
KinderporNO
Ein Lehrer klagte in Hamburg, ein Zollbeamter im Saarland gegen den Rausschmiss als Konsequenz ihrer Straftat. Zwar beurteilte das Bundesverwaltungsgericht das Vergehen als klaren Verstoß gegen die rechtlichen Pflichten eines Beamten, die disziplinarrechtlichen Folgen wären aber dennoch jeweils im Einzelfall zu untersuchen.
Um dies zu tun, müsste man prüfen welche Höchststrafe für das Vergehen im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, erklärte der Vorsitzende Richter Georg Herbert.
Dies wären beim Besitz von Kinderpornografie zwei Jahre Freiheitsentzug. Da der Lehrer sich allerdings schon 2001 und 2002 strafbar machte und zu diesem Zeitpunkt der Besitz von kinderpornografischem Material mit nur einem Jahr Gefängnis sanktioniert wurde, müsste man hier von diesem milderen Strafmaß ausgehen. Übertragen in das Disziplinarrecht muss der Straftäter folglich nur in Ausnahmefällen mit einer Kündigung rechnen. Ob ein Lehrer ein solcher Ausnahmefall ist, sagte das Gericht nicht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist jedoch auch, wie eng man in seiner Stelle als Beamter mit Kindern zu tun hat, was bei der Tätigkeit als Lehrer zweifellos gegen ihn sprechen müsste. Beim Zollbeamten wäre eine solche, zu einer Entlassung führende Nähe laut dem Gericht nicht gegeben.
Nun werden beide Fälle von den Vorinstanzen nochmals geprüft.
Bild-Quellen: merkur-online heute
Text-Quellen: ZDF
Julian Wolf am Donnerstag, 19.08.2010 22:03 Uhr
Wenn man also Jemanden mit absicht totfährt, ist es kein Mord sondern Verkehrstat? Selbstverständlich wäre das Mord! Und wenn ich jemanden absichtlich bzw. wissentlich mit einem Virus infiziere, dann ist das Körperverletzung. Auf welchem Wege ich das Virus in den ...
Für die Infektion mit HIV ist es relativ nebensächlich, ob sie durch Sex, durch eine benutzte Fixernadel oder durch eine medizinische Bluttransfusion geschehen ist. Daher sehe ich die Angelegenheit nicht als Sexualstraftat. Wenn man also Jemanden mit absicht to ...
Für die Infektion mit HIV ist es relativ nebensächlich, ob sie durch Sex, durch eine benutzte Fixernadel oder durch eine medizinische Bluttransfusion geschehen ist. Daher sehe ich die Angelegenheit nicht als Sexualstraftat. ...
Also meiner Meinung nach ist es genau so eine Sexualstraftat, seinen Partner mit der wohl schlimmsten Geschlechtskrankheit, also Aids bzw. dem HI-Virus anzustecken, genau so eine "Sexualstraftat" wie ein Kind zu schänden. ...
Der Benaissa-Fall ist doch ganz anders gelagert. Die stand nicht wegen Sexualstraftaten vor Gericht sondern wegen Körperverletzung. Ich sehe da keinen Zusammenhang. ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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