
Es schien ein großartiger Erfolg zu sein. Ursprünglich sollte Joel Tenenbaum 675.000 US-Dollar für die Verbreitung von 30 Songs bezahlen. Doch der Betrag wurde um 90 Prozent verringert. Auslöser war Tenenbaums Leidensgenossin Jammie Thomas-Rasset. Auch sie war zu einem exorbitanten Schadensersatzbetrag verurteilt worden. Das Gericht sah den Betrag jedoch als maßlos überzogen an. Diese Ansicht teilte vergangenen Monat auch Richterin Nancy Gertner, die für den Fall von Joel Tenenbaum zuständig ist.
Joel Tenenbaum mit seinem Team
Wie das "Team Tenenbaum" jedoch gestern bekanntgegeben hat, wird man sich mit dem reduzierten Betrag nicht zufriedengeben. Man wird in Berufung gehen. Die um 90 Prozent reduzierte Summe sei nach wie vor "gleichermaßen absurd". Ein Berufungsverfahren soll Klarheit schaffen: "67.500 US-Dollar klingen nur vernünftiger, weil dass der ursprüngliche Betrag hätte sein müssen", so Joel Tenenbaum. Im Endeffekt sei es jedoch egal, ob eine Nullstelle mehr oder weniger dabei sei. Er könne keinen der Beträge begleichen, ohne existenziell ruiniert zu werden. Es sei schon schwierig genug seinen Verteidigern eine Bezahlung anzubieten.
Im Berufungsverfahren wird erneut der Rechtsprofessor Charles Nesson an seiner Seite kämpfen. Auch wenn man über diesen Schritt nicht gänzlich glücklich ist, so war er doch anzunehmen. Hätte Joel Tenenbaum nicht die Initiative ergriffe, so wäre es durch die RIAA geschehen. Diese hat nun ebenfalls angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Jedoch nicht wegen der Entscheidung an sich. Vielmehr ist man mit dem reduzierten Schadensersatz nicht einverstanden.
Text-Quellen: torrentfreak
Klaus Müller am Donnerstag, 26.08.2010 13:01 Uhr
nachwievor können die klagenden firmen ihre angelichen verluste nicht belegen... wo liegt der maßstab einer verurteilung aufgrund von vermutungen? ...
Es gibt größere Kapitalverbrecher, die mit einem Bruchteil davon kommen. je schwerwiegender das verbrechen, desto geringer die strafe. ist leider normal in dieser welt ...
ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Tue ich schon länger nicht mehr. Ich bin nicht bereit, drecksvereine wie die RIAA zu finanzieren, die sich einen scheiß um die sowohl die konsumenten, die sie drang ...
Ich frage mich, was ein größeres Verbrechen ist. 30 Songs zu verbreiten, oder die Existenz eines Menschen zu zerstören. Das Verhalten der RIAA ist für mich nicht nachvollziehbar und ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Der Angeklag ...
30*99c=29,7$ Das wäre ok. Dazu eventuell noch 500$ als strafe die aber nicht an die Industrie geht. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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