessant". Doch bei den angesetzten Streitwerten und den daraus resultierenden Kosten schrecken viele davor zurück. Auch sind Einzelklagen auf eine Rückzahlung in der Regel nicht berufungsfähig, wenn der Betrag unterhalb von 600,00 Euro liegt. Zuletzt stellt sich natürlich auch die Problematik, mit welchen Mitteln man den Richter überzeugen möchte. Eine schlichte Aussage "Ich war es nicht" hat gegen IP-Logs und Screenshots nur wenig Gewicht.
Alleine gegen einen finanziell gut gepolsterten Gegner - für viele keine Alternative. Eine Option wären Sammelklagen, also das Zusammenfassen mehrerer klagenden Parteien gegen eine andere Partei. Das deutsche Zivilprozessrecht kennt jedoch keine derartige Verfahrensart. Wie Rechtsanwalt Hezel ausführt, gibt es nun jedoch möglicherweise einen Ausweg.
Metaclaims
Die "Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH" bietet an, die Forderungen der Abgemahnten zu übernehmen und sie sodann gesammelt geltend zu machen. Die erste Instanz wäre vor einem Landgericht. Ein leichter Sieg der Klage könne nicht erwartet werden, so Hezel. Doch insbesondere das Kostenrisiko sei erheblich. Dieses würde jedoch von der "Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH" getragen. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass diese über ein Mindestkapital von 25.000 Euro verfügt.
Bekanntermaßen gibt es jedoch keine "Leistung" ohne eine entsprechende Gegenleistung. Abgesehen von der Tatsache, dass das Verfahren scheitern kann, will sich natürlich auch das Unternehmen entsprechend absichern. Wer seine Forderung(en) also an die "Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH" abtritt, muss gleichzeitig bestätigen, dass er ihr die "hälftige Beteiligung am Gesamterfolg" zugesteht. Vorausgesetzt die "Sammelklage" verläuft erfolgreich.
Die Idee ist innovativ, richtet sich jedoch aktuell nur an einige wenige Abgemahnte. An der "Sammelklage" können Abgemahnte teilnehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Ob das abgemahnte Werk tatsächlich heruntergeladen wurde, spielt voraussichtlich keine Rolle, wie Rechtsanwalt Hezel erklärt. Für die Teilnehmer ist die "Sammelklage" kostenlos. Dies bedeutet, dass auch im Falle einer Niederlage nichts "nachbezahlt" werden muss. Im Falle eines juristischen Erfolgs erhält man die Hälfte des Betrages, den man für die Abmahnung und den eigenen Anwalt aufzuwenden hatte. Das Teilnahmeformular findet sich hier.
Anmerkung des Redakteurs: Herr Rechtsanwalt Sven Hezel ist eingetragener Gesellschafter-Geschäftsführer der Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH.
Bild-Quellen: metaclaims
Text-Quellen: abmahnwahn-dreipage
Klaus Müller am Donnerstag, 26.08.2010 17:33 Uhr
entschuldigung bitte mal. was für ein grober unfug. da wird doch im gerichtsverfahren mein name und dann auch der pornofilm genannt. ich kann mir kaum vorstellen an soetwas teilzuhaben. Was hat das jetzt mit Unfug zu tun? Also entweder will man was erreichen od ...
@ Matthias_S6 ob bei der VDS-Klage mein Name auch genannt worden ist? Haben die alle ~34.000 Namen vorgelesen? Und wenn, das ist doch Jacke wie Hose ..... ...
entschuldigung bitte mal. was für ein grober unfug. da wird doch im gerichtsverfahren mein name und dann auch der pornofilm genannt. ich kann mir kaum vorstellen an soetwas teilzuhaben. ...
ALso auf, auf! Auf das der Abmahn-Drachen bluten möge Genau - und wenn er damit Geld verdient ist das in Ordnung, schließlich trägt er ja auch das Risiko. Das einzig anrüchige bei der ganzen Sache sind die AussaugAbmahnanwälte. ...
Die Motive des Anwalts, ich nehme an primär finanzielle Interessen, sind mir in diesem Zusammenhang egal. Seien wir mal ehrlich: Es geht immer ums Geld. Und wenn er dafür arbeitet evntl. ne gute Menge Schotter zu machen dann ist er auch wirklich bei der Sache. I ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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