
Die beiden Schweizer Dienstanbieter könnten von ihrer Ausrichtung her unterschiedlicher nicht sein. Während sich RapidShare immer mehr den Rechteinhabern und ihren Wünschen zugewendet und damit von der Warez-Szene und den Uploadern abgewendet haf, so gibt es bei der Uploaded AG keinerlei Anzeichen für einen Strategiewechsel des Unternehmens. Seit April des Vorjahres lief ein kleiner rechtlicher Schlagabtausch zwischen den beiden One-Click-Hostern, die beide ihren Hauptsitz im Schweizer Cham haben.
Zunächst hatte das Landgericht Düsseldorf dem unliebsamen Konkurrenten mit Beschluss vom 15.04.2009 untersagt, "die Teilnahme von Verbrauchern an Gewinnspielen auf der Internetseite "www.uploaded.to" von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig zu machen." Soll bedeuten, wer kein Abo kaufte, sollte die gleichen Chancen haben wie die restlichen Teilnehmer. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag der RapidShare AG erlassen, die in dem Umstand, dass die Gewinnchance durch den Erwerb von Premium-Accounts und den damit verbundenen Erhalt von zusätzlichen Losen, gesteigert wurde, einen Verstoß gegen das sogenannte Kopplungsverbot im Sinne von §§ 4 Nr. 6 UWG sah. Uploaded.to war überrascht, weil ihrer Ansicht nach solche Gewinnspiele durchaus „üblich“ seien. Sogar der Schweizer Konkurrenz höchst selbst soll ein vergleichbares Gewinnspiel veranstaltet haben. Fragt sich, wer hat zu diesem Zeitpunkt alles gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen?
Der kleine David wehrte sich anfangs nicht gegen den Schachzug des großen Goliath. Man zog es vor, den Ausgang eines vergleichbaren Rechtsstreits vor dem Gerichtshof der Europäischen Union abzuwarten. Nachdem dieser die Kopplung der kostenpflichtigen Premium-Accounts mit den Gewinnchancen als unproblematisch ansah, legte Uploaded.to gegen die einstweilige Verfügung am 01.07.2010 Widerspruch ein. Daraufhin nahm RapidShare seinerseits den Antrag zurück.
Text-Quellen: uploaded.to
Lars Sobiraj am Mittwoch, 18.08.2010 13:45 Uhr
Aus der News ist doch ersichtlich das es sich um ein Europäisches Gericht gehandelt hat und wieso sollte Uploaded bei solch einem Überteuerten Hoster ihre Fileserver hinstellen? Macht für mich keinen Sinn. Denke eher das sie ihre Server bei Backbone oder bei Link11 stehen haben, da dort die Traff ...
Zunächst hatte das Landgericht Düsseldorf dem unliebsamen Konkurrenten mit Beschluss vom 15.04.2009 untersagt, "die Teilnahme von Verbrauchern an Gewinnspielen auf der Internetseite "www.uploaded.to" von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig zu machen." @Gandi: W ...
Schon Arm wie RS jetzt auf der legalen Schiene versucht anderes Hoster in die Knie zu zwingen. Sie sollten sich mal dran erinnern das sie mal nicht besser waren als die Konkurrenz Rapidshare ist nach wie vor kein Stück besser als die Konkurrenz, die behaupten n ...
Ich empfinde das nicht als "Kleinkinderkrieg". Wenn ein Gewinnspiel an ein Abbo bei einem Filehoster gebunden ist, dann könnte das Rapidshare imemns schaden. Immerhin laden die neuen Premiummitglieder ihre Sachen woaderst hoch und somit fallen wieder die Premium-Downloader weg. Auch wenn das ein bi ...
Und noch ist RS ja nicht so ganz legal... Also legal ist Rapidshare schon man kann höchstes illegale Dinge damit anstellen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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