
Kann aus GEMA-freier Musik GEMA-lizensierte Musik werden? … Welche Konsequenzen hat das für Künstler, die z. B. Podcasts veröffentlichen oder DJ Sets spielen, die bei auf Basis von cc-lizenzierter Musik entstanden sind bzw. daraus bestehen? Roland aka ronsens von Machtdose.de berichtet auf PHLOW vom Fall eines DJs, der auf einer Netaudio-Veranstaltung ausschließlich GEMA-freie, also cc-lizenzierte Musik aufgeführt hat. Im Anschluss daran wurde er – wie üblich – von der GEMA zur Abgabe einer Spielliste aufgefordert. Deren Reaktion auf die Liste rund ein ganzes Jahr später ergab, dass in der Zwischenzeit drei Netaudio-Künstler Mitglied der GEMA geworden waren und die bei der Veranstaltung aufgeführten Stücke somit GEMA-Abgabe-pflichtig seien.
Abschaffung der Sklaverei in den französischen Kolonien (1848)
Einen ähnlichen Fall schildert Jörg-Olaf Schäfers schon im Jahr 2006, bei dem das Stück „Now get busy” der New Yorker HipHopper „Beastie Boys“, obwohl mit cc-Lizenz im Ausland veröffentlicht, sich im GEMA-Katalog befand.
Die GEMA warnt in ihrem Brief Nr. 59 (September 2006, S. 13) ihre – potentiellen - Mitglieder, dass „Creative Commons […] den individuellen Schöpfer dazu bewegen [will], durch ein spezielles Modell der Rechteübertragung sein Werk der Community zu schenken“, und dass „der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht [darauf hat], von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.“
Im Klartext heißt das (ebenda): „Überträgt ein Autor die Rechte an seinem Werk an Creative Commons,muss er sich darüber im Klaren sein, dass er 1) sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, ohne dass dies reversibel wäre, 2) sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit anbietet, sein Werk für die gesamte Schutzdauer aus der Hand gegeben hat,sein Werk unter Umständen für die gewerbliche Nutzung durch Dritte freigegeben hat.“
Eines der Grundprobleme der creative-commons-Lizenzen gerade für Laien bzw. unerfahrene Rechteinhaber ist die prinzipielle Irreversibilität einer einmal erteilten cc-Lizenz. Während man aus der GEMA austreten kann und der Verwertungsgesellschaft damit die Wahrnehmung der eigenen Rechte entziehen kann, kann man die GEMA also nicht mit der Wahrnehmung von unter cc-Lizenz veröffentlichter Musik beauftragen, da mit einer cc-Lizenz kein automatischer Vergütungsanspruch verbunden ist.
Wer als Podcaster oder DJ also nachweisen kann, dass Material Dritter zum Zeitpunkt der Verwendung vom Urheber unter einer cc-Lizenz veröffentlicht worden war, kann unter Hinweis auf diese Lizenz einen etwaigen später erhobenen Vergütungsanspruch des Urhebers durch die Verwertungsgesellschaft ablehnen.
Bild-Quellen: Wikipedia (gemeinfrei)
Text-Quellen: Phlow - Magazin für MP3-Musik, Netzkultur, Netlabels und Netaudio
Joachim Losehand am Sonntag, 15.08.2010 18:06 Uhr
Mich stört der letzte Satz: ... Wieso sollte denn die Beweislast beim Podcaster oder DJ liegen? Das ist doch quatsch. Das wäre ja so, wie wenn jeder AUtofahrer beweisen müsste, dass er nicht die GEschwindigkeit übertreten hat. Tja, aber so sieht's offensichtlich ...
Mich stört der letzte Satz: "Wer als Podcaster oder DJ also nachweisen kann, dass Material Dritter zum Zeitpunkt der Verwendung vom Urheber unter einer cc-Lizenz veröffentlicht worden war, kann unter Hinweis auf diese Lizenz einen etwaigen später erhobenen Vergütungsanspruch des Urhebers durch ...
Eine GEMA/CC-Aufklärung und praktische Tipps haben, denke ich, alle nötig: Podcaster, CC-Künstler, GEMA-Künstler, Veranstalter. was nur wieder zeigt, dass das ganze verwertungssystem mitlerweile so komplex ist, dass nichtmal mehr die künstler das durchschauen ...
Hallo zusammen! Ich als „Betroffener“, wollte mich auch zu Wort melden. Zunächst muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen, nicht über den GEMA-CC-Problemkomplex genau Bescheid zu wissen, obwohl ich seit ca. zwei Jahren das 'Klangboot Radio'-Podcast betreibe. Ich war bis jetzt von einer GEMA F ...
In Deutschland gibt es unter Nichtkaufleuten kein Schweigen als Zustimmung. Mal ganz davon abgesehen, dass du bei CC-Lizenzen überhaupt nicht nachfragen musst. Du darfst es schlicht unter den bedingungen der lizenz nutzen, fertig. Ganz im Gegenteil halte ich e ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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