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UK: Abmahnanwalt muss vor Disziplinartribunal

Die britische Kanzlei ACS:Law ist dafür bekannt, Filesharer in Tauschbörsen abzumahnen. Viele Abgemahnte in Großbritannien haben sich bei der Rechtsanwaltskammer beschwert. Nun muss Andrew Crossley, Jurist von ACS:Law, zu einer Anhörung vor dem Disziplinartribunal.

acs:law

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Die Zahl der abmahnenden Kanzleien in Großbritannien ist klein, sehr klein. Faktisch ist ACS:Law die einzige aktive Kanzlei, die gegen Urheberrechtsverletzer in Internettauschbörsen vorgeht. Doch obwohl es nur eine Kanzlei ist, erzeugt die britische Abmahnthematik viel größere Wellen als in Deutschland. Verbrauchermagazine aber auch die Bevölkerung selbst agieren wesentlich hartnäckiger gegen diese Praktiken.

Die britische Rechtsanwaltskammer (SRA) hat in den vergangenen Monaten und Jahren zu spüren bekommen, wie Abmahnungen auf die Bevölkerung wirken. Wie auch hierzulande ist die Rechtsanwaltskammer bemüht, das Bild ihres Berufsstands zu wahren. Man hat ein wachsames Auge über alle Juristen. Eingehende Beschwerden nimmt man sehr ernst. Notfalls geht man auch gegen die eigenen Kollegen vor. Dies ist nun der Fall.

Bereits im September 2009 drehten sich 16 Prozent aller in diesem Monat eingehenden Beschwerden um ACS:Law. Bis Mitte Juli 2010 haben sich bei der SRA 418 offizielle Beschwerdeschreiben gegen ACS:Law angesammelt. Wie das britische Verbrauchermagazin "Which?" aktuell meldet, wurde der ACS:Law-Mitarbeiter Andrew Crossley nun vor das Disziplinartribunal der Rechtsanwaltskammer geladen.

Es ist die Aufgabe des Tribunals zu erörtern, ob ein Jurist so agiert hat, wie man es von seinem Berufsstand erwartet. Dabei verfügt man über durchaus harte Sanktionsmittel. Im Falle einer negativen Entscheidung kann man nicht nur Rügen aussprechen. Auch Geldstrafen oder der Ausschluss aus der Anwaltschaft sind Mittel, die zur Verfügung stehen.

Es liegt nun an Andrew Crossley den Vorsitzenden des Tribunals seine Methoden zu erörtern und zu rechtfertigen. Sollten diese seine Ansichten teilen, dürfte die britische Abmahnpraxis weiter agieren können. Falls nicht, wäre dies ein bemerkenswerter Schritt im Kampf gegen Filesharing-Abmahnungen.

Text-Quellen: zeropaid

Klaus Müller am Dienstag, 24.08.2010 10:45 Uhr

tagsTags: acs tribunal

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • kermet am 02.02.2011 20:48:45

    ...mit hierzulande kann unmöglich Deutschland gemeint sein. Man siehe sich nur die Günthers, Tanks, Neubers und weitere Konsorten an. Die dürfen sich immernoch als Anwälte bezeichnen, sollten sie es nicht selbst regeln, wie z.B. GvG werden sie es auch immer bleiben. Ge ...

  • eliveo am 26.08.2010 21:04:54

    Also, das nenne ich mal einen "Schuss, der nach hinten los gegangen" ist. ...

  • Abbreviatus am 25.08.2010 20:57:08

    stell dir vor, alle fahren in eine richtung, nur du fährst falsch und alle interssierts...bis auf dich. :D:D Sehr geil :) Und @ Topic: HA - HA /nelson ...

  • -Baxter- am 25.08.2010 16:12:12

    Gibt es denn hier, im UK oder in den US irgendeinen akademischen Berufsstand, der schlechter angesehen ist? (Bankwirtschaft mal ausgenommen.) "dipl. IPL-Blitzlampentechniker(in)" ? http://i36.tinypic.com/28lgqol.jpg http://i33.tinypic. ...

  • Smithy1980 am 25.08.2010 10:29:12

    Ich sehe Deutschland sich in Richtung USA bewegen. Jeder darf jeden wegen alles verklagen. Kanzleien machen was sie wollen denn es kamn oft genug vor, dass Unschuldige Menschen als "Raubmordkopierer" abgestempelt wurden, der Fall Publiziert wurde und NICHTS passiert ist. Kein Gericht hat gesagt SO ...

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