
Die Stadt Duisburg hat gegen das Blog "Xtranews" eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erwirken können. Das Blog hatte Teile des Gutachtens zur Loveparade veröffentlicht. Mit dem Paragraf 97 des Urheberrechtsgesetzes hat man die weitere Verbreitung der Dokumente untersagt.
Wer kritische Stimmen mundtot machen möchte, hat dazu durchaus Möglichkeiten. Wenn sich sonst kein Weg findet: Das Urheberrecht bietet einen. Das Blog "Xtranews" darf dies aktuell erleben. Vor wenigen Tagen hatte man Teile des Loveparade-Gutachtens veröffentlicht. Darin war unter anderem auf Sicherheitsaspekte eingegangen worden. Mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom gestrigen Mittwoch ist dem Blog die weitere Verbreitung untersagt worden.
Antragssteller ist dabei die Stadt Duisburg selbst. Diese erklärte, dass die Verbreitung rechtswidrig geschehe. Als Grund hierfür hat man jedoch keinen "Geheimnisverrat" oder dergleichen ins Feld geführt. Vielmehr muss Paragraf 97 des Urheberrechtsgesetzes als Stütze fungieren. Entsprechend dieses Paragrafen beansprucht die Stadt Duisburg ein Urheberrecht für die Anlagen des Gutachtens.
Das Gutachten selbst hatte man nämlich vor wenigen Tagen bereits im Netz veröffentlicht. Die dazugehörigen Anlagen jedoch nicht. Ein nachvollziehbarer Schritt, wenn man die Anlagen kennt. In diesen finden sich Hintergründe zum Gutachten. Die Stadt Duisburg steht dabei in keinem besonders guten Licht. Da Xtranews die Verbreitung untersagt wurde, hat sich die Netzgemeinde bereits solidarisch gezeigt.
Auf diversen Filehostern und dergleichen werden die Anhänge gegenwärtig verbreitet. Jedoch nicht nur die vier Anhänge, die von der einstweiligen Verfügung kassiert wurden, sondern meist alle 43 Stück. Der berüchtigte "Streisand-Effekt" ist also in vollem Maße eingetreten. Der DJV hat inzwischen zugesagt, dem Blog Xtranews juristisch beizustehen. Fraglich ist auch nach wie vor, ob die Stadt Duisburg überhaupt ein Urheberrecht an diesen Dokumenten geltend machen kann. Die Rechtsprechung in der Vergangenheit bestätigt eigentlich das Gegenteil.
Die Dokumente können unter anderem von der Homepage des DJV Brandenburg heruntergeladen werden.
Update: (von Ghandy)
Nachdem die Dokumente in diversen BitTorrent-Portalen und One-Click-Hostern aufgetaucht waren, gab die Stadtverwaltung gestern bekannt, dass man die Verbreitung nun nicht mehr unterbinden könnte. Die Stadt Duisburg würde nicht weiter gegen die Veröffentlichung der Dateien vorgehen.
Der Oberbürgermeister von Duisburg: Adolf Sauerland
Selbst für die Beteiligten war die Lage in den vergangenen Tagen recht unübersichtlich. Der Pressesprecher der Stadt Duisburg sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Begründung mit dem Urheberrecht „unglücklich“ formuliert wurde. Er selbst wisse nicht, warum die Juristen diesen Weg gewählt hätten. Er sei sich aber sicher, dass es dabei stets um den verletzten Datenschutz gegangen sei. Möglicherweise hatte man schon im Vorfeld geahnt, dass man die Verbreitung der Dateien letztlich nicht verhindern kann. Mit dem Schriftsatz wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht hätte man immerhin die Verursacher des Leaks zur Rechenschaft ziehen können.
Angreifbar ist der Blog aber aus einem anderen Grund. Auf der Hauptseite von xtranews.de findet sich kein Hinweis oder direkter Link zum Impressum. Schon alleine deswegen könnte der Betreiber eine Abmahnung kassieren.
Bild-Quellen: flickr by xtranews unter CC-BY
Text-Quellen: netzpolitik
Klaus Müller am Donnerstag, 19.08.2010 11:40 Uhr
Ist denn gewährleistet, dass diese Adolfs nebenbei ihre eigentliche Aufgabe, die Stadtverwaltung, noch geregelt erfüllen können? Aber wahrscheinlich fällt das in solchen Städten ohnehin nicht mehr auf. :rolleyes: ...
ich habe mal ne Frage, das Video, welches Gulli gepostet hat, da waren doch Uhrzeiten drauf, spinne ich, oder kommmt das mit dem Protokol ueberhaupt nicht hin? ...
Also ich habe bis jetzt noch nicht alles durchgelesen, was in den Protokollen steht. Aber das bisherige lässt mir die Haare zu Berge stehen. Hier mal ein paar zusammengefügte Screenshots: http://s.gullipics.com/image/4/n ...
Ich vermisse die DDR nicht mehr ... ich weiß ja, dass sie in neuer Hülle weiterlebt :dozey: DANKE!!!!!!!!!! GOTT DANKE!!!!!! Ich bin nicht alleine :beer: Das Entstasifizieren schlug fehl! :D :dozey: ...
Ich denke nicht, dass wir hier nun über die Definition von "Mord" diskutieren müssen. Egal ob "Mord", "Totschlag" oder "fahrlässige Tötung", es ändert nichts an der Zahl der Opfer; außerdem ist das nicht das Thema dieses Threads! Daher: back to topic! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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