
Es schien ein großartiger Erfolg zu sein. Ursprünglich sollte Joel Tenenbaum 675.000 US-Dollar für die Verbreitung von 30 Songs bezahlen. Doch der Betrag wurde um 90 Prozent verringert. Auslöser war Tenenbaums Leidensgenossin Jammie Thomas-Rasset. Auch sie war zu einem exorbitanten Schadensersatzbetrag verurteilt worden. Das Gericht sah den Betrag jedoch als maßlos überzogen an. Diese Ansicht teilte vergangenen Monat auch Richterin Nancy Gertner, die für den Fall von Joel Tenenbaum zuständig ist.
Joel Tenenbaum mit seinem Team
Wie das "Team Tenenbaum" jedoch gestern bekanntgegeben hat, wird man sich mit dem reduzierten Betrag nicht zufriedengeben. Man wird in Berufung gehen. Die um 90 Prozent reduzierte Summe sei nach wie vor "gleichermaßen absurd". Ein Berufungsverfahren soll Klarheit schaffen: "67.500 US-Dollar klingen nur vernünftiger, weil dass der ursprüngliche Betrag hätte sein müssen", so Joel Tenenbaum. Im Endeffekt sei es jedoch egal, ob eine Nullstelle mehr oder weniger dabei sei. Er könne keinen der Beträge begleichen, ohne existenziell ruiniert zu werden. Es sei schon schwierig genug seinen Verteidigern eine Bezahlung anzubieten.
Im Berufungsverfahren wird erneut der Rechtsprofessor Charles Nesson an seiner Seite kämpfen. Auch wenn man über diesen Schritt nicht gänzlich glücklich ist, so war er doch anzunehmen. Hätte Joel Tenenbaum nicht die Initiative ergriffe, so wäre es durch die RIAA geschehen. Diese hat nun ebenfalls angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Jedoch nicht wegen der Entscheidung an sich. Vielmehr ist man mit dem reduzierten Schadensersatz nicht einverstanden.
Text-Quellen: torrentfreak
Klaus Müller am Donnerstag, 26.08.2010 13:01 Uhr
nachwievor können die klagenden firmen ihre angelichen verluste nicht belegen... wo liegt der maßstab einer verurteilung aufgrund von vermutungen? ...
Es gibt größere Kapitalverbrecher, die mit einem Bruchteil davon kommen. je schwerwiegender das verbrechen, desto geringer die strafe. ist leider normal in dieser welt ...
ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Tue ich schon länger nicht mehr. Ich bin nicht bereit, drecksvereine wie die RIAA zu finanzieren, die sich einen scheiß um die sowohl die konsumenten, die sie drang ...
Ich frage mich, was ein größeres Verbrechen ist. 30 Songs zu verbreiten, oder die Existenz eines Menschen zu zerstören. Das Verhalten der RIAA ist für mich nicht nachvollziehbar und ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde. Der Angeklag ...
30*99c=29,7$ Das wäre ok. Dazu eventuell noch 500$ als strafe die aber nicht an die Industrie geht. ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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