
Die Piratenjäger von MediaSentry ertappten sie dabei. Ab diesem Augenblick befand sie sich im Raster der RIAA. Wirklich bestritten hat man die Tat nie. Doch eines wollte man klarstellen: Whitney war sich in ihren jungen Jahren nicht bewusst, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Alle ihre Freunde luden Musik herunter, es sei völlig normal gewesen. Folglich müsse eine rechtliche Ausnahme greifen, die das US-amerikanische Urheberrecht bietet. Sie sei eine unschuldige Urheberrechtsverletzerin.
Unwissenheit schützt in den meisten Fällen nicht vor Strafe. Doch diese Ausnahme des Urheberrechts ermöglicht dem Gericht, den Mindestschadensersatz weiter zu senken. In erster Instanz akzeptierte der Richter diese Verteidigung. Aus einem Mindestbetrag von 750 US-Dollar pro Song wurden 200 US-Dollar (ca. 157 Euro). Doch die RIAA konnte oder wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und ging in Berufung.
Im darauf folgenden Verfahren wurde die "Innocent Infringer" (unschuldiger Rechtsverletzer) vom Gericht verworfen. Die drei Richter kamen zu dem Schluss, dass der Urheberrechtshinweis, der sich unter anderem auf der CD-Hülle (!) finden lässt, eine entsprechende Verteidigung unmöglich mache. Man stufte den Schadensersatz für alle 37 Lieder wieder auf 750 (ca. 590 Euro) US-Dollar pro Track hinauf.
Das Verfahren wurde nun vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Dort wird Whitney Harper von Kiwi Camara, dem Verteidiger von Jammie Thomas-Rasset, vertreten. Professor Charles Nesson hat zwischenzeitlich einen "amici" Brief an das Gericht verfasst. Als nun neutrale Partei stellt er sich somit als Experte zur Verfügung. Im Schreiben kritisiert er insbesondere die Analogie der Vorinstanz. Es sei absurd zu glauben, dass die Beklagte Kenntnis von dem Urheberrechtshinweis gehabt hätte, bloß weil es die Songs auf CD im Geschäft gibt. Ihre Rechtsverletzungen seien zu Hause durchgeführt worden. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts wird noch einige Zeit vergehen.
Bild-Quellen: ryotgrrl.deviantart.com alexmassacre.deviantart.com
Text-Quellen: arstechnica
Klaus Müller am Freitag, 20.08.2010 22:11 Uhr
Schön, dass in der Überschrift die Urteilsfindung des amerikanbischen Supreme Courts von den erenoimmierten Gulli-Rechtsexperten vorweggenommen wird Falls es dir nicht aufgefallen sein sollte: Unschuldige Urheberechtsverletzerin steht da in Anführungszeichen ...
Schön, dass in der Überschrift die Urteilsfindung des amerikanbischen Supreme Courts von den erenoimmierten Gulli-Rechtsexperten vorweggenommen wird! Wo kämen wir denn hin, wenn wir noch af den richterspruch des Supreme Courts warten müssten? Ist doch klar, dass alle von der Contentmafia angek ...
Fakt ist, damals gab es noch kein Gesetz dagegen. Daher kann auch nicht von einer damaligen Straftat behauptet werden. Daher ist der Rechtanspruch des komischen Urhebervereins obsolet. Auch wenn das oben Fallrecht ist....Früher gabs keine Anschnallpflicht in Autos. Willste jetzt per Photobeweis ...
"Ich wusste nicht, dass Ladendiebstahl ein Verbrechen ist. Alle meine Freunde machen das und da dachte ich das wäre normal." ist es auch wenn du in entsprehenden verhältnissen aufwächst... so wie alles normal ist was du täglich erlebst und das dich prägt. ...
"Ich wusste nicht, dass Ladendiebstahl ein Verbrechen ist. Alle meine Freunde machen das und da dachte ich das wäre normal." "Mein Nachbar hat genervt, da hab ich ihn umgebracht. Wusste nicht, dass das verboten ist." Bescheuerter kann die Verteidigung ja nicht argumentieren... Und noch bescheuerte ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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