
Wer als Amtsträger Dokumente an die Öffentlichkeit bringt, die dem Dienstgeheimnis unterliegen, begeht Geheimnisverrat und kann dafür mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belangt werden. So sieht es §353b des Strafgesetzbuches vor. Dieser Paragraph soll nun nach den Plänen des Kabinetts ergänzt werden. Zwar sollen Amtsträger, die Dokumente weitergeben, weiterhin in derselben Form wie bisher bestraft werden. Die an der Veröffentlichung beteiligten Journalisten, denen das Material zugespielt wird, sollen zukünftig jedoch vor Strafverfolgung geschützt sein. Ihnen soll nicht mehr wie bisher "Beihilfe zum Geheimnisverrat" vorgeworfen werden können.
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem sogenannten "Cicero"-Urteil von 2007 um. Damals hatte Deutschlands höchstes Gericht entschieden, dass eine durchgeführte Razzia in den Räumen des Magazins "Cicero" grundgesetzwidrig sei. Es sei unzulässig, derart gegen Journalisten vorzugehen, nur um Informationen über deren Quellen zu erhalten. Die Razzia war durchgeführt worden, weil die Zeitschrift geheime Dokumente des BKA zitiert hatte.
Auch in den Jahren nach dem Urteil kam es wiederholt zu ähnlichem Vorgehen der Behörden, was von Seiten der Journalisten und Verfechter der Pressefreiheit scharf kritisiert wurde. Der Deutsche Journalistenverband begrüßte die nun in Angriff genommene Reformierung des Strafgesetzbuches als "Schritt in die richtige Richtung". Wann und wie dieser Weg fortgesetzt wird, wird sich zeigen.
Text-Quellen: Spiegel Online
Annika Kremer am Mittwoch, 25.08.2010 14:18 Uhr
Mit dem neuen Gesetz ist er aber nur noch Zeuge, und der Informant ist weniger geschützt, so das man die undichte Stelle besser finden kann. Darf der Journalist dann nicht immer noch die Aussage verweigern? ...
Jawohl, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. :T Hoffentlich kommt der Gesetzesentwurf auch durch. ...
Man muss sich dann nur nen anderen Grund aus den Fingern saugen. Recht universell sind da Kipo und Terror-Verdacht geeignet... Und jetzt zählst du die zahlreichen Vorfälle auf, bei denen mit diesen Tatbeständen gegen Journalisten vorgegangen wurde, um deren Quellen z ...
Nur müssten diese auch begründet sein (und JA wir leben noch in einem rechtsstaat.) Das ist wahrscheinlich der Knackpunkt. Wenn der Journalist sich strafbar machen kann, dann ist er in so einer Sache Beschuldigter und darf die Aussage verweigern. Mit dem ...
Natürlich darf man trotzdem ne Razzia machen. Man muss sich dann nur nen anderen Grund aus den Fingern saugen. Recht universell sind da Kipo und Terror-Verdacht geeignet... Nur müssten diese auch begründet sein (und JA wir leben noch in einem rechtsstaat.) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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