
eiPott
Nun gelang es Apple die Firma „koziol“ aus Erbach gerichtlich dazu zu bewegen einen Eierbecher, der unter dem Namen „eiPott“ vertrieben wurde, umzubenennen. Das Frühstücksutensil trug nicht nur einen Namen, der dem von Apples „iPod“ ähnelte, sondern sah diesem auch, mehr oder minder ähnlich. Der Zweck des Gerätes indes ist ein völlig anderer.
Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass koziol den Eierbecher zwar weiterhin vertreiben darf, allerdings muss dies künftig unter einem anderem Namen geschehen, sonst drohen 250.000 Euro Strafe.Die Begründung des Gerichts scheint allerdings noch absurder zu sein, als die ganze Angelegenheit ohnehin schon ist. In der offiziellen Pressemitteilung von koziol schreibt man, dass der Vorgang „mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple“ begründet wurde. Ob allerdings tatsächlich die Gefahr besteht, dass ein Kunde in einer kleinen Pappschachtel für 7,50 Euro einen iPod erwartet, scheint fraglich. Weiter schreibt man in der Pressemitteilung, dass man sich das Namensverbot tatsächlich nur auf den Eierbecher der Firma erstreckt. Laut Gericht könnte man jedes andere Produkt von koziol unter dem Namen eiPott vertreiben, nur eben keinen Eierbecher.
Apples Vorhaben gegen koziol war scheinbar nicht das erste dieser Art. Das Gericht stimmte dem US-amerikanischen Unternehmen erst im dritten Anlauf zu. Zwei vorherige Anträge auf Namensänderung lehnte das Gericht zunächst ab.
Noch scheint man sich bei koziol keinen neuen Namen für die bunten Eierbecher überlegt zu haben. Im eigenen Onlineshop werden die Kunststoffprodukte jedenfalls noch unter dem Namen „eiPott“ verkauft. Das dürfte sich aber sehr bald ändern.
Bild-Quellen: amazon
Text-Quellen: faz
Julian Wolf am Sonntag, 22.08.2010 22:01 Uhr
Laut Gericht könnte man jedes andere Produkt von koziol unter dem Namen eiPott vertreiben, nur eben keinen Eierbecher. Demnach entnehme ich, das koziol einen Eierfoermigen Topf machen duerfte und ihn dann "eiPott" nennen koennte. Das Urteil ist abgesehen davon sehr, sehr Genial /i ...
Inwieweit widerspricht das nun meiner Aussage? Überhaupt nicht.:rolleyes: Hatte aber gerade eine Quelle zu Deiner Aussage zur Hand.:T ...
Inwieweit widerspricht das nun meiner Aussage? ...
Na, da es eine EV war, kommt wohl zuerst das Hauptsacheverfahren, nehme ich an. Nachdem der US-Konzern Apple vor Gericht durchsetzte, dass der Eierbecher nicht als «eiPott» vertrieben werden darf, will das Familienunternehmen aus dem Odenwald nun im Haupts ...
Hoffentlich geht der Fall noch ne Instanz höher - ich will mehr über den iErtanz lesen. Na, da es eine EV war, kommt wohl zuerst das Hauptsacheverfahren, nehme ich an. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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