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Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet

Wie der verurteilte Filesharer Joel Tenenbaum gestern mitteilte, werde er in Berufung gehen. Obwohl der Schadensersatzbetrag um 90 Prozent reduziert wurde, könne er das Urteil nicht hinnehmen. Das Verfahren wird also erneut aufgerollt. Das Problem daran: Keine der beteiligten Parteien ist darüber wirklich glücklich.

Es schien ein großartiger Erfolg zu sein. Ursprünglich sollte Joel Tenenbaum 675.000 US-Dollar für die Verbreitung von 30 Songs bezahlen. Doch der Betrag wurde um 90 Prozent verringert. Auslöser war Tenenbaums Leidensgenossin Jammie Thomas-Rasset. Auch sie war zu einem exorbitanten Schadensersatzbetrag verurteilt worden. Das Gericht sah den Betrag jedoch als maßlos überzogen an. Diese Ansicht teilte vergangenen Monat auch Richterin Nancy Gertner, die für den Fall von Joel Tenenbaum zuständig ist.

Joel Tenenbaum mit seinem Team

Joel Tenenbaum mit seinem Team

Wie das "Team Tenenbaum" jedoch gestern bekanntgegeben hat, wird man sich mit dem reduzierten Betrag nicht zufriedengeben. Man wird in Berufung gehen. Die um 90 Prozent reduzierte Summe sei nach wie vor "gleichermaßen absurd". Ein Berufungsverfahren soll Klarheit schaffen: "67.500 US-Dollar klingen nur vernünftiger, weil dass der ursprüngliche Betrag hätte sein müssen", so Joel Tenenbaum. Im Endeffekt sei es jedoch egal, ob eine Nullstelle mehr oder weniger dabei sei. Er könne keinen der Beträge begleichen, ohne existenziell ruiniert zu werden. Es sei schon schwierig genug seinen Verteidigern eine Bezahlung anzubieten.

Im Berufungsverfahren wird erneut der Rechtsprofessor Charles Nesson an seiner Seite kämpfen. Auch wenn man über diesen Schritt nicht gänzlich glücklich ist, so war er doch anzunehmen. Hätte Joel Tenenbaum nicht die Initiative ergriffe, so wäre es durch die RIAA geschehen. Diese hat nun ebenfalls angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Jedoch nicht wegen der Entscheidung an sich. Vielmehr ist man mit dem reduzierten Schadensersatz nicht einverstanden.

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Donnerstag, 26.08.2010 13:01 Uhr

tagsTags: joel tenenbaum

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Todde am 27.08.2010 23:54:28

    nachwievor können die klagenden firmen ihre angelichen verluste nicht belegen... wo liegt der maßstab einer verurteilung aufgrund von vermutungen? ...

  • Lobo0202 am 27.08.2010 10:21:15

    Es gibt größere Kapitalverbrecher, die mit einem Bruchteil davon kommen. je schwerwiegender das verbrechen, desto geringer die strafe. ist leider normal in dieser welt ...

  • Juuichi am 26.08.2010 14:10:39

    ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Tue ich schon länger nicht mehr. Ich bin nicht bereit, drecksvereine wie die RIAA zu finanzieren, die sich einen scheiß um die sowohl die konsumenten, die sie drang ...

  • Keule44 am 26.08.2010 13:28:41

    Ich frage mich, was ein größeres Verbrechen ist. 30 Songs zu verbreiten, oder die Existenz eines Menschen zu zerstören. Das Verhalten der RIAA ist für mich nicht nachvollziehbar und ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Der Angeklag ...

  • deKay89 am 26.08.2010 13:28:32

    30*99c=29,7$ Das wäre ok. Dazu eventuell noch 500$ als strafe die aber nicht an die Industrie geht. ...

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